Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2077
Engagement ausländischer Künstler
geltende FassungEAS-AuskunftF 578/1-IV/4/02vom 17.06.2002
Wortlaut laut Findok
Wird ein deutscher Bühnenbildner für einen österreichischen Festivalveranstalter in Österreich tätig, dann unterliegen die hierfür bezogenen Vergütungen der österreichischen Abzugsbesteuerung (Hinweis auf den mit der deutschen Steuerverwaltung abgestimmten und nach wie vor in Geltung stehenden Erlass vom 11.02.1974, AÖF Nr. 105/1974). Jenes deutsche BFH-Urteil, das sich über die in diesem Erlass dargestellte DBA-Anwendungspraxis der beiden Vertragstaaten hinwegsetzt, ist aus österreichischer Sicht nicht völkerrechtskonform und daher für Österreich unmaßgebend (EAS 1952).
Wird ein belgischer Regisseur für eine inländische Veranstaltung verpflichtet und verlangt dieser, dass die Verträge nicht mit ihm, sondern mit einer Stiftung abgeschlossen werden, so deutet dies darauf hin, dass die Einkünfte möglicherweise nicht der Stiftung, sondern ihm persönlich steuerlich zuzurechnen sind. In Fällen dieser Art, in denen berechtigte Sorge besteht, dass möglicherweise gar keine Freistellungsberechtigung aus dem Doppelbesteuerungsabkommen ableitbar sein könnte, wird zur Vermeidung von Haftungsfolgen der Steuerabzug vorsorglich vorzunehmen sein und es ist sodann der Stiftung zu überlassen, einen Rückzahlungsantrag beim Finanzamt Eisenstadt einzubringen, falls sie der Auffassung sein sollte, dass das DBA-Belgien zur Steuerentlastung in Österreich verpflichtet. Ein solcher Steuerrückzahlungsantrag müsste auf dem Vordruck ZS-RD1 (deutsch) oder Vordruck ZS-RE1 (englisch) unter Verwendung des Beiblattes C gestellt werden. Die Vordrucke können über eine Downloadversion von der Homepage des BMF oder direkt vom Finanzamt Eisenstadt bezogen werden.
17. Juni 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 8 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 17 DBA B (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Belgien (Einkommen-, Vermögens-, Gewerbe- u. Grundsteuer), BGBl. Nr. 415/1973
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- F 578/1-IV/4/02
- Stammnummer
- 33519
- Gültig
- 17.06.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF