Der Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 5 EStG bezieht sich auf alle Formen von Beratungsleistungen kaufmännischer und technischer Art. Die abzugspflichtige Beratungsleistung ist allerdings von der nicht abzugspflichtigen kaufmännischen oder technischen Leistung selbst zu unterscheiden. Der Wareneinkauf oder eine Entgegennahme von Bestellungen fällt selbst…
…um alle Aufwendungen zu kürzen, die hiezu in einem "erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang" stehen. Kein erkennbarer Zusammenhang wird in der Regel bei Aufwendungen vorliegen, die auch dann anfallen, wenn das zur Steueranrechnung Anlass gebende Auslandsgeschäft nicht getätigt worden wäre. Wird daher für das Auslandskreditgeschäft eine eigene…
…mit denen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Anrechnungsmethode angewendet wird, beruht die derzeitige Verwaltungspraxis aber nach wie vor auf den Aussagen des Erlasses vom 27. Dezember 1990, AÖF Nr. 49/1991, wonach bei Ermittlung der anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte nur die in einem "erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang" stehenden…
…einer Konzernphilosophie auch eine Änderung der Konzernorganisation in der Weise vorgenommen, dass eine in Österreich tätige Produktionsfirma des internationalen Konzerns an eine US-Gruppe veräußert wird, dann spricht die Vermutung dafür, dass alle in diesem Zusammenhang bei einer holländischen Obergesellschaft angefallenen Kosten (Kosten der Rechtsberatung…
…von § 98 Abs. 1 Z 2 erster bzw. zweiter Teilstrich EStG 1988 im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht zu erfassen, wenn die Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird. Dabei wäre die Steuer aber nicht im Wege der Abzugsteuer zu erheben, weil sich § 99 Abs. 1…
…sich auf die Beschwerdepunkte zu beschränken hatte, geht jedenfalls nicht auf die Rechtsfrage der Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit des § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 ein und gibt daher in dieser Frage noch keine Interpretationsrichtlinie ab. Es ist aber einzuräumen, dass der in § 99 Abs…
…schweizerischen Muttergesellschaft verpflichtet, dieser die Kosten für Assistenzleistungen (Unterstützung im Bereich Marketing, Logistik, Werbung und EDV) zu ersetzen, so unterliegen diese Zahlungen jedenfalls als Vergütung für kaufmännische und technische Beratung der Abzugsbesteuerung gemäß § 99 Abs. 1 EStG. Ob diese Vergütungen Elemente abgelten, die als Überlassung…
…Rahmen des auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen Auskunftsdienstes beantwortet werden kann. Allerdings wird im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen in dieser Hinsicht ein erheblicher Dokumentationsbedarf bestehen, der einwandfrei aufzeigen muss, dass die inländische Wohnung nicht ebenfalls als Ausgangspunkt für inländische Unternehmensberatung dient…
…ein geeignetes Kontrollsystem für den jeweiligen Konzern entwickeln, sowie die Kosten der Dokumentation (einschließlich der Schaffung tauglicher IT-Systeme) und ihrer Prüfung. Werden von einem US-Konzern 70% dieser Kosten an die Gliedunternehmen nach einem Umsatzschlüssel weiterbelastet, dann wäre diese Vorgangsweise nur dann mit den…
…Österreich unterhält, dann ist diese Tochtergesellschaft in Deutschland ansässig und darf gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland in Österreich zu keiner Steuer vom Einkommen herangezogen werden. Dies schließt allerdings nicht aus, dass diese Tochtergesellschaft der österreichischen Mindestkörperschaftsteuer unterzogen wird (EAS 838, EAS 1185, EAS 2539, EAS…
……] Weist der Steuerpflichtige nach, dass Wertsteigerungen im EU/EWR-Raum eingetreten sind, sind diese vom Veräußerungserlös abzuziehen." Da nur Wertsteigerungen berücksichtigt werden müssen, die im EU/EWR-Raum eingetreten sind, unterliegen auch die stillen Reserven, die während der Ansässigkeit in der Schweiz entstanden sind…
…vor allem, wenn der Gewinnaufschlagssatz am untersten Ende der denkbaren Bandbreite angesetzt wurde. DBA-konforme Gewinnerhöhungen auf österreichischer Seite zur Anpassung an eine den OECD-VPG entsprechenden Dienstleistungsvergütung müsste auf deutscher Seite zu einer korrespondierenden gewinnmindernden Gegenberichtigung führen, sodass insgesamt die Verrechnungspreiskorrektur zu keiner Mehrbelastung…
…114). Wesentlich ist, dass die Leistungserbringung im Interesse aller am Kostenverteilungsvertrag teilnehmenden Gesellschaften gelegen ist und dass diese daher eine Interessengemeinschaft bilden, in der sie die Leistungen in wirtschaftlich gleicher Weise nutzen (VPR 2010 Rz 114 und Rz 116). Bundesministerium für Finanzen, 9. Dezember 2010
…13.341,18). Die österreichische KESt beträgt daher 22.235,30 Euro (88.941,21*0,25 = 22.235,30) und vermindert sich durch die Anrechnung der deutschen KESt auf 8.894,09 Euro (22.235,30 - 13.341,21). Bundesministerium für Finanzen, 24…
…nur dann erforderlich und werden daher auch nur dann in Erwägung gezogen, wenn der hiedurch verursachte administrative Aufwand durch die für das österreichische Unternehmen damit verbundene Förderung seines internationalen Engagements mehr als aufgewogen wird. Ob solche Erfordernisse im vorliegenden Fall vorliegen, ist derzeit nicht erkennbar…
…in keinem der beiden Staaten berücksichtigt werden, dann tritt hiedurch ebenso die Wirkung einer abkommenswidrigen Doppelbesteuerung ein wie im Fall einer doppelten Besteuerung von Betriebseinnahmen. Da es um die Interessenlage eines deutschen Unternehmens geht, müßte gemäß Artikel 19 das Verfahren beim deutschen Bundesministerium der Finanzen…
…Abs. 4 lit. e DBA-CSSR zugemessen wird, sind die durch dieses Büro verursachten Betriebsausgaben (Honorare und Erfolgsprämien für die Repräsentantin, Büromiete, Übernahme der KFZ-Kosten der Repräsentantin) in Österreich steuerlich abzugsfähig. 30. November 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…wird, so kann dies nach den Erfordernissen des Abs. 2 des Schlussprotokolls zu Artikel 3 des österreichisch-deutschen Amtshilfevertrages, BGBl. Nr. 249/1955, zu einer diesbezüglichen Verständigung der deutschen Steuerverwaltung führen. 3. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Frage der Vorgangsweise bei der abkommenskonformen Aufteilung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist in Abschn. B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der maßgebenden…
…seit 20 Jahren im Ausland ansässiger österreichischer Staatsbürger, der für ein US-Unternehmen als Europa-Manager tätig ist, seinen Wohnsitz nach Österreich zurückzuverlegen und auf selbständiger Basis seine Consulting-Tätigkeit für das US-Unternehmen in der Weise fortzuführen, dass er vor Ort bei den Tochterunternehmen…