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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2814

Schweizerische Verwaltungsratsvergütungen

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0045-IV/4/2007vom 01.02.2007

Wortlaut laut Findok

Bekleidet ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger in einer schweizerischen geschäftsleitenden Holdinggesellschaft, an der er nur unwesentlich beteiligt ist, die Funktion eines Verwaltungsrates, der im Wesentlichen keine Kontrollaufgaben, sondern Geschäftsleitungsaufgaben zum Inhalt hat, fallen die Verwaltungsratsvergütungen nicht unter Artikel 16 DBA-Schweiz (VwGH 31.7.1996, 92/13/0172). Ob die Vergütungen das Entgelt für eine unselbständige oder selbständige Arbeit darstellen, ist eine Sachverhaltsfrage, die auf der Grundlage des österreichischen innerstaatlichen Rechts zu entscheiden ist (Hinweis auf LStR 2002 Rz 981). Von dieser Entscheidung hängt ab, ob auf der Abkommensebene die Zuteilungsregel des Artikels 15 (Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) oder des Artikels 7 bzw. 14 (Unternehmensgewinne bzw. selbständige Arbeit) zur Anwendung kommt. Da Artikel 7 und 14 im gegebenen Zusammenhang gleichlautende Regeln für die Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen der Schweiz und Österreich enthalten, bedarf es keiner Auseinandersetzung mit der Frage, welchem der beiden letztgenannten Artikeln die Vergütungen zuzurechnen sind. Sollten die Entgelte für die Verwaltungsratstätigkeit nur Nebeneinkünfte des österreichischen Steuerpflichtigen darstellen und damit erkennen lassen, dass die Geschäftsführertätigkeit in der Schweiz nicht die berufliche Haupttätigkeit bildet, wäre darin bereits ein gewichtiges Argument zu sehen, die zivilrechtlich als Werkvertrag ausgestaltete Vereinbarung mit der schweizerischen GmbH auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht als Dienstverhältnis zu werten (Hinweis auf LStR 2002 Rz 945) und jene Einkünfte, die der schweizerischen Betriebstätte des Geschäftsführers zuzurechnen sind, in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Bundesministerium für Finanzen, 1. Februar 2007

Normen und Schlagworte

VerwaltungsratsvergütungenGeschäftsführerDienstvertrag

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0045-IV/4/2007
Stammnummer
29713
Gültig
01.02.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF