…mit der Aufnahme dieser Darlehen in die inländische Bilanz ist der Tatbestand des § 33 TP 8 Abs. 4 (allenfalls iVm § 33 TP 19 Abs. 2) GebG erfüllt. Anmerkung: Fortgesetztes Auskunftsverfahren zu EAS 639 20. August 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…belgischen Agentur "vorbeigeschleust" und besteht damit Grund zur Annahme, dass diese Beträge in den Büchern der belgischen Agentur nicht korrespondierend als Betriebseinnahme erfasst sein könnten, dann wird kein steuerlicher Zufluss an die belgische Agentur vorliegen, sodass die Steuerabzugspflicht durch das DBA nicht berührt wird. Da…
…daß die Französin im Zeitpunkt ihrer Aufnahme in das Verwaltungs- und technische Personal der US-Botschaft im Sinn der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl. Nr. 66/1966, noch nicht in Österreich "ständig ansässig" war, sollte sie daher lediglich aus Anlaß ihrer Dienstableistung für die US-Botschaft ihren…
…die Grenzgängereigenschaft verloren gegangen, dann wechselt damit das Besteuerungsrecht an den österreichischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit von Deutschland nach Österreich. Daraus folgt, dass die Besteuerungsrechte an dem genannten Einkünftebetrag zwischen Österreich (5 Monate) und Deutschland (24 Monate) aufzuteilen sind. Sollte Deutschland - trotz korrekter Aufnahme in…
Verlegt ein in Österreich lebender Pensionist seinen Wohnsitz aus Anlass der Aufnahme in ein deutsches Seniorenheim nach Deutschland, geht das Besteuerungsrecht an der österreichischen Firmenpension ab diesem Zeitpunkt von Österreich auf Deutschland über und es kann daher für Pensionsbezüge, die auf nach der Wohnsitzverlegung liegende…
…Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind. In solchen Fällen, spielt daher die Frage des Nachweises des Ortskräfteaufwandes im Allgemeinen nur eine untergeordnete Rolle (sie ist dann gegebenenfalls nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes von Bedeutung). 17. Juli 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Steuerpflicht der GmbH in Tschechien führende Betriebstätte begründet werden, weil diese Tätigkeiten insgesamt "mehr als sechs Monate innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten dauern". Dieses zeitliche Element wird bei der Bewirtschaftung täglich verkehrender Züge jedenfalls erfüllt sein. Die Aufnahme einer Dienstleistungsbetriebstätte in das Abkommen hatte…
…unbeweglichem Vermögen im Inland besteht. Wird die D-GmbH mit Verschmelzungsbeschluss vom 1.10.2017 und Verschmelzungsstichtag vom 30.6.2017 grenzüberschreitend zur Aufnahme auf eine in Liechtenstein ansässige FL-GmbH verschmolzen, die allerdings erst am 1.9.2017 gegründet wird, dann ist zu beachten…
Besitzt ein Abgabepflichtiger, der anlässlich der Aufnahme einer Beschäftigung bei einem Berliner Arbeitgeber im April 2000 seinen Wohnsitz in Österreich aufgegeben hat, noch 20 Prozent der Anteile an einer österreichischen GmbH, dann verliert Österreich auf Grund des DBA-Deutschland aus Anlass dieser Wohnsitzverlegung das Besteuerungsrecht…
…leistete er in Deutschland im Rahmen einer Selbstversicherung bei einem nach deutschem Recht errichteten gesetzlichen Sozialversicherungsträger Pensionsversicherungsbeiträge und entrichtet er diese auch nach Aufnahme der österreichischen Vorstandstätigkeit und beruft er sich daher auf Artikel 15 Abs. 7 DBA-Deutschland, dann kann er damit die Unterlassung…
…Voraussetzungen für die Besteuerung nach dem Aufwand die Aufnahme des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts in Liechtenstein ist. Denn die in Art. 4 Abs. 1 DBA-Liechtenstein vorgesehene Definition "einer in einem Vertragstaat ansässigen Person" will solche persönlichen Beziehungen zu einem Staat erfassen, die nach…
Verlegt ein in Österreich ansässiger Künstler (Komponist, Texter, Mitwirkender in einer Musikgruppe, Mitwirkender an Aufnahme- und Tonarrangierungen für andere Musiker) einen Teil seiner Aktivitäten, nämlich die Erstellung der Kompositionen und Liedtexte in eine feste Einrichtung in Spanien (Anmietung eines Stockwerkes in einem spanischen Gebäude zur…
…geltenden Fremdverhaltensgrundsatz geradezu darnach, dass eine mit Verlusten arbeitende Konzerngesellschaft jede sich bietende Gelegenheit ergreifen muss, auch jene der kapitalstärkenden Aufnahme weiterer Gesellschafter, um ihre Verluste durch zusätzliche Erträge zu vermindern 3. August 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…im Wintersemester 2013/14 und daran anschließend im Sommersemester 2014 neuerlich Lehrveranstaltungen an der österreichischen Universität abzuhalten, dann ist mit Aufnahme der Lehrtätigkeit im fünften Semester die Zweijahresfrist überschritten worden, wodurch Steuerpflicht für sämtliche Gehaltsbezüge ab dem Wintersemester 2011/12 eingetreten ist. Übersteigt der zeitliche…
…des Reinigungspersonals, die länger als 183 Tage im Kalenderjahr in Österreich tätig sind, würden der Einkommensteuerpflicht in Österreich unterliegen, die diesfalls im Veranlagungsweg wahrzunehmen wäre; binnen 1 Monat nach Aufnahme der Tätigkeit müssten sich hiezu die betroffenen Mitglieder des Personals beim zuständigen österreichischen Finanzamt melden (§…
Die Grenzgängereigenschaft ist im Verhältnis zu Deutschland grundsätzlich kalenderjahresbezogen zu beurteilen (EAS 1172); sie geht (ganzjährig) verloren, wenn der Arbeitnehmer zwar ganzjährig in der Grenzzone beschäftigt ist (weil sich dort sein üblicher Arbeitsplatz befindet), er aber im Kalenderjahr an mehr als 45 Arbeitstagen nicht zum…
Anlaufverluste, die ein an einem inländischen Landeskrankenhaus als Grenzgänger tätiger Arztes vor Aufnahme seiner Inlandstätigkeit in einer deutschen Arztpraxis erlitten hat, können in Österreich nicht im Wege des Verlustvortrages berücksichtigt werden. Rechtsgrund für die Nichtvortragsfähigkeit ist nicht § 102 Abs. 2 Z 2 EStG, sondern…
…dass in diesem anderen EU-Staat ein Zweitwohnsitz begründet oder aufrechterhalten wird; selbst dann nicht, wenn der EU-Beamte die Staatsbürgerschaft dieses anderen EU-Staates besitzt. Hat daher ein österreichischer Staatsbürger vor Aufnahme seiner Tätigkeit in Brüssel beruflich in Deutschland gearbeitet und dort seinen Hauptwohnsitz…
Hat eine deutsche AG in Österreich eine 100%ige Tochter-GmbH errichtet (die keine eigenen Dienstnehmer beschäftigt und die bis zur Aufnahme einer aktiven Tätigkeit im Jahr 2003 nur Jahresumsätze in der Größenordnung von 120.000 Euro auswies), und sind mit der Geschäftsführung dieser GmbH…
…dass sich der Steuerpflichtige jeglicher weiterer Erwerbstätigkeit enthält. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für eine andere deutsche Kapitalgesellschaft bewirkt daher keine Änderung in der Zuteilung der Besteuerungsrechte an den gleichzeitig bezogenen Vorruhestandsbezügen. 15. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: