…Gesellschafterdarlehen die Aufnahme des Darlehens in die vom Darlehensschuldner zu führenden Bücher als Urkundenersatz anzusehen. Er darf dabei davon ausgehen, dass bei am Unternehmen beteiligten Darlehensgläubigern typischerweise ein solches Naheverhältnis besteht, dass deswegen auf eine Beurkundung von Darlehen verzichtet wird, und muss nicht auf (Ausnahms…
…Aufnahme in die Bücher und Aufzeichnungen entspricht. Es fehlt im Berufungsfall somit eine der im Gesetz ausdrücklich verlangten Voraussetzungen für eine gebührenfreie Umschuldung gemäß § 33 TP 19 Abs. 5 GebG i.V.m. § 33 TP 8 Abs. 5 GebG. Der angefochtene Bescheid enthält sowohl die…
…worden, so wäre keine Gebührenschuld entstanden, und zwar auch nicht durch Aufnahme des Darlehens in die Bücher der Bw. § 33 TP 8 Abs. 4 GebG führe somit zu einer Situation, in der prinzipiell gleiche Rechtsgeschäfte ungleich behandelt würden. Dies verstoße gegen den Gleichheitssatz des Art…
…Wirtschaftsgüter in Betracht, die ihrer Beschaffenheit nach auch Betriebsvermögen sein können. Gegenstände, bei denen ein Zusammenhang mit dem Betrieb offensichtlich nicht bestehen kann, sind als gewillkürtes Betriebsvermögen ausgeschlossen (VwGH 20.11.1990, 90/14/0139). Die Widmung zum Betriebsvermögen erfolgt durch Aufnahme in die Bücher…
…die weder zum notwendigen Privatvermögen noch zum notwendigen Betriebsvermögen gehören und die der Steuerpflichtige zum gewillkürten Betriebsvermögen erklärt hat. Die Widmung zum Betriebsvermögen erfolgt durch Aufnahme in die Bücher. Die traditionelle Auffassung, nach der das gewillkürtes Betriebsvermögen mit dem Betrieb in einem gewissen objektiven Zusammenhang…
…sowohl für die Besteuerung von Dividenden als auch der Gewinne aus der Veräußerung der entsprechenden Beteiligung (diese Einkünfte sind parallel zu beurteilen und zu behandeln) nur die tatsächliche Zugehörigkeit der Beteiligung zur Betriebsstätte im Partnerstaat entscheidend ist. Dabei ist die Aufnahme in die Bücher oder…
…die nichts daran ändert, dass diese Zahlungen "auf Rechnung" der B erfolgten und demzufolge zu einer verbuchten Verbindlichkeit der Bw. gegenüber ihrer Alleingesellschafterin führten. Es liegen daher Darlehen der Gesellschafterin B an ihre Gesellschaft A vor. Die Aufnahme dieser sogenannten Gesellschafterdarlehen in die Bücher und…
…deren Aufnahme in die Bücher der Bw. bislang unterblieb - zu Beginn der Übernahme des Betriebes durch Bw. (1979!), die der HB zurückerstattet werden sollten, wandelt sich selbst nach eigener Darstellung der Bw. in eine Zahlung für einen "lästigen Gesellschafter". Im Übrigen stützt sich die Beweiswürdigung…
…die Aufnahme in die Bücher und die Behandlung als "gewillkürtes Betriebsvermögen" verkenne die Betriebsprüfung, dass ein derartiger Sachverhalt auch den vom Verwaltungsgerichtshof entschiedenen Fällen zugrunde gelegen sei. Zu der aufgeworfenen Frage, ob das Unterhalten der Eigentumswohnung in Ort als Liebhaberei anzusehen sei, habe sich die…
…Gegenstandsfall nicht zwingend die Schlussfolgerung auf das Vorliegen eines als Hauptgeschäft abgeschlossenen Kreditvertrages. Eine Ersatzbeurkundung nach § 33 TP 19 Abs. 2 GebG führt aber nur dann zur Gebührenpflicht, wenn ein rechtsgültig zustande gekommener Kreditvertrag vorliegt. Die Aufnahme der Entnahmeverbindlichkeit in die Bücher der aufnehmenden Kapitalgesellschaft…
…dass auch die auf ein solches Wirtschaftsgut Bezug nehmende Tätigkeit nicht mehr als betriebliche Tätigkeit anzusehen sei. Diese Investitionen seien wirtschaftlich überhaupt nur verständlich bei entsprechender Mitberücksichtigung der Investitionsfreibeträge, zumal die Kommanditgesellschaft außersteuerliche Gründe, die für die Aufnahme dieser Wirtschaftsgüter in die Bücher maßgebend gewesen…
…Aus der Beteiligung könne mit Ausnahme von Beteiligungserträgen und allfälligen Gewinnen aus der Veräußerung der Beteiligung kein Nutzen gezogen werden. Da die Beteiligung aber in die Bücher der Gesellschaft aufgenommen sei und somit sämtliche Erträge im Zusammenhang mit der Beteiligung allenfalls der Gesellschaft zuzurechnen seien…
…4 GebG entsteht die Gebührenschuld für Darlehen auch ohne Urkundenerrichtung, wenn ein Gesellschafter seiner Gesellschaft ein Darlehen gewährt mit der Aufnahme in die Bücher des Schuldners (Ersatzbeurkundung). Nach § 33 TP 19 Abs. 2 GebG sind auf Kreditverträge von Gesellschaftern an ihre Gesellschaft die Bestimmungen des…
…die Aufnahme eines Darlehens in die Bücher vor. 1.4. Berufungs/Beschwerdevorentscheidung und Vorlageantrag Das Finanzamt wies das Rechtsmittel mit Berufungsvorentscheidung vom 14.12.2007 als unbegründet ab , da nach § 33 TP 8 Abs. 4 GebG 1957 die nach den abgabenrechtlichen Vorschriften im Inland zu…
…dass diese Aussagen vom Prüfer im BP-Bericht nicht in Zweifel gezogen wurden und auch keine Aufnahme in den BP-Bericht fanden. Es erübrigt sich daher, darauf näher einzugehen. Wie im BP-Bericht dargestellt erfolgte im Jahre 1998 die Bezahlung für ein Inserat der Fa…
…gelten die nach abgabenrechtlichen Vorschriften im Inland zu führenden Bücher und Aufzeichnungen des Darlehensschuldners, in die das Darlehen aufgenommen wurde, als Urkunde.' Gelten die im Inland zu führenden Bücher als Urkunde über den Darlehens- oder Kreditvertrag, so entsteht die Gebührenpflicht mit der Aufnahme in diese…
…das erstmalig in Höhe von gesamt S 91,649.899,15 gewährte Darlehen sei der GmbH für einen geplanten Grundkauf zur Verfügung gestellt und am Verrechnungskonto der Gesellschafter gebucht worden. Die Gebührenpflicht entstehe durch Aufnahme in die Bücher. Laut den beiliegenden Auszügen der Verrechnungskonten der…
…in dem er als steuerlich verantwortlicher Entscheidungsträger der BF in die Buchhaltung dieser Gesellschaft zum Zweck der buchhalterischen Darstellung einer Gewinnminderung Eingangsrechnungen der L GmbH, der F GmbH, der R GmbH, B GmbH und der Z GmbH aufnahm - obwohl diesen Eingangsrechnungen als "Scheinrechnungen" keine tatsächlich…
…wobei die Aufnahme in die Bücher ab Bilanz 31.12.2001 mit € 1.225.844,24 und ab Bilanz 31.12.2002 mit € 2.461.372,66 erfolgte. Der Kontrollmitteilung angeschlossen waren ua. Kopien - des Jahresabschlusses der Bw. zum 31.12.2002, in…
…Die Aufnahme in die Bücher der Gesellschaft ersetzt nicht das Erfordernis eines gültig zu Stande gekommenen Vertrages. Was als Gesellschafterkredit oder -darlehen zu gelten hat, muss nach objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen betrachtet werden, wobei es auch auf den Parteiwillen ankommt. Allein die Hingabe eines Geldbetrages…