Besteht die Aufgabe eines in Österreich ansässigen Dienstnehmers einer deutschen Kapitalgesellschaft darin, für die deutsche Gesellschaft Geschäftsabschlüsse zu tätigen, so unterhält die deutsche Gesellschaft damit einen inländischen "ständigen Vertreter" im Sinn von § 98 Z 3 EStG und gleichzeitig eine "Betriebstätte" (personenbezogene Betriebstätte) im Sinn von…
… 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 als "Mitwirkender an einer Unterhaltungsdarbietung" anzusehen sein, wenn er bei der als "Unterhaltungsdarbietung" anzusehenden Sportveranstaltung nicht nur anwesend ist, sondern wenn er in erheblichem Umfang veranstaltungsspezifische Aufgaben erfüllt, wie etwa die jeweilige Spielstrategie für die einzelne Begegnung festzulegen…
…1 Z. 1 EStG 1988 als "Mitwirkender an einer Unterhaltungsdarbietung" anzusehen sein; dann nämlich, wenn er bei der als "Unterhaltungsdarbietung" anzusehenden Sportveranstaltung nicht nur anwesend ist, sondern wenn er in erheblichem Umfang veranstaltungsspezifische Aufgaben erfüllt, wie etwa die jeweilige Spielstrategie für die einzelne Begegnung festzulegen…
…GmbH) einwilligte. Damit dürfte die Aufgabe eines inländischen Teilbetriebes der deutschen GmbH und das Erfordernis der steuerlichen Erfassung eines Aufgabegewinnes vorliegen. Die Besteuerung des Aufgabegewinnes wird durch das DBA-Deutschland nicht behindert, weil es sich hierbei noch um eine Besteuerungsmaßnahme an der (in der Folge…
…mit der Beurteilung dieser Fragen in einem (reziproken) ungarischen Fall bereits EAS 2895 befasst und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass Mietrechtsveräußerungen von Artikel 13 Abs. 1 DBA-Ungarn (Veräußerung unbeweglichen Vermögens) erfasst sind. Dies gilt daher entsprechend für inländische Mietrechtsabtretungen durch eine italienische Kapitalgesellschaft…
Hat die ungarische Tochter-GmbH (C-Kft) einer österreichischen BeteiligungsgmbH (S-GmbH) Liegenschaften in Ungarn erworben und darauf Fachmarktzentren errichtet und diese in der Folge durch Abschluss von (verlängerbaren) Generalmietverträgen der ungarischen Zweigniederlassung (Betriebstätte) einer anderen (verbundenen) österreichischen Gesellschaft (S-GmbH & Co KG) zur Nutzung…
Gründet ein in Österreich ansässiger Unternehmer auf den Bahamas eine Kapitalgesellschaft, deren Aufgabe die Errichtung eines Hotelneubaues und die anschließende Vermietung an eine Hotelbetriebsgesellschaft ist, wobei die hierbei erzielten Gewinne in der Bahamas-Gesellschaft während der Zeit der nationalen Steuerbefreiung (10 Jahre) thesauriert werden und…
Errichtet ein deutsches Unternehmen in Wien eine ständige Vertretung, deren Aufgabe in der Kontaktpflege, Informationsbeschaffung und Marktbeobachtung in den östlichen Reformstaaten besteht, dann wird hiedurch eine inländische Betriebstätte begründet. Der Umstand, dass der als Leiter dieser Vertretung tätige Angestellte des deutschen Unternehmens keine Abschlussvollmacht besitzt…
…die nun ihrerseits das Werk an ein Gesellschaft in Malaysien weiterverkauft, wobei es Aufgabe der A-Ltd. ist, das Werk zu demontieren und schiffsmäßig zu verpacken und wobei dieser Auftrag von der A-Ltd. an die ebenfalls auf einer Kanalinsel errichtete B-Ltd. erteilt wird…
Ein inländischer, gemeinnütziger und mit Forschungsaufgaben für die österreichische Wissenschaft und Wirtschaft befasster Verein verfügt über einen wissenschaftlichen Beirat. Dessen Aufgabe ist es, Vorschläge zur wissenschaftlichen Ausrichtung und zur Sicherung der hohen wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit des Vereins zu erstellen und den Direktor in allen wissenschaftlichen Fragen…
…in Österreich ein 30m2 großes Zimmer an und beschäftigt sie einen österreichischen Dienstnehmer, dessen Aufgabe die Erstellung von Angeboten an österreichische Kunden und die Entgegennahme von Bestellungen ist, so deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Gesellschaft in Österreich begründet wird…
…dass durch die geplante Schließung des Wiener Büros und durch die Aufgabe der Tätigkeit in Österreich keine Auswirkung auf die Höhe der Bezüge des Direktors des britischen Zentrums eintreten wird, spricht für das Bestehen eines einzigen Dienstverhältnisses zum Londoner Zentrum. Zu beachten ist allerdings auch…
…und Werbeaufgaben keine für eine Verkaufstätigkeit typischen Handlungen setzt (wie insb. Führung von Verkaufsverhandlungen mit britischen Kunden), besteht daher die wesentliche Aufgabe nur in einer Unterstützung der mit den eigentlichen Vertriebsaufgaben betrauten selbständigen Handelsvertreter und ist die Mitarbeiterzahl und die Büroausstattung dieser Aufgabe entsprechend angelegt…
Hat ein liechtensteinisches Unternehmen, das durch Lizenzvergabe im Anlagenbau mitwirkt, einen in Österreich ansässigen Konsulenten unter Vertrag genommen, dessen Aufgabe darin besteht, die Tätigkeit des liechtensteinischen Unternehmens bei (potentiellen) Kunden in Deutschland zu unterstützen (Vorgespräche und Verhandlungen mit Kunden sowie mit Lieferanten von Anlageteilen, Verhandlungen…
Ist ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger Gesellschafter einer deutschen vermögensverwaltenden GMBH, deren Aufgabe im Halten und Verwalten einer Beteiligung an einer weiteren deutschen AG besteht, und hat sich der Österreicher gleichzeitig an der deutschen GMBH unter steuerlich anerkannten vertraglichen Bedingungen beteiligt, wie diese im…
…hatte der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie eine Kapitalgesellschaft in Form einer Aktiengesellschaft mit dem Firmenwortlaut "Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft" (ÖBB-Holding) mit dem Sitz in Wien zu gründen und zu errichten, wobei es sodann Aufgabe der ÖBB-Holding war, die ÖBB Personenverkehr AG…
…VPG). Es wird daher Aufgabe der österreichischen Tochtergesellschaft sein darzulegen, in welchem Ausmaß die Einführung des neuen Systems ihr konkret messbare Vorteile bringt, die über die in Z 7.12 OECD-VPG genannten "nebenbei entstehenden Vorteile" hinausgehen. Sollte wegen eines Misslingens dieser Dokumentation (zB weil…
…Österreich. Eine andere Betrachtung würde nur dann anzustellen sein, wenn die Repräsentanz nicht die Voraussetzungen des Artikels 5 des Abkommens erfüllt und folglich nicht als "Betriebstätte" im Sinn des Abkommens anzusehen wäre; dies könnte z.B. der Fall sein, wenn die Aufgabe der Repräsentanz lediglich…
…dessen Aufgabe in der Geschäftsanbahnung besteht, dann kann dieses Büro die Voraussetzungen einer "Betriebstätte" im Sinn von Artikel 5 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens erfüllen; und zwar auch dann, wenn über dieses Büro keine Warenverkäufe in Österreich getätigt werden. Betriebstättencharakter wäre in einem solchen Fall dann…
…kein Erfordernis ergeben, Maßnahmen nach § 48 BAO anzustreben; sollte dennoch mit Monaco eine Doppelbesteuerung eintreten, dann wäre es Aufgabe des neuen Hauptwohnsitzstaates und nicht jene Österreichs, den Eintritt einer Doppelbesteuerung zu vermeiden. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…