…and fixed base, as used in Article 14, or between how profits were computed ...". Für die Einkünftezurechnung an das liechtensteinische Architekturbüro gelten damit die Grundsätze des Kommentars zu Art. 7 (Update 2008) und die diesen zugrundeliegenden Regeln des AOA (VPR 2010 Rz 181). Danach hat…
…deutschen Betriebstätte zuordenbaren Gewinnteilen, nicht aber an Gewinnteilen geltend machen, die auf Tätigkeiten im österreichischen GmbH-Hauptsitz zurückzuführen sind. Erzielen demgegenüber Architekten aus der Bauplanung und Bauüberwachung Einkünfte aus selbständiger Arbeit, kommt - wie eingangs ausgeführt - Artikel 14 des Abkommens zur Anwendung, der für das Aufleben…
…Serbien - noch unterschiedliche Zuteilungsregeln für gewerblich tätige und freiberuflich tätige Unternehmen enthalten, die für freiberuflich Tätige maßgebende Verteilungsnorm des DBA anzuwenden. Nach Artikel 14 DBA-Rumänien darf die österreichische Architektin nur dann in Rumänien besteuert werden, wenn ihr dort eine "feste Einrichtung" zur Verfügung steht…
…MA, derzufolge auch die Bauplanung eine betriebstättenbegründende Mitwirkung an einem Bauprojekt darstellen kann, bei freiberuflich tätigen deutschen Architekten keine Wirkung (EAS 2802). Das DBA-Schweiz weist insoweit die gleiche Konzeption wie das DBA-Deutschland auf, als im Abkommen ausdrücklich zwischen gewerblich tätigen Unternehmen (Art. 7…
…übernommen hat, einem tschechischen Architekten, der über keine inländische Betriebstätte verfügt, den Auftrag, einen Teil dieser Planungstätigkeit zu übernehmen, so steht Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Tschechien an diesen Einkünften des tschechischen Architekten kein Besteuerungsrecht zu. Die Architektenhonorare können daher abzugssteuerfrei ausgezahlt werden. Die gilt…
Werden von einer österreichischen GmbH Architektenhonorare an italienische Architekten gezahlt, die sich in der Rechtsform einer italienischen OHG zusammengeschlossen haben, dann setzt eine DBA-konforme Steuerfreistellung in Österreich voraus, dass der nach § 99 EStG zum Steuerabzug verpflichteten inländischen GmbH nach den Grundsätzen des BMF-Erlasses…
…auch die Bauplanung eine Mitwirkung an einem Bauprojekt darstellt, bei freiberuflich tätigen deutschen Architekten keine Wirkung. Die in EAS 832 - allerdings unter Hinweis auf die damals noch fehlende Abstimmung mit Deutschland - vorläufig vertretene Auffassung, dass die Bauführungsfrist des Betriebstättenartikels auch für freiberuflich tätige Architekten gilt…
…sich die Mitwirkung aller Architekten an der Freizeitparkerrichtung auf eine 12 Monate nicht übersteigende Dauer begrenzt. Denn erst eine diese zeitliche Grenze übersteigende Beteiligung an der Freizeitparkerrichtung (wozu auch die Planungsarbeit zählt) löst die Begründung einer österreichischen Betriebstätte für die deutschen Architekten aus. Damit erübrigt…
Übernimmt eine deutsche Arbeitsgemeinschaft, an der ein deutscher und ein österreichischer Architekt sowie ein deutsches gewerbliches Bauplanungsbüro beteiligt sind, im Rahmen eines deutschen Großbauvorhabens den Auftrag für die Planung und Baubetreuung, dann erzielen auch die freiberuflich tätigen ARGE-Partner Einkünfte aus Gewerbebetrieb und es stellen…
…deutsche Architekten-ARGE (mit österreichischen und deutschen Architekten-Gesellschaftern) die Generalplanung bei österreichischen Bauprojekten mit einer 12 Monate übersteigenden Mitwirkungsdauer, dann liegt ab 2003 auch dann eine zur Betriebstättenbegründung und damit zur Steuerpflicht führende Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vor, wenn für die ARGE-Architekten…
Hat ein in Liechtenstein ansässiger Architekt ein Konzept für eine bestimmte Bauweise entwickelt, die es ermöglicht, Wohnhäuser um etwa 30% bis 35% billiger als nach herkömmlichen Bauweisen zu bauen, dann spricht viel dafür, daß bei einer Weitergabe dieses Konzeptes an österreichische Errichter von Wohnhausanlagen Erfahrungswissen…
Zahlungen, die der österreichische Bauherr eines Hotels an ausländische Architekten und Berater leistet, unterliegen gemäß § 99 EStG 1988 dem inländischen Steuerabzug von 20%. Dieser Steuerabzug kann unterbleiben, wenn der hierfür haftungspflichtige österreichische Bauherr über ausreichende Nachweise verfügt, dass die Leistungen der ausländischen Unternehmen auf Grund…
Wird ein in Deutschland ansässiger Architekt von dem mit der Errichtung eines inländischen Bundesgebäudes beauftragten inländischen Generalunternehmer (ARGE) mit künstlerischen Gestaltungsaufgaben betraut, die der Zuteilungsregel des Artikels 8 DBA-Deutschland zu unterstellen sind, dann kann durch diese Mitwirkung an der inländischen Bauausführung eine zur…
…die gemäß § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Allerdings sind sowohl der Inhaber des slowakischen Zeichenbüros wie auch der slowakische Architekt auf Grund von Artikel 7 und 14 des im Verhältnis zur Slowakei anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 34/1979, berechtigt…
…von untergeordneter Relevanz sind, dann wird nicht von einer inländischen Baubetriebstätte gesprochen werden können. Sollte hingegen den Architekten der beiden kanadischen Kapitalgesellschaften dauerhaft ein Musterzimmer in Österreich zur Verfügung gestellt werden, in dem sie vor Ort die verschiedenen Einrichtungsvarianten darstellen können, dann deutet dies auf…
…Denn auch bei Anwendung des nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 zulässigen "Architektendurchgriffes" auf die (vermutlich) russischen Innenarchitekten wird wegen der Gewerblichkeit ihrer Tätigkeit keines der in § 98 EStG 1988 normierten Anknüpfungskriterien für den Eintritt der beschränkten Steuerpflicht vorliegen. Bundesministerium für Finanzen, 21…
…in Österreich lediglich als Progressionseinkünfte auszuweisen und solcherart aus der Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. Vielmehr ist in einem solchen Fall eine exakte Funktionsanalyse über die tatsächlich in der deutschen Baubetriebstätte ausgeübten Tätigkeiten des Architekten anzustellen, wobei der diesen Tätigkeiten zuzuordnende Gewinnanteil vermutlich nach der Kostenaufschlagsmethode zu ermitteln…
…auslösen, die gemäß § 99 Abs. 1 Z. 5 EStG im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Allerdings sind sowohl der Inhaber des slowakischen Zeichenbüros wie auch der slowakische Architekt auf Grund von Artikel 7 und 14 des im Verhältnis zur Slowakei anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 34/1979, berechtigt…
Wird bei einem Auslandsbauvorhaben die Bauplanung von den Architekten einer österreichischen Bauplanungs-AG erbracht, gilt dies als Mitwirkung an der Bauausführung, die unter die Baubetriebstättenregelung des Artikels 5 der dem OECD-Musterabkommen nachgebildeten Doppelbesteuerungsabkommen fällt. Erhält daher eine österreichische Bauplanungs-AG internationale Planungsaufträge, dann hat…
…von Geschäftsgebäuden und werden die überwiegenden Leistungen der Planungs-GmbH in Österreich erbracht, für einen Teil der Planungen sowie für vor Ort zu erledigende Leistungen aber fallweise im Ausland ansässige Architekten herangezogen, und beschränkt sich damit die Tätigkeit der GmbH am ausländischen Baugelände und in…