…des § 67 EStG 1988 über die Besteuerung von sonstigen Bezügen anwendbar. Die Nettobesteuerung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer (Schriftsteller, Künstler, Architekt, Sportler, Artist, Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen) in der EU oder dem EWR ansässig ist und die unmittelbar mit den Einnahmen (Betriebseinnahmen) zusammenhängenden Ausgaben (Betriebsausgaben, Werbungskosten…
…and fixed base, as used in Article 14, or between how profits were computed ...". Für die Einkünftezurechnung an das liechtensteinische Architekturbüro gelten damit die Grundsätze des Kommentars zu Art. 7 (Update 2008) und die diesen zugrundeliegenden Regeln des AOA (VPR 2010 Rz 181). Danach hat…
…Verfassungsgesetz (B-VG) aus den weiter unten angeführten Gründen unzulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Der Beschwerdeführer (Bf) hatte seine selbständige Tätigkeit als Architekt laut eigenen Angaben mit Ende 2008 aufgegeben (handschriftliche Mitteilung samt Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuer- Vorauszahlungen anlässlich einer persönlichen Vorsprache beim Finanzamt am 17…
…mit Schreiben vom 8. August 2003 die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und brachte mit ergänzendem Schreiben vom 18. September 2003 vor, er erbringe Leistungen für Ziviltechniker und Architekturbüros, welche im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit erfasst würden. Er beabsichtige, mit Hilfe von…
…als erschwerend, als mildernd hingegen die Unbescholtenheit des Beschuldigten berücksichtigt. Den vorgelegten Akten ist zu entnehmen, dass der seit 1993 als selbständiger Architekt tätige Beschuldigte, obwohl er in den strafrelevanten Zeiträumen aus seiner Tätigkeit laufend steuerpflichtige Umsätze erzielte und entsprechende Umsatzsteuerzahllasten angefallen wären, keinerlei Vorauszahlungen…
…die festgesetzte Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (in der Folge: Bw.) erklärte ab dem Jahr 1988 Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Architekt und für die Jahre 1995 bis 1997 auch als Vortragender…
…deutschen Betriebstätte zuordenbaren Gewinnteilen, nicht aber an Gewinnteilen geltend machen, die auf Tätigkeiten im österreichischen GmbH-Hauptsitz zurückzuführen sind. Erzielen demgegenüber Architekten aus der Bauplanung und Bauüberwachung Einkünfte aus selbständiger Arbeit, kommt - wie eingangs ausgeführt - Artikel 14 des Abkommens zur Anwendung, der für das Aufleben…
…Serbien - noch unterschiedliche Zuteilungsregeln für gewerblich tätige und freiberuflich tätige Unternehmen enthalten, die für freiberuflich Tätige maßgebende Verteilungsnorm des DBA anzuwenden. Nach Artikel 14 DBA-Rumänien darf die österreichische Architektin nur dann in Rumänien besteuert werden, wenn ihr dort eine "feste Einrichtung" zur Verfügung steht…
…MA, derzufolge auch die Bauplanung eine betriebstättenbegründende Mitwirkung an einem Bauprojekt darstellen kann, bei freiberuflich tätigen deutschen Architekten keine Wirkung (EAS 2802). Das DBA-Schweiz weist insoweit die gleiche Konzeption wie das DBA-Deutschland auf, als im Abkommen ausdrücklich zwischen gewerblich tätigen Unternehmen (Art. 7…
…übernommen hat, einem tschechischen Architekten, der über keine inländische Betriebstätte verfügt, den Auftrag, einen Teil dieser Planungstätigkeit zu übernehmen, so steht Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Tschechien an diesen Einkünften des tschechischen Architekten kein Besteuerungsrecht zu. Die Architektenhonorare können daher abzugssteuerfrei ausgezahlt werden. Die gilt…
Werden von einer österreichischen GmbH Architektenhonorare an italienische Architekten gezahlt, die sich in der Rechtsform einer italienischen OHG zusammengeschlossen haben, dann setzt eine DBA-konforme Steuerfreistellung in Österreich voraus, dass der nach § 99 EStG zum Steuerabzug verpflichteten inländischen GmbH nach den Grundsätzen des BMF-Erlasses…
…auch die Bauplanung eine Mitwirkung an einem Bauprojekt darstellt, bei freiberuflich tätigen deutschen Architekten keine Wirkung. Die in EAS 832 - allerdings unter Hinweis auf die damals noch fehlende Abstimmung mit Deutschland - vorläufig vertretene Auffassung, dass die Bauführungsfrist des Betriebstättenartikels auch für freiberuflich tätige Architekten gilt…
…sich die Mitwirkung aller Architekten an der Freizeitparkerrichtung auf eine 12 Monate nicht übersteigende Dauer begrenzt. Denn erst eine diese zeitliche Grenze übersteigende Beteiligung an der Freizeitparkerrichtung (wozu auch die Planungsarbeit zählt) löst die Begründung einer österreichischen Betriebstätte für die deutschen Architekten aus. Damit erübrigt…
Übernimmt eine deutsche Arbeitsgemeinschaft, an der ein deutscher und ein österreichischer Architekt sowie ein deutsches gewerbliches Bauplanungsbüro beteiligt sind, im Rahmen eines deutschen Großbauvorhabens den Auftrag für die Planung und Baubetreuung, dann erzielen auch die freiberuflich tätigen ARGE-Partner Einkünfte aus Gewerbebetrieb und es stellen…
…Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin bezog im berufungsgegenständlichen Jahr 2001 sowohl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als auch aus Vermietung und Verpachtung. Für das Studium der Studienrichtung Architektur ihrer Tochter an der Universität für angewandte Kunst Wien machte sie den Pauschbetrag gemäß …
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Sachverhalt Mit Optionsvereinbarung vom 27.6.2016 hat sich Architekt ***Arch*** ein Grundstück gesichert, indem ihm die Eigentümerin das alleinige Recht eingeräumt hat, die Liegenschaft um 1,025.000 € zu erwerben. Gegenstand…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Sachverhalt Mit Optionsvereinbarung vom 27.6.2016 hat sich Architekt ***Arch*** ein Grundstück gesichert, indem ihm die Eigentümerin das alleinige Recht eingeräumt hat, die Liegenschaft um 1,025.000 € zu erwerben. Gegenstand…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Sachverhalt Mit Optionsvereinbarung vom 27.6.2016 hat sich Architekt ***Arch*** ein Grundstück gesichert, indem ihm die Eigentümerin das alleinige Recht eingeräumt hat, die Liegenschaft um 1,025.000 € zu erwerben. Gegenstand…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Sachverhalt Mit Optionsvereinbarung vom 27.6.2016 hat sich Architekt ***A*** ein Grundstück gesichert, indem ihm die Eigentümerin das alleinige Recht eingeräumt hat, die Liegenschaft um 1,025.000 € zu erwerben. Gegenstand…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Bf bezog im Streitjahr neben Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Architekt. In der Einkommensteuererklärung 2008 beantragte er die Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit gemäß …