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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1268

Architektenhonorare an eine italienische Architekten-OHG

geltende FassungEAS-AuskunftV 231/1-IV/4/98vom 22.06.1998

Wortlaut laut Findok

Werden von einer österreichischen GmbH Architektenhonorare an italienische Architekten gezahlt, die sich in der Rechtsform einer italienischen OHG zusammengeschlossen haben, dann setzt eine DBA-konforme Steuerfreistellung in Österreich voraus, dass der nach § 99 EStG zum Steuerabzug verpflichteten inländischen GmbH nach den Grundsätzen des BMF-Erlasses AÖF Nr. 31/1986 italienische Ansässigkeitsbescheinigungen der Einkünfteempfänger vorliegen. Einkünfteempfänger sind im Fall einer italienischen Personengesellschaft die Gesellschafter, sodass Ansässigkeitsbescheinigungen aller Gesellschafter erforderlich sind. Der hiefür aufgelegte Vordruck (ZS -I 2) ist bei den Drucksortenverwaltungen der Finanzlandesdirektionen erhältlich. 22. Juni 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

SteuerfreistellungAnsässigkeitsbescheinigungen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
V 231/1-IV/4/98
Stammnummer
29946
Gültig
22.06.1998 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF