Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1268
Architektenhonorare an eine italienische Architekten-OHG
geltende FassungEAS-AuskunftV 231/1-IV/4/98vom 22.06.1998
Wortlaut laut Findok
Werden von einer österreichischen
GmbH Architektenhonorare an italienische Architekten gezahlt, die sich in der
Rechtsform einer italienischen OHG zusammengeschlossen haben, dann setzt eine
DBA-konforme Steuerfreistellung in Österreich voraus, dass der nach §
99 EStG zum Steuerabzug verpflichteten inländischen GmbH nach den
Grundsätzen des BMF-Erlasses AÖF Nr. 31/1986 italienische
Ansässigkeitsbescheinigungen der Einkünfteempfänger vorliegen.
Einkünfteempfänger sind im Fall einer italienischen
Personengesellschaft die Gesellschafter, sodass
Ansässigkeitsbescheinigungen aller Gesellschafter erforderlich sind. Der
hiefür aufgelegte Vordruck (ZS -I 2) ist bei den Drucksortenverwaltungen
der Finanzlandesdirektionen erhältlich.
22. Juni
1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- V 231/1-IV/4/98
- Stammnummer
- 29946
- Gültig
- 22.06.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF