Ein im Haus des Vaters in den USA zur Verfügung gestelltes Arbeitszimmer, das einem mit seiner Familie in Österreich lebendem Amerikaner ermöglichen soll, seinen Beruf (per Internet an die Auftraggeber zu erbringende freiberufliche Übersetzertätigkeiten und gewerbliche EDV-Konsulententätigkeiten) sowohl an seinem österreichischen Wohnsitz als auch…
…Ausübung ihrer Tätigkeit im Inland eine "feste Einrichtung" zur Verfügung steht. Eine solche "feste Einrichtung" kann durch ein dauerhaft (länger als 6 Monate) zur Verfügung gestelltes Arbeitszimmer in einem der interessierten Behindertenbetreuungsstellen begründet werden; sie könnte aber gegebenenfalls auch in den Räumen der inländischen Zweitwohnung…
…nbsp; In den Niederlanden und in Belgien ansässige Physikotherapeuten, die in Österreich Vorträge abhalten und sich hiebei keiner ihnen dauerhaft zur Verfügung stehenden festen Einrichtung (z.B. Arbeitszimmer) bedienen, sind in Österreich gemäß Artikel 15 DBA-Niederlande bzw. 14 DBA-Belgien von der Einkommensbesteuerung freizustellen…
…dann eine österreichische Steuerpflicht hinsichtlich der bei der Planungsarbeit erzielten Gewinne ein, wenn der schweizerischen Architektin hierfür eine österreichische "feste Einrichtung" (zB ein Arbeitszimmer) für die Dauer von zumindest 12 Monaten (bezüglich der Frist siehe AÖF Nr. 34/2000) zur Verfügung steht. Mit Deutschland ist…
…DBA-Schweiz zu subsumieren sein, wodurch sich ein inländisches Besteuerungsrecht nur für den Teil der Vergütungen ergibt, der der Arbeitsausübung in einer inländischen festen Einrichtung (zB Arbeitszimmer) zuzuordnen ist. Sollte dem schweizerischen Stiftungsvorstand eine solche Einrichtung zur Arbeitsausübung zur Verfügung stehen, wäre eine steuerliche Erfassung…
…nur dann in Österreich der Einkommensbesteuerung, wenn hiezu in Österreich eine Betriebstätte oder eine feste Einrichtung (z.B. ein ausschließlich für die Konsulententätigkeit vorgesehenes Arbeitszimmer) zur Verfügung steht. Dies ergibt sich aus Artikel 7 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-Großbritannien), wenn die Konsulententätigkeit als gewerblich…
…dann im Inland besteuert werden dürfen, wenn ihnen zur Ausübung ihrer Tätigkeit eine feste Einrichtung (z.B. ein ihnen zur Verfügung gestelltes Arbeitszimmer) überlassen ist. Bezüglich der Durchführung dieser Steuerfreistellung wird auf den Erlass AÖF Nr.31/1986 (i.d.F. AÖF Nr. 364/1988…
…erzielten Einkünfte insoweit von der Besteuerung in Österreich freizustellen, als sie in Ungarn einer "festen Einrichtung" im Sinn von Artikel 14 DBA-Ungarn zuzurechnen sind (EAS 1021). Ein in der Budapester Wohnung separiert als Arbeitszimmer eingerichteter Raum, in dem die ungarische Beratungstätigkeit schwerpunktmäßig konzipiert und…
…hat zur Folge, dass dann, wenn der thailändische Geschäftsführer in Österreich über keine feste Einrichtung (zB Büroraum, Arbeitszimmer) verfügt, das Besteuerungsrecht an seinen Bezügen Thailand zusteht. Das gleiche Ergebnis würde aber eintreten, wenn die Bezüge der Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit zugeordnet würden. Denn diese setzt…
…an diesen Honoraren insoweit, als sie auf eine Tätigkeit entfallen, die in einer "festen Einrichtung" (z.B. einem Arbeitszimmer) auf slowakischem Gebiet ausgeübt wird. Dieser Teil der Honorare ist korrespondierend auf österreichischer Seite (unter Progressionsvorbehalt) von der Einkommensbesteuerung freizustellen. Solange einwandfrei feststeht, daß die den…
…Betriebstätte der Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG zu unterwerfen sind. Steht dem belgischen Geschäftsführer in Österreich zur Erfüllung seiner Aufgaben allerdings keine "feste Einrichtung" (zB Arbeitszimmer) im Sinn von Artikel 14 DBA-Belgien zur Verfügung und wird eine belgische Ansässigkeitsbescheinigung beigebracht, dann sind auf Grund der…
…Österreich der Besteuerung; nur dann, wenn die Beratungstätigkeit unter Nutzung einer festen Einrichtung (z.B. ein zur Nutzung überlassenes Arbeitszimmer, das durchaus auch in den Räumen des ehemaligen Arbeitgebers gelegen sein kann) auf deutschem Staatsgebiet ausgeübt wird, würden jene Teile der Beratereinkünfte, die anteilig auf…
…wenn die Arbeit in Österreich ausgeübt wird. Andererseits wird nur mehr dann ein österreichischer Besteuerungsanspruch entstehen, wenn eine inländische "feste Einrichtung" (also zB ein dem Übersetzer dauerhaft zur Verfügung gestelltes Arbeitszimmer) existiert, nicht aber mehr, wenn der inländische Aufenthalt insgesamt 183 Tage überschreiten sollte. 22…
…wäre dann, wenn die Arbeit in das Jahr 1999 hineinreicht, von Bedeutung, ob für die Mitwirkung an dem Forschungsprojekt eine "feste Einrichtung" (zB ein Arbeitszimmer in der Universität) zur Verfügung steht. 15. Juni 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Abs. 2) bzw. "Betriebstätte" (Art. 4) des Beiratsmitgliedes zuzurechnen ist; dies wäre zB der Fall, wenn dem Beiratsmitglied in den Räumen der KG ein Arbeitszimmer dauerhaft zur ausschließlichen Verfügung überlassen ist. 21. November 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Großbritannien in Österreich nur dann ein Besteuerungsrecht geltend gemacht werden, wenn für die Ausübung der österreichischen Vorstandstätigkeit in Österreich eine "feste Einrichtung" (z.B. ein Arbeitszimmer) dauerhaft dem Vorstandsmitglied zur Verfügung steht. 27. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…von der Besteuerung freizustellen sind. Der die Geschäftsführungsaufgaben wahrnehmende deutsche Konsulent erzielt von der deutschen GmbH Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wobei dann, wenn die Tätigkeit von einem Arbeitszimmer in der inländischen GmbH aus ausgeübt wird, diese Einkünfte einer inländischen Betriebstätte zuzurechnen sind. Dies hat zur Folge…
…nach § 99 EStG 1988 zu unterwerfen sind. Steht einem selbständig tätigen schweizerischen Geschäftsführer in Österreich zur Erfüllung seiner Aufgaben allerdings keine "Betriebstätte" bzw. "feste Einrichtung" (zB Arbeitszimmer) im Sinn von Artikel 5 bzw. Artikel 14 DBA-Schweiz zur Verfügung und wird eine schweizerische Ansässigkeitsbescheinigung beigebracht…
…ausgelegt wird, dass ein Marie Curie Stipendium unter Artikel 21 des Abkommens (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) fällt und diesfalls in Österreich in jedem Fall (auch bei Verfügung über ein Arbeitszimmer und selbst bei Abschluss eines Dienstvertrages mit dem Stipendiaten) steuerfrei ist (AÖFV. Nr. 74/2002…
Übt ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer eines in Deutschland ansässigen Unternehmens seine Tätigkeit (auch) an seinem inländischen Wohnsitz (Homeoffice) aus, so kann dadurch für das deutsche Unternehmen eine beschränkte Steuerpflicht ausgelöst werden. Inländische Steuerpflicht des ausländischen Unternehmens ist gemäß § 98 Abs. 1 Z 3…