…einen Lehrauftrag vom WIFI-Salzburg, ohne hierbei Dienstnehmerin des WIFI zu werden und ohne im Inland eine "Betriebstätte" zu begründen (Betriebstätte wäre zB ein zur Verfügung gestellter eigener Arbeitsraum), dann unterliegen die hierfür vom WIFI bezogenen Vergütungen gemäß Artikel 14 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens auch…
…wobei dieser Dienstnehmer von einem der Gesellschaft in seiner Wohnung zur Verfügung gestellten Arbeitsraum aus tätig wird, so stellt dieser Arbeitsraum eine inländische Betriebstätte der deutschen Gesellschaft dar. Da in dieser inländischen Betriebstätte aber keine die Geschäftstätigkeit des deutschen Unternehmens bloß unterstützenden Funktionen mit reinem…
…Auftrag, Gegenmaßnahmen für die sich bei ihr verschlechternde Ertrags- und Kostensituation zu erarbeiten und steht ihm hierbei keine Betriebstätte bzw. feste Einrichtung (zB für eine gewisse Dauer zur Verfügung gestellte Arbeitsräume) in Österreich zur Verfügung, so sind die hiefür gezahlten Honorare gemäß Artikel 7 bzw…
…Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass es sich nicht um laufend tätige Vortragende handelt, denen zur Ausübung ihrer Tätigkeit ein eigener Arbeitsraum oder ein eigener Arbeitsplatz in einem Büroraum zur dauerhaften Verfügung gestellt wird. Liegen Ansässigkeitsbescheinigungen jener Vortragenden vor, die in Ländern mit OECD-konformem…
…1997, 679). Werden daher im Ausland ansässige Bühnenbildner und Regisseure seitens eines österreichischen Theaters mittels Werkvertrages verpflichtet, tritt österreichische Steuerpflicht nur bei Bestehen einer inländischen festen Einrichtung (zB bei einem dauernd zur Verfügung gestellten eigenen Arbeitsraum) ein (EAS 1). Diese Rechtslage gilt ab 1. Jänner…
…Betriebstätte"; eine solche Einrichtung wäre daher beispielsweise dann gegeben, wenn dem Bühnenbildner ein Arbeitsraum für die Dauer von mindestens 6 Monaten zur Verfügung gestellt worden wäre. Die vom italienischen Theater bezogenen Honorare unterliegen ungeachtet des Umstandes, ob Italien daran ein Besteuerungsrecht besitzt oder nicht, jedenfalls…
…Taxation, OECD 1987). Werden daher in Frankreich ansässige Bühnenbildner oder Regisseure seitens des Festspielveranstalters mittels Werkvertrages verpflichtet, tritt daher österreichische Steuerpflicht nur bei Bestehen einer inländischen festen Einrichtung (zB bei einem dauernd zur Verfügung gestellten eigenen Arbeitsraum) ein (Art. 9 Abs. 2 DBA-Frankreich). 27…
…ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen worden ist, erwächst idR. Anspruch auf Steuerentlastung, wenn diesen Technikern zur Ausübung ihrer (gewerblichen) Tätigkeit keine inländische "Betriebstätte" (z.B. Arbeitsraum) dauerhaft (mindestens 6 Monate) zur Verfügung gestellt wird. 3. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…daher z.B. in Frankreich ansässige Choreographen, Bühnenbildner oder Regisseure seitens eines inländischen Festspielveranstalters mittels Werkvertrages verpflichtet, tritt österreichische Steuerpflicht nur bei Bestehen einer inländischen festen Einrichtung (z.B. bei einem dauernd zur Verfügung gestellten eigenen Arbeitsraum) ein (Art. 9 Abs. 2 DBA-Frankreich; EAS…
…September 1992). Werden daher in Großbritannien ansässige Personen in solchen Funktionen seitens eines inländischen Festspielveranstalters mittels Werkvertrages verpflichtet, tritt gemäß Artikel 14 DBA-Großbritannien österreichische Steuerpflicht nur bei Bestehen einer inländischen festen Einrichtung (zB bei einem dauernd zur Verfügung gestellten eigenen Arbeitsraum) ein. Dies gilt…
…Betriebstätten im Sinn der mit diesen Ländern abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen bestehen. Steht dem Flugzeugmechaniker in den genannten Staaten keine feste örtliche Einrichtung zur ausschließlichen Verfügung (z.B. ein eigener Arbeitsraum) und werden daher die Wartungs- und Reparaturarbeiten im Hangar oder im freien Gelände des Flughafens ausgeführt…
…vermutlich nicht arbeitstäglich an ihren österreichischen Arbeitsplatz begeben. Im Allgemeinen wird wohl davon auszugehen sein, dass dem Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH auch ein eigener Arbeitsraum zur Verfügung steht. Dieser Arbeitsraum würde als "Betriebstätte" des schweizerischen Arbeitgebers in Österreich zu werten sein. Dies hat zur Folge…
…Ein Unterschied zwischen den beiden Gestaltungsvarianten würde sich dann ergeben, wenn dem österreichischen Geschäftsführer dauerhaft ein Arbeitsraum bei der deutschen Konzerngesellschaft zur Verfügung gestellt wird. Denn dieser würde im zweiten Fall (Assistenzleistungsfall) eine Betriebstätte für die österreichische Konzerngesellschaft in Deutschland darstellen. In beiden Fällen ist…
…dann ist weiters festzustellen, ob den vorübergehend nach Österreich entsandten Dienstnehmerinnen des deutschen Produzenten im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit besondere Räumlichkeiten (zB ein eigener Arbeitsraum) zur Verfügung gestellt worden sind. Solche Räumlichkeiten würden für lohnsteuerliche Belange ab einer Nutzungsmöglichkeit von der Dauer 1 Monates…
…Abs. 1 Z 1 EStG 1988) zu, wenn ihm in Österreich keine "ständige Einrichtung" (zB ein Arbeitsraum) dauerhaft (länger als 6 Monate) zur Verfügung gestellt worden ist. Eine "Unterrichtstätigkeit" wird nach Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung nicht als im Gaststaat steuerpflichtige "Vortragstätigkeit" gewertet (AÖF Nr…
…und Nr. 3 wäre auch von Bedeutung, ob dem Geschäftsführer in Österreich ein Arbeitsraum oder sonst eine feste örtliche Einrichtung dauerhaft zur Verfügung gestellt wird. Angesichts des Umstandes, dass die internationalen Beziehungen zwischen einander nahe stehenden Unternehmen auf der Grundlage der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖFV Nr…
…ihn Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen. Wenn ihm in Österreich weder ein Arbeitsraum noch eine andere feste örtliche Einrichtung zur Ausübung seiner Tätigkeit dauerhaft zur Verfügung steht und er im Rahmen von Kunden- und Lieferantengesprächen lediglich die Einrichtung des Besprechungsraumes mitbenutzt, wenn er sonach über keine…
…auf österreichischer Seite der Beurteilung als Werkvertrag, dann ist als weitere Frage zu klären, ob dem Geschäftsführer die dauerhafte Verfügungsmöglichkeit über Geschäftsräume (ein eigener Arbeitsraum würde ausreichen) zusteht. Falls dies zutrifft und daher eine "feste Einrichtung" im Sinne von Art. 14 DBA-Italien gegeben ist…
…Österreich seinen dienstvertraglichen Verpflichtungen gegenüber seinem schweizerischen Arbeitgeber (= schweizerische Muttergesellschaft) nachkommt, stellen die hiefür zugewiesenen Arbeitsräume inländische Betriebstätten eben dieser schweizerischen Muttergesellschaft dar; denn es ist die schweizerische Muttergesellschaft, die diese Arbeitsräume benötigt, um ihre Assistenzleistung im Wege der Dienstnehmerentsendung zu erfüllen. Unter diesen…
…Werkvertrages in Österreich tätig, tritt österreichische Steuerpflicht nur bei Bestehen einer inländischen festen Einrichtung (z.B. bei einem dauernd zur Verfügung gestellten eigenen Arbeitsraumes) ein (EAS 1). Eine andere Rechtslage gilt im Verhältnis zu Deutschland; denn die in Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des…