…Österreich auf, kann davon ausgegangen werden, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen weiterhin in Österreich gelegen ist (vgl. EStR 2000 Rz 7596). Wird der Arbeitnehmer von seinem ukrainischen Arbeitgeber zur Arbeitsleistung in Drittstaaten entsandt, so wird das Besteuerungsrecht an diesen Drittstaatseinkünften gemäß Art. 15 Abs. 1…
Haben vier in Deutschland ansässige Personen sowohl in Deutschland wie auch in Österreich je eine KG gegründet, mit der deutschen KG sodann Dienstverträge abgeschlossen wobei sie aber ausschließlich bzw. überwiegend für ihre österreichische KG in Österreich und zum größten Teil als Gebietsverkaufsleiter in Drittländern (insb…
Werden von einer ungarischen Kapitalgesellschaft Grenzgänger-Arbeitnehmer für länger als 183 Tage pro Jahr zur Arbeitsleistung nach Österreich entsandt, dann unterliegen die Arbeitslöhne der österreichischen Besteuerung. Die steuerliche Erfassung hat im Veranlagungsweg zu erfolgen, wenn der ungarische Arbeitgeber in Österreich über keine Lohnsteuerbetriebstätte im Sinn…
Wurden einem Mitarbeiter eines US-Konzerns vor seiner Mitte 1998 erfolgten einjährigen Entsendung zu einer österreichischen Konzerngesellschaft in Ansehung seiner Arbeitsleistung für den Konzern 1000 Aktienoptionsrechte eingeräumt, deren teilweise Ausübung am 1.12.1998 ihm Einnahmen in der Größenordnung von über S 100.000 verschaffen…
Wurden einem Mitarbeiter eines US-Konzerns vor seiner Mitte 1993 erfolgten dreijährigen Entsendung zu einer österreichischen Konzerngesellschaft in Ansehung seiner Arbeitsleistung für den Konzern mehrere Aktienoptionsrechte eingeräumt, deren Ausübung ihm im Jahr 1996 (vor der Wohnsitzrückverlegung in die USA) Einnahmen in der Größenordnung von über…
…ist, der die Arbeitnehmer dem Dritten überlassen hat und sie entlohnt (Überlasser), und nicht jener (Beschäftiger), der diese Arbeitskräfte in seinem Betrieb zur Arbeitsleistung einsetzt (VwGH 20.12.1972, 2340/71), ist als Arbeitgeber der vom Beschäftiger nach Deutschland entsandten Arbeitskräfte nicht der Beschäftiger, sondern…
…für Auslandsprämien, die als Sonderzahlungen der in Rumänien erbrachten Arbeitsleistung zuzurechnen sind und die daher auch für die steuerliche Erfassung in Rumänien offengelegt worden sind. Wie bereits in EAS 3331 ausgeführt wurde gilt bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist…
…Besteuerungsrecht an den hierfür bezogenen Lohnbezügen insoweit Österreich zu, als diese Lohnbezüge auf die physisch auf österreichischem Staatsgebiet erbrachten Arbeitsleistungen entfallen. Für die Einkünfteaufteilung wird die seinerzeit mit Deutschland akkordierte Aufteilung nach Arbeitstagen (EAS 906) maßgebend sein; dies erfordert eine entsprechende Evidenznahme der in den…
…In solchen Fällen ist der Optionsgewinn daher kausal mit der Arbeitsleistung ab Einräumung der Option verbunden. Wurde daher einem Arbeitnehmer eines multinationalen Konzerns vor seinem Zuzug nach Österreich im Wegzugsstaat (USA) ein nicht handelbares Optionsrecht eingeräumt und wird dieses Optionsrecht erst nach der Versetzung zu…
…auf ein Jahr befristeten Dienstvertrag mit einer österreichischen Universität ab, auf Grund dessen sie von ihrem Arbeitgeber für einen Zeitraum von weniger als 183 Tagen zur Arbeitsleistung an das Österreichinstitut einer chinesischen Universität entsandt wird, so unterliegen die von ihrem österreichischen Arbeitgeber aus inländischen öffentlichen…
…sich hierzu ihres Dienstnehmers, des Piloten. Die Arbeitsleistung des Piloten kommt sonach unmittelbar dem österreichischen Arbeitgeber und damit nur mittelbar den beförderten ausländischen Passagieren und den Zielländern zu Gute. Der Gesamtbezug des schweizerischen Piloten unterliegt daher dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Eine anderweitige Interpretation, die zu einer…
…unterliegt gemäß Artikel 14 Abs. 1 DBA-Tschechien jener Teil der Bezüge der tschechischen Besteuerung, der auf die auf tschechischem Staatsgebiet ausgeübte Arbeitsleistung entfällt. Dieser Teil ist bei der Besteuerung in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Da der Arbeitgeber (die tschechische Betreibergesellschaft des…
…kann allerdings nur Personalentsendungen ab 1. Jänner 2008 betreffen. Werden daher von einem österreichischen Arbeitgeber Arbeitnehmer von Juli 2007 bis Dezember 2007 zu Montagetätigkeiten nach Tschechien entsandt und ab März 2008 neuerlich für 5 Monate zur Arbeitsleistung in Tschechien beordert, beginnt der 12-Monatszeitraum ab…
…gemäß dem Mutterschutzgesetz verzichtet, dann besteht wohl ein Kausalzusammenhang mit der seinerzeiten aktiven Dienstleistung in Österreich. Allerdings ist diese Kausalitätsverbindung mit der aktiven Arbeitsleistung im Vergleich zu jener mit dem eigentlichen Zahlungsgrund, nämlich dem Einverständnis auf Nichtwiederaufnahme der Arbeit, derart untergeordnet, dass die Abschlagszahlung nicht…
…757), die daher nach den Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen in dem Staat zu besteuern sind, in dem die (vorzeitig beendete) Arbeitsleistung erbracht worden ist (siehe auch EAS 1378). Die korrespondierende innerstaatliche Rechtsgrundlage ist in § 98 Z 4 EStG 1988 in Verbindung mit § 70 EStG 1988 zu…
…757), die daher nach den Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen in dem Staat zu besteuern sind, in dem die (vorzeitig beendete) Arbeitsleistung erbracht worden ist. Diese Abfindungszahlungen sind folglich auf deutscher Seite gemäß Artikel 9 DBA-Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Die korrespondierende innerstaatliche Rechtsgrundlage ist in…
… denn diese erbringen ihre Arbeitsleistungen unmittelbar ihrem Arbeitgeber gegenüber, der diese Arbeitsleistungen im Gegenzug auch entsprechend entlohnt. Die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers wird daher unmittelbar vom Arbeitgeber verwertet. Die ausländischen Kunden des Arbeitgebers beziehen demgegenüber die von ihnen in Auftrag gegebenen Leistungen unmittelbar von ihrem Vertragspartner…
…wenn das Schwergewicht der Arbeitsleistung des österreichischen Personals nicht auf die Schulung und Unterweisung des Personals des irischen Lizenznehmers ausgerichtet sein sollte, sondern wenn es in der Erbringung der Bau- und Montageleistungen selbst liegt, wenn also die Funktion des österreichischen Personals mit jener eines Subauftragnehmers…
…ist im gegebenen Zusammenhang ohne Auswirkung, da der Wechsel vom Freistellungs- zum Anrechnungsverfahren nur für eine in der Schweiz ausgeübte Arbeit, nicht aber für eine in Österreich für die Schweiz erbrachte Arbeitsleistung vorgesehen wurde. 21. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
… und zwar dann, wenn die auf die österreichische Tätigkeit entfallenden Bezugsteile 3.000 Dollar (pro Jahr) überschreiten. Eine nachträgliche Prämienauszahlung, die nach dem Wegzug erfolgt und die für die noch vor dem Wegzug erbrachte inländische Arbeitsleistung gewährt wird, unterliegt der inländischen Besteuerung; die steuerliche Erfassbarkeit…