Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2923
Abschlagszahlung für Wiedereinstellungsverzicht nach Ablauf der Mutterschutzkarenz
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/2165-IV/4/2007vom 21.12.2007
Wortlaut laut Findok
Erhält eine in Deutschland
ansässige Dienstnehmerin einer Tiroler Firma eine Abschlagszahlung als
Entgelt dafür, dass sie auf eine Wiedereinstellung nach Ablauf der Karenz
gemäß dem Mutterschutzgesetz verzichtet, dann besteht wohl ein
Kausalzusammenhang mit der seinerzeiten aktiven Dienstleistung in
Österreich. Allerdings ist diese Kausalitätsverbindung mit der aktiven
Arbeitsleistung im Vergleich zu jener mit dem eigentlichen Zahlungsgrund,
nämlich dem Einverständnis auf Nichtwiederaufnahme der Arbeit, derart
untergeordnet, dass die Abschlagszahlung nicht mehr als Entgelt für die
"Ausübung einer Arbeit in Österreich" im Sinn von Artikel 15 Abs. 1
DBA-Deutschland angesehen werden kann.
Die Abschlagszahlung ist daher in Österreich von der
Besteuerung freizustellen, wobei dahingestellt bleiben kann, ob dies durch
Artikel 15 Abs. 1 oder durch Artikel 21 normiert wird. Eine Steuerfreistellung
vom Lohnsteuerabzug setzt aber die Einhaltung der Erfordernisse der
DBA-Entlastungsverordnung, BGBl III, 92/2005 (Vordruck ZS-QU1), voraus.
Bundesministerium für Finanzen, 21. Dezember
2007
Normen und Schlagworte
- Art. 15 Abs. 1 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
- Art. 21 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/2165-IV/4/2007
- Stammnummer
- 32621
- Gültig
- 21.12.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF