…Geburtstag von D fiel auf den 11.07.2015. Bis Juli 2015 gebührten daher die Differenzzahlungen zu Recht. Freistellungen – wie sie im Beschwerdefall vorlagen – die über eine Dauer der gesetzlichen Karenz nach dem Mutterschutzgesetz hinausgehen, stellen keine der Beschäftigung oder selbständigen Erwerbstätigkeit gleichgestellte Situation dar…
Erhält eine in Deutschland ansässige Dienstnehmerin einer Tiroler Firma eine Abschlagszahlung als Entgelt dafür, dass sie auf eine Wiedereinstellung nach Ablauf der Karenz gemäß dem Mutterschutzgesetz verzichtet, dann besteht wohl ein Kausalzusammenhang mit der seinerzeiten aktiven Dienstleistung in Österreich. Allerdings ist diese Kausalitätsverbindung mit der…
…1*** am 23.1.2021 geendet. Die Vereinbarung zwischen ihr und ihrem Dienstgeber über zusätzliche Freistellungen, die über die Dauer der gesetzlichen Karenz nach dem Mutterschutzgesetz (bis maximal zum zweiten Geburtstag des Kindes) hinausgingen, seien Sonderurlaube. Diese seien nicht mit der Ausübung einer Beschäftigung gleichgestellt…
…Karenz Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben gebe ich die Inanspruchnahme von Karenz gemäß § 15 Mutterschutzgesetz (MSchG) bekannt. Ich bin seit 1.10.2008 in ihrem Unternehmen als Card Back Office Assistant beschäftigt. Die Geburt meines Kindes ***Kind2*** erfolgte am tt.01.2017…
…Damit verbunden gewesen wäre ein dreijähriger Kündigungsschutz gemäß Mutterschutzgesetz sowie ein daran anschließender zweijähriger Motivkündigungsschutz. Das Dienstverhältnis wurde gemäß Vereinbarung vom 07.06.2013 per 16.06.2013 einvernehmlich aufgelöst. Laut dieser Vereinbarung waren sämtliche gegenseitigen Ansprüche und Verbindlichkeiten aus dem Arbeitsverhältnis zwischen der X…
…Was gilt bei Elternkarenz oder Elternteilzeit? Elternkarenz liegt vor, wenn für Eltern gegenüber dem Arbeitgeber ein gesetzlicher Anspruch auf Karenz gemäß Mutterschutzgesetz 1979 bzw. Väterkarenzgesetz besteht (inklusive Papamonat nach § 1a VKG und Mutterschutz). Wird nach Ablauf des zweiten Lebensjahres eine gesetzliche Karenz in Anspruch genommen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Aloisia Bergauer, die Richterin Mag. Andrea Ebner sowie die fachkundigen Laienrichter Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und Mag. Ulrike Richter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***1***, über die Beschwerde vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde des Bf., Adresse, vom 01.08.2019, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 01.07.2019, über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe iHv…
…gleichgestellt. Hiebei ist der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. Gemäß § 15 Mutterschutzgesetz 1979 ist auf Verlangen der Dienstnehmerin im Anschluss an die Frist des § 5 Abs. 1…
…als aktive Dienstnehmerin angemeldet werde. Aus § 10 Abs 1 Mutterschutzgesetz ist ein Weiterlaufen des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung erkennbar ("Dienstnehmerinnen kann während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung rechtswirksam nicht gekündigt werden ") . Gemäß …
…Berufungswerberin ab 5. April 2011 Wochengeld (DGKTONR-bezogen zum Arbeitgeber XYH). Während des Bezugs dieses Wochengeldes in der Zeit des Beschäftigungsverbots (Mutterschutz nach dem Mutterschutzgesetz 1979) ist die Berufungswerberin nicht nur als "beschäftigt" im Sinn des Unionsrechts anzusehen sondern auch erwerbstätig im Sinn des § 3…
…engen Verknüpfung mit der Erwerbstätigkeit zu bejahen ist, solange der Status, der mit der Ausübung der Erwerbstätigkeit vergleichbar ist - in Österreich der Zeitraum des Kündigungsschutzes nach dem Mutterschutzgesetz -, besteht. In dem diesem Urteil vorangegangenen Vorabentscheidungsverfahren hat der EuGH (7.6.2005, Rs C-543/01…
…§ 138 bis 143 ASVG). Rz 41: Steuerfrei sind gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 lit. a EStG 1988 das Wochengeld nach dem Mutterschutzgesetz, BGBl. Nr. 221/1979, vergleichbare Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung und dem Grunde und der Höhe nach gleichartige Zuwendungen aus den Versorgungs…
…November 2003 die Gewährung der Familienbeihilfe für sich selbst. Laut den Angaben auf dem Antragsformular ist der Bw. seit 00.00.2003 verheiratet und seine Ehegattin in Karenz laut Mutterschutzgesetz, die Höhe der eigenen Einkünfte (Lehrlingsentschädigung) gab der Bw. mit € 646,- an. Laut dem…
…Kontrollrechnung). Diese Begrenzung gilt nicht für Fälle einer unterjährigen Elternkarenz sowie ab dem Kalenderjahr 2021 auch in weiteren in Rz 1193c genannten Ausnahmefällen. Elternkarenz liegt vor, wenn für Eltern gegenüber dem Arbeitgeber ein gesetzlicher Anspruch auf Karenz gemäß Mutterschutzgesetz bzw. Väterkarenzgesetz besteht (inklusive Papamonat nach …
…ist die Zeit des Beschäftigungsverbotes gemäß den §§ 3 und 5 des Mutterschutzgesetzes bis zur Höchstdauer von 20 Wochen einer Berufsunfähigkeit im Sinne des Abs. 1 gleichzuhalten. (6) Bei Erkrankung des Ehegatten oder des eingetragenen Partners oder eines Kindes, die mit einer Behandlung in einer Krankenanstalt…
…wenn es sich um einen Karenzurlaub nach § 15 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MSchG) handelt. Auf selbständige Erwerbstätige ist das Mutterschutzgesetz aber nicht anwendbar. Hinzu kommt, dass eine selbständige Beschäftigung auch tatsächlich ausgeübt werden muss. Da Sie im Abweisungszeitraum die selbständige Beschäftigung nicht tatsächlich ausgeübt haben und…
…1 Z 4 lit. a EStG 1988 für das von ihr im Jahr 2014 bezogene Krankenkassa-Taggeld. Rechtslage: Steuerfrei sind gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 lit. a EStG 1988 das Wochengeld nach dem Mutterschutzgesetz, BGBl. Nr. 221/1979, vergleichbare Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung…
…zahlen. Von einer vorübergehenden Unterbrechung der selbständigen Erwerbstätigkeit kann bei einem Zeitraum von elf Monaten (Zeit zwischen letzter Beschäftigung und Beginn des Bezugs der Wochenhilfe) nicht mehr ausgegangen werden. Die Gleichstellung bis maximal zum zweiten Geburtstag des Kindes analog zum Mutterschutzgesetz besteht nur dann, wenn…
…ersten Staates. Eine Mutterschutz- oder Karenzzeit ist nur dann einer obgenannten Beschäftigung gleichgestellt, wenn eine nach dem Mutterschutzgesetz gleichgestellte Situation vorliegt. Dies gilt für die Zeit nach der Geburt, sofern vor der Geburt tatsächlich eine selbständige Erwerbstätigkeit in Österreich ausgeübt wurde und daraus Wochengeld bezogen…