Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2586
Lizenzvergabe und Personalentsendung zur Fertigungseinschulung
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0258-IV/4/2005vom 24.03.2005
Wortlaut laut Findok
Wird
von einer österreichischen Gesellschaft einem irischen Unternehmen die
Lizenz für die Nutzung einer Fertigteiltechnikmethode gegen eine
umsatzabhängige Lizenzgebühr eingeräumt und wird weiters
vereinbart, dass in einer Anfangsphase geschultes Personal der
österreichischen Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird, das sowohl
bei der Produktion der Fertigteilbausätze als auch bei deren Montage auf
dem jeweiligen Gelände der Kunden schulend mitwirken soll, dann kann ein
solcher Arbeitskräfteeinsatz nach Auffassung des BM für Finanzen nicht
als Mitwirkung an irischen Bauausführungen angesehen werden. Eine andere
Beurteilung könnte nur dann geboten sein, wenn das Schwergewicht der
Arbeitsleistung des österreichischen Personals nicht auf die Schulung und
Unterweisung des Personals des irischen Lizenznehmers ausgerichtet sein sollte,
sondern wenn es in der Erbringung der Bau- und Montageleistungen selbst liegt,
wenn also die Funktion des österreichischen Personals mit jener eines
Subauftragnehmers der irischen Gesellschaft vergleichbar sein sollte, der bei
der Bauführung (und nicht bei der Einschulung) helfen soll, wenn sonach die
Schulungsrolle nicht Haupt-, sondern nur mehr Nebenzweck sein
sollte.
24.
März 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 3 DBA IRL (E), Doppelbesteuerungsabkommen Irland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 66/1968
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0258-IV/4/2005
- Stammnummer
- 24792
- Gültig
- 24.03.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF