…ausgesprochen, dass die mangelnde Zumutbarkeit der Arbeitsleistung für den Arbeitnehmer nach einem "Acht- bis Neun-Stundentag" unter der Woche noch keine zwingenden betrieblichen Gründe für die Erbringung dieser Arbeitsleistungen an Sonn- und Feiertagen darstellt. Diese Rechtsansicht des VwGH ist auch für den gegenständlichen Fall von…
…Österreich auf, kann davon ausgegangen werden, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen weiterhin in Österreich gelegen ist (vgl. EStR 2000 Rz 7596). Wird der Arbeitnehmer von seinem ukrainischen Arbeitgeber zur Arbeitsleistung in Drittstaaten entsandt, so wird das Besteuerungsrecht an diesen Drittstaatseinkünften gemäß Art. 15 Abs. 1…
Haben vier in Deutschland ansässige Personen sowohl in Deutschland wie auch in Österreich je eine KG gegründet, mit der deutschen KG sodann Dienstverträge abgeschlossen wobei sie aber ausschließlich bzw. überwiegend für ihre österreichische KG in Österreich und zum größten Teil als Gebietsverkaufsleiter in Drittländern (insb…
…mit dem am 17. Juli 2017 ausgefertigten Bescheid die Einkommensteuer für das Jahr 2016 mit € 52.329,00 festgesetzt. Dabei wurde eine Zahlung in Höhe von € 110.000,00 für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß § 67 Abs. 10 EStG 1988…
…EUR 310.873,91 mit dem Tarif zu versteuern sind. [Grafik] 3. Begründung: Bis zum 28.2.2014 wurden Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß § 67 Abs 8 lit b EStG zu 1/5 steuerfrei und zu 4/5 nach dem…
…119.285,19 S (im Jahr 2000) und 91.815,01 S (im Jahr 2001) sowie für die Arbeitsleistungen der Ehegattin in Höhe von 10.000,00 S (im Jahr 2000) und 10.000,00 S (im Jahr 2001) als Betriebsausgaben versagt wurden. Irrtümlicherweise wurden…
…§ 25 Tz 2, 15 und 18). Wird der Veranlassungszusammenhang zwischen Leistung des Arbeitgebers (wie etwa Überlassung des arbeitgebereigenen KFZ) und Gegenleistung des Arbeitnehmers (Erbringung der Arbeitsleistung) durchbrochen, weil die Leistung des Arbeitgebers nicht durch das Dienstverhältnis veranlasst ist, sondern aus anderen Gründen erfolgt (wie etwa…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch TPA Steuerberatung GmbH, Praterstraße 62-64, 1020 Wien, über die Beschwerde vom 4.4.2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 6. März 2001, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf vertreten durch TPA Steuerberatung GmbH, Praterstraße 62-64, 1020 Wien, über die Beschwerde vom 12. März 2007 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 9.2…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Wien, vom 11. März 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch AR Karl Amring, vom 4. März 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…dass diese Materialien zur Abholung bereit standen, es wurde jedoch keine Anlieferung auf die Baustelle vorgenommen. Zu den im Zusammenhang mit den aufgrund der Arbeitsleistungen der eigenen Dienstnehmer verrechneten Eigenverbrauch stehenden Eingangsrechnungen über im Haus in n eingebauten Heizkörper, Rohre und Zubehör für Heizung und…
Im Gutachten wird ausgeführt, dass die von der Firma J. für den Zeitraum 26.11.1998 bis 31.7.2000 geltend gemachten Investitionskosten in einer Größenordnung von insgesamt S 2.798.764,09 (S 1.195.214,09 für Material und S 1.603.550…
…dass Mag.GertE. unbeschränkt für allfällige Gesellschaftsschulden hafte und für die Erzielung der Einkünfte nahezu ausschließlich seine persönliche Arbeitsleistung maßgebend sei. Dies ergebe in den einzelnen Jahren eine Verzinsung der Kommanditeinlagen von mehr als 750 %. Die Gewinnverteilung habe ihre Ursache in der persönlichen Nahebeziehung und…
…Auftrags)vermittler, als Überlasser von Arbeitskräften zur Arbeitsleistung an Dritte nach dem Arbeitsüberlassungsgesetz tätig wurde und damit für die Abfuhr der strittigen Lohnabgaben als Arbeitgeberin zuständig war. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus den von der Bf mit den überlassenen Personen vereinbarten Werkverträgen, dem…
…zur Arbeitsleistung an Dritte überlassen werden. Gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 AÜG bezweckt das Arbeitsüberlassungsgesetz den Schutz der überlassenen Arbeitskräfte, insbesondere in arbeitsvertraglichen, arbeitnehmerschutz- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten. Gemäß § 3 Abs. 1 AÜG ist die Überlassung von Arbeitskräften die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften zur Arbeitsleistung an…
… 67 Abs. 8 EStG 1988 in der für den Streitzeitraum gültigen Fassung die Besteuerung von Kündigungsentschädigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume in der lit. b gesondert regelt und an Stelle des Belastungsprozentsatzes - nach Ausscheiden der auf diese Zahlung entfallenden "Sozialversicherungsbeiträge…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Sachwalter, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend erhöhte Familienbeihilfe ab 1. Februar 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der…
8.6.3.6 Übergang vom deckungslosen Zahlungsverfahren auf das Ansammlungsverfahren Rz 3396: In Fällen, in denen der Steuerpflichtige vom deckungslosen Zahlungsverfahren auf das Ansammlungsverfahren übergeht, gilt Folgendes: Es ist im Sinne des Nachholverbotes vorzugehen. Die Pensionsrückstellung ist im vollen Ausmaß zu bilden. Sie ist…
… 16 Abs.1 EStG 1988 sind Werbungskosten Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Ein Arbeitnehmer (wie im vorliegenden Fall der Beschwerdeführer) hat seine Arbeitsleistung grundsätzlich persönlich zu erbringen; daher steht der Einsatz von Hilfskräften regelmäßig nicht im Zusammenhang mit der nichtselbständigen…
…einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesbR). Dem Gesellschaftsvertrag vom 22. Februar 2005 zufolge erhalte BC für ihre Arbeitsleistung einen angemessenen Vorwegbezug. Das verbleibende Ergebnis werde im Verhältnis 60 % (AB) zu 40 % (BC) aufgeteilt. Mit der am 23. Juni 2010 eingereichten Feststellungserklärung für das Jahr 2009…