… 81 Abs. 2 EStG 1988 jede "feste örtliche Anlage oder Einrichtung", "wenn sie der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeführten Tätigkeit dient". Der Begriff der "festen örtlichen Anlage oder Einrichtung" ist hiebei § 29 BAO entlehnt und hat den dort im Auslegungsweg entwickelten weiten Inhalt zu…
…Messestände) und steht dieser österreichischen Firma hierbei keine deutsche Betriebstätte zur Verfügung, so unterliegen die nach Deutschland für die Dauer von nicht länger als 183 Tagen entsandten österreichischen Arbeitnehmer nur in Österreich der Lohnabzugsbesteuerung. Dies ergibt sich aus der "183-Tage-Klausel" des Artikels 9…
…die bloße Arbeitnehmerentsendung keine Betriebstätte für die österreichische Gesellschaft in Deutschland begründet. Der Umstand, dass hierbei im Rahmen der konzerninternen Dienstleistungsverrechnung das dominierende Kalkulationselement "Lohnaufwand" in den Verrechnungspreis eingeht, hat - für sich allein betrachtet - nicht zur Folge, dass dadurch der Lohnaufwand für den Arbeitnehmer als…
… Wird ein Arbeitnehmer eines österreichischen Unternehmens Anfang 1991 für die Dauer von 4 Jahren im Rahmen eines Sanierungsprogrammes zu einer brasilianischen Tochtergesellschaft entsandt, unterliegen die hiefür gezahlten Bezüge gemäß Artikel 15 DBA-Brasilien der ausschließlichen brasilianischen Besteuerung und sind - selbst bei Aufrechterhaltung des österreichischen Wohnsitzes…
…dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden. Hierbei wird insbesondere bei Konzernversetzungen nicht unberücksichtigt bleiben dürfen, in welchem Ausmaß der multinationale Konzern selbst durch Leistung eines Kostenersatzes Heimflüge seiner Arbeitnehmer als üblich und damit unterstützungswürdig ansieht. 17. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…keiner Erhöhung der österreichischen Steuerbemessungsgrundlage. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass der Arbeitgeber gleichzeitig Anspruch auf Erstattung der im Arbeitnehmerveranlagungsverfahren angerechneten finnischen Steuer seitens des Dienstnehmers erlangt. Tritt der Arbeitgeber solcherart für die spätere abkommensrechtlich gebotene Steueranrechnung nur "in Vorlage", so wäre es nach Auffassung…
Wurde ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens vom 1. Februar 2001 bis Ende 2002 nach Spanien entsandt, wobei am 31. Juli 2001 auch die Familie für knapp eineinhalb Jahre nach Spanien zog (aber keine Abmeldung in der österreichischen Gemeinde, in der sich das Einfamilienhaus der Familie…
…österreichischen Unternehmen ein in Tschechien ansässiger Mitarbeiter teilweise in Österreich und teilweise im Ausland eingesetzt und ergibt sich aus dem mit dem ausländischen Staat abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen eine Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich, dann kann diese Steuerentlastung nur im Wege einer Arbeitnehmerveranlagung herbeigeführt werden. Bundesministerium für Finanzen, 28…
Werden von einer österreichischen Softwareentwicklungs- und Softwareberatungsgesellschaft Außendienstmitarbeiter nach Tschechien entsandt, um dort Beratungs- und Wartungsaufträge auszuführen, dann dürfen die hiefür von der österreichischen Gesellschaft bezogenen Vergütungen nur dann einer tschechischen Besteuerung unterzogen werden, wenn das österreichische Unternehmen in Tschechien eine Betriebstätte im Sinn von…
…worden sind, ergibt sich aus den dem Art. 15 Abs. 1 und 2 OECD-MA nachgebildeten Verteilungsnormen, dass stets der Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers, sonach Österreich, das Besteuerungsrecht besitzt, weil die Arbeitsausübung in den DBA-Vertragsstaaten die 183 Tage Frist des Artikels 15 Abs. 2 OECD…
Erwirbt ein liechtensteinisches Produktionsunternehmen, das Vorarlberger Grenzgänger beschäftigt, eine österreichische Eigentumswohnung und vermietet es diese unter dem ortsüblichen Mietzins an einen österreichischen Grenzgänger-Arbeitnehmer, dann fließt hiedurch dem Grenzgänger-Arbeitnehmer ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu, der - falls die Wohnraumbewertungskriterien der Verordnung BGBl. Nr. 642…
Schließt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger einen Dienstvertrag mit einer schweizerischen Bank ab, auf Grund dessen er als Außendienstmitarbeiter Kunden in Österreich und in Süddeutschland zu betreuen hat, dann unterliegen die schweizerischen Bezüge insoweit der österreichischen Besteuerung als die Tätigkeit nicht in der Schweiz oder…
Werden österreichische Arbeitnehmer einer inländischen Baubetriebs-GmbH, die beim Ausbau des deutschen Eisenbahnstreckennetzes in Deutschland Baubetriebstätten im Sinn des DBA-Deutschland (Z. 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4) unterhält, für 20 Tage in die Baubetriebstätten entsandt, um an der dortigen Bautätigkeit mitzuwirken, dann steht das…
Durch Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland-2000 sollte die alte Streitfrage zwischen Österreich und Deutschland beigelegt werden, ob es abkommensrechtlich zulässig ist, im Fall einer steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als Arbeitgeber zu werten. Denn aus österreichischer Sicht darf sich kein Staat - wenn zwischen…
…2 DBA F verpflichtet, diese Einkünfte - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung besteht unabhängig davon, ob Frankreich derartige Arbeitnehmergewinnbeteiligungen nach seinem inländischen Recht von der Besteuerung freistellt, da das Abkommen keine "subject to tax-Klausel" enthält. Es kann in diesem Fall sonach durchaus…
…vertretenen Unternehmen [1] tritt und daher hinsichtlich der Ausführung der Verkaufsagenden den Weisungen des Unternehmens unterliegt. Dies ist bei geleasten Arbeitnehmern in gleicher Weise wie bei unmittelbar angestellten Arbeitnehmern der Fall, sodass auch durch Einsatz geleaster Verkaufsvertreter eine inländische Vertreterbetriebstätte begründet wird. Bundesministerium für Finanzen…
…Österreich auf, kann davon ausgegangen werden, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen weiterhin in Österreich gelegen ist (vgl. EStR 2000 Rz 7596). Wird der Arbeitnehmer von seinem ukrainischen Arbeitgeber zur Arbeitsleistung in Drittstaaten entsandt, so wird das Besteuerungsrecht an diesen Drittstaatseinkünften gemäß Art. 15 Abs. 1…
Wird einem Arbeitnehmer, der 25 Jahre in einem weltweit tätigen Konzern beschäftigt war und der 15 Jahre davon in den Diensten einer belgischen Konzerngesellschaft gestanden ist, aus Anlass seiner Pensionierung von seinem österreichischen Arbeitgeber eine Abfertigung in Höhe eines Jahresbezuges ausgezahlt, so ist die Frage…
…treffen die beiden vorgenannten Voraussetzungen (betr. Baustellendauer und Dienstnehmer-Aufenthaltsdauer) zu, dann sind alle Bezugsteile des österreichischen Arbeitgebers, die als Abgeltung der in Russland ausgeübten aktiven Arbeitnehmertätigkeit anzusehen sind, von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob die Bezugsauszahlung noch während der…
Hat ein Dienstnehmer der italienischen Tochtergesellschaft einer deutschen Kapitalgesellschaft im August 1998 den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen aus Italien nach Österreich verlegt, weil er im Juli 1998 mit dem Aufbau einer österreichischen Tochtergesellschaft begonnen hat, und erhält er nach Beendigung seines Dienstverhältnisses zur italienischen Tochtergesellschaft von…