…Beteiligung unterliegt die Arbeitnehmerförderungsstiftung der KESt, mit Erträgen aus einer ausländischen typischen stillen Beteiligung unterliegt sie der Körperschaftsteuer mit 25 Prozent. Rz 169: Die Leistungsgrenzen des § 6 Abs. 2 Z 5 KStG 1988 sind zu beachten. Rz 170: Bei Auflösung einer Arbeitnehmerförderungsstiftung unterbleibt auf Grund…
…wenn der Verantwortungsgrad anhand objektiver, nachvollziehbarer Kriterien (zB nach einem anerkannten Stellenbewertungssystem) präzisiert ist. Innerhalb einer Gruppe sind aber sämtliche Arbeitnehmer gleich zu behandeln und unter denselben objektiven, nachvollziehbaren Kriterien zu berücksichtigen. Unter diesen Voraussetzungen können auch leitende Angestellte eine Gruppe darstellen. Nicht begünstigt sind…
…2, 6, 7 und 8 EStG 1988 sind auch bei der Veranlagung von beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern anzuwenden. Rz 1241c: Ob unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht vorliegt, ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Erzielens der Einkünfte zu beurteilen. Bei unterjährigem Wechsel von der beschränkten zur unbeschränkten…
…Gegebenheiten keine Bedeutung zu. Bei Arbeitnehmern einer internationalen Organisation kommt das Merkmal der Entsendung durch einen anderen Staat begrifflich nicht in Betracht. Rz 125: Bei Ortskräften sind aber die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und dem Staat der jeweiligen Vertretungsbehörde zu beachten, wobei die Regelung zumeist…
…des § 25 EStG 1988 (siehe Rz 645 ff). Die in anderen Rechtsgebieten verwendeten Begriffe (Arbeitnehmer nach Arbeitsrecht, Sozialrecht, bürgerlichem Recht) sind für das Einkommensteuerrecht grundsätzlich nicht maßgebend (vgl. VwGH 22.1.1986, 84/13/0015). Sie können allenfalls ein Indiz für die steuerliche Arbeitnehmereigenschaft darstellen.
…eine Vielzahl ausländischer lohngestaltender Vorschriften wie beispielsweise Gesamtarbeitsverträge bzw. Tarifverträge, die mit österreichischen Kollektivverträgen vergleichbar sind (zB Schweizer oder liechtensteinische Gesamtarbeitsverträge). Haben die Arbeitnehmer auf Grund einer solchen lohngestaltenden Vorschrift Anspruch auf einen 13. und 14. Monatslohn und unterscheiden sich diese in der Auszahlung von…
…Kriterien des §§ 69 Abs. 1 EStG 1988 69 Abs. 1 EStG 1988. Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder eines Staates, mit dem Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, in dem ein dem Artikel 24 Abs. 1 OECD-Musterabkommen nachgebildetes Diskriminierungsverbot enthalten ist, können gemäß §…
38 ANMELDUNG DES ARBEITNEHMERS (§ 128 EStG 1988) Rz 1292: Bei Antritt des Dienstverhältnisses hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unter Vorlage einer amtlichen Urkunde, die geeignet ist, seine Identität nachzuweisen, folgende Daten bekannt zu geben: Name, VersicherungsnummerSozialversicherungsnummer gemäß §§ 30c ASVG 31 ASVG (wurde eine solche nicht…
7.5.4 Arbeitnehmerbeiträge zu Pensionskassen Rz 494a: Arbeitnehmerbeiträge zu Pensionskassen stellen insoweit Sonderausgaben dar, als für diese keine Prämien nach § 108a EStG 1988 in Anspruch genommen worden sind. Hinsichtlich der Beiträge zu ausländischen Pensionskassen, siehe Rz 682. Rz 494b: Pensionskassenbestätigungen zur Vorlage beim WohnsitzfinanzamtFinanzamt…
…912i: Gemäß § 41 Abs. 22a Z 2 lit. c3 EStG 1988 kann die antragslose Arbeitnehmerveranlagung durch Abgabe einer Steuererklärung für das betreffende Veranlagungsjahr beseitigt werden; dafür steht - die für die Antragsveranlagung geltende - Frist von fünf Jahren offen. Wird eine Abgabenerklärung abgegeben, hat das Finanzamt darüber…
… 26 BAO). Sie unterliegen daher auch ohne inländischen Wohnsitz ab der Aufnahme der Arbeitstätigkeit im Inland den für unbeschränkt Steuerpflichtige geltenden Vorschriften des EStG 1988. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin geht ein Dienstverhältnis für einen Zeitraum von einem Jahr ein. Da dieser Umstand nicht nur auf ein…
3.6.3 Völkerrechtlich privilegierte Arbeitnehmer Rz 123: Die oben genannten natürlichen Personen können Arbeitnehmer im Sinne des § 47 Abs. 1 EStG 1988 sein. Allerdings sind sie (nach Maßgabe der jeweils zutreffenden Rechtsgrundlage) in dieser Funktion persönlich steuerbefreit, weshalb ihre Arbeitslöhne weder durch Lohnsteuerabzug noch…
13.2 Antragsveranlagung und antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§§ 41 Abs. 2 und 2a EStG 1988 41 Abs. 2 EStG 1988) 13.2.1 Antragsveranlagung (§ 41 Abs. 2 Z 1 EStG 1988) Rz 912: Der Antrag auf Veranlagung kann innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraumes…
…ist die regelmäßig monatliche Entlohnung ein Indiz für eine länger dauernde Beschäftigung (VwGH 28.1.1987, 84/13/0231). Das Wort "ununterbrochen" bezieht sich somit nicht auf das tatsächliche Tätigwerden des Arbeitnehmers, sondern auf die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (VwGH 15.6.1988, 85/13/0218…
9.4.4 Bezüge aus Arbeitnehmerstiftungen, Unterstützungskassen und Betrieblichen Vorsorgekassen Rz 683: Zuwendungen von Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11 EStG 1988 ("Arbeitnehmerförderungsstiftungen"), soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen sind, sowie Bezüge und Vorteile aus Unterstützungs- und…
2.7 Pensions- und Unterstützungskassen, Arbeitnehmerförderungsstiftungen und Mitarbeitervorsorgekassen (§ 5 Z 7 und § 6 KStG 1988) Rz 184: Pensionskassen sind betriebsbezogene Kassen mit Rechtsanspruch der Anspruchsberechtigten, Unterstützungskassen sind betriebsbezogene Kassen, die keinen Rechtsanspruch auf Leistungen vermitteln. 2.7.1 Pensionskassen 2.7.1.1 Begriff und…
15 ARBEITGEBER, ARBEITNEHMER (§ 47 EStG 1988) 15.1 Arbeitgeber (§ 47 Abs. 1 EStG 1988) 15.1.1 Allgemeines Rz 918: Arbeitgeber ist, wer Bezüge im Sinne des § 25 EStG 1988 auszahlt und den damit verbundenen wirtschaftlichen Aufwand trägt (VwGH 26.1.1994, 92/13/0148…
… 81 Abs. 2 EStG 1988 jede "feste örtliche Anlage oder Einrichtung", "wenn sie der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeführten Tätigkeit dient". Der Begriff der "festen örtlichen Anlage oder Einrichtung" ist hiebei § 29 BAO entlehnt und hat den dort im Auslegungsweg entwickelten weiten Inhalt zu…
…über die Beschwerde vom 11. November 2023 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 6. November 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Einkommensteuer…
…die extra für diese Zwecke gegründet wurden. Bei den Firmenkonstruktionen handelt es sich um slowakische Scheinfirmen mit slowakischen oder ungarischen Scheingeschäftsführern. Im Rahmen der Entsendungen werden die Arbeitnehmer der slowakischen Scheinfirmen, die auf Baustellen in Österreich eingesetzt werden sollen, bei der dortigen Sozialversicherung angemeldet und…