Findok · Richtlinien
LStR 2002 Rz 912
13.2 Antragsveranlagung und antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§ 41 Abs. 2 und 2a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinie2025-0.951.634gilt ab 04.12.2024
Inhaltsverzeichnis der LStR 2002
16.12.200501.01.200621.11.200704.07.200810.12.200814.12.200920.01.201120.07.201114.12.201120.12.201220.12.201220.12.201217.12.201411.12.201518.12.201718.12.201718.12.201718.12.201713.12.201813.12.201817.12.201920.12.202119.12.202204.12.2024 (geltend)04.12.2024 (geltend)04.12.2024 (geltend)
Wortlaut laut Findok
13.2 Antragsveranlagung und antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§§ 41 Abs. 2 und 2a EStG 1988 41 Abs. 2 EStG 1988)
13.2.1 Antragsveranlagung (§ 41 Abs. 2 Z 1 EStG 1988)
Rz 912:
Der Antrag auf Veranlagung kann innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraumes gestellt werden. Die Frist für die Antragstellung ist eine unerstreckbare gesetzliche Frist. Der Antrag ist mit der Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung zu stellen (§ 133 Abs. 2 BAO). Er führt zu keiner Bindung für spätere Jahre.
Rz 912a:
Mit dem Antrag auf Veranlagung kann der Steuerpflichtige Werbungskosten (§ 16 EStG 1988), Sonderausgaben (§ 18 EStG 1988) oder außergewöhnliche Belastungen (§§ 34, 35 und 105 EStG 1988), den Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 1 und 2 EStG 1988), den Unterhaltsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988), die Einschleifregelung bei sonstigen Bezügenund den Familienbonus Plus (§ 7733 Abs. 43a EStG 1988) und den Kinderfreibetrag (geltend machen und erklären,§ 106a EStG 1988 - bis einschließlich der Veranlagung dass die Voraussetzungen für das Kalenderjahr 2018) geltend machen einen allfälligen Kindermehrbetrag vorliegen.
Rz 912b:
Eine Veranlagung kann auch beantragt werden, wenn die Summe der anderen Einkünfte einen Verlust ergibt oder es zu einer Einkommensteuer unter null kommt (§ 33 Abs. 8 EStG 1988) führt. Ergibt sich bei der Antragsveranlagung eine Nachzahlung (insbesondere bei Lohnsteuerfehlberechnungen), kann der Arbeitnehmer den Antrag auch noch im Rechtsmittelverfahren zurückziehen. Die Freigrenze für Kapitaleinkünfte in Höhe von 22 Euro (§ 39 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988) gilt auch im Rahmen der Antragsveranlagung.
Rz 912c:
Beschränkt Steuerpflichtige sind nach Maßgabe des § 102 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 ebenfalls berechtigt, eine Veranlagung zu beantragen. Im Rahmen dieser Veranlagung sind auch die im Lohnsteuerabzugsweg nicht berücksichtigten Steuerfreistellungen auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten. Eine abkommensgemäße Entlastung von Lohnsteuer, die vom Arbeitslohn einbehalten wurde, der nicht in die Veranlagung einzubeziehen ist (zB nach § 67 Abs. 8 EStG 1988 besteuerte Pensionsabfindung), kann nur im Wege eines Rückzahlungsantrages gemäß § 240 BAO herbeigeführt werden; zuständig dafür ist das Finanzamt für Großbetriebe.
Rz 912d:
EU/EWR-Bürger können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag als unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt werden (§ 1 Abs. 4 EStG 1988, siehe Rz 7 ff). Daher finden in diesen Fällen die Bestimmungen über die Veranlagung unbeschränkt Steuerpflichtiger Anwendung.
Normen und Schlagworte
- § 41 Abs. 2 und 2a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.951.634
- GZ der Erstfassung
- 07 2501/4-IV/7/01
- Stammnummer
- 19974
- Enthalten in Fassung
- 24, 25, 26 (geltend: 26)
- Gültig
- 04.12.2024 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF