Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1408
Arbeitnehmer eines ausländischen Jagdpächters
geltende FassungEAS-AuskunftH 46/1-IV/4/99vom 04.02.1999
Wortlaut laut Findok
Ausländische Arbeitgeber sind zum
inländischen Lohnsteuerabzug verpflichtet, wenn sie im Inland eine
Betriebstätte im Sinn des § 81 EStG 1988 unterhalten.
Betriebstätte ist hiebei gemäß
§ 81 Abs. 2 EStG 1988 jede
"feste örtliche Anlage oder Einrichtung", "wenn sie der Ausübung der
durch die Arbeitnehmer ausgeführten Tätigkeit dient". Der Begriff der
"festen örtlichen Anlage oder Einrichtung" ist hiebei § 29 BAO
entlehnt und hat den dort im Auslegungsweg entwickelten weiten Inhalt zu eigen.
Ein Jagdpachtrevier wird daher als Betriebstätte anzusehen sein. Für
den in diesem Jagdrevier Dienst versehenden Berufsförster wird sonach vom
ausländischen Arbeitgeber der Lohnsteuerabzug vorzunehmen sein.
4. Februar
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 81 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 29 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
ausländische Arbeitgeberfeste örtliche Anlagenfeste örtliche EinrichtungenJagdpachtrevierBerufsförsterFörster
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 46/1-IV/4/99
- Stammnummer
- 30132
- Gültig
- 04.02.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF