…BAO entlehnt und hat den dort im Auslegungsweg entwickelten weiten Inhalt zu eigen. Ein Jagdpachtrevier wird daher als Betriebstätte anzusehen sein. Für den in diesem Jagdrevier Dienst versehenden Berufsförster wird sonach vom ausländischen Arbeitgeber der Lohnsteuerabzug vorzunehmen sein. 4. Februar 1999 Für den Bundesminister: Dr…
…etwa 10.600 ha verpachtet werden und etwa 1.400 ha vom Bw. selbst genutzt werden (Abschussverkauf bzw. Abschusserfüllung durch die im Bereich der Forstwirtschaft eingesetzten Berufsförster). Jedenfalls während des Streitzeitraumes bis laufend wurden die Eigenjagdgebiete A , B und C an Herrn NN (Pächter) verpachtet…
…EStG21 § 20 Rz 163, Stichwort "Waffen"; ebenso EStR 2000 Rz 4755). Gehört die Ausübung der Jagd zu den Dienstobliegenheiten (zB bei Berufsförstern), sind die Aufwendungen für Jagdwaffen als Werbungskosten abzugsfähig (vgl Kofler/Wurm in Doralt et al, EStG21 § 20 Rz 163, Stichwort "Jagd"). Im vorliegenden…
6.1.6 Forstarbeiter, Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst Rz 403: Für Forstarbeiter ohne Motorsäge, Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.752 Euro jährlich. Für Forstarbeiter mit Motorsäge: 10% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Als…