…Besitz einer Motorsäge (Motorsense), sondern die überwiegende Tätigkeit unter Verwendung der Motorsäge (Motorsense) im Lohnzahlungszeitraum. Zur Tätigkeit als Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst gehört sowohl die Tätigkeit im Außendienst als auch die für diese Tätigkeit erforderliche Innendienstarbeit. Von der Gesamtarbeitszeit muss dabei mehr…
…nicht anerkannt worden sei. Er sei auf den Bezirksbauernkammern S. und T. als Forstberater überwiegend im Außendienst beschäftigt. Diese Pauschale sei vom Finanzamt S. immer anerkannt worden. Da er das erst bei der Durchsicht des Bescheides für das Jahr 2004 bemerkt hätte, sei ihm bei…
…Einkommensteuerbescheid für 2002 erkannte das Finanzamt die geltend gemachte Werbungskostenpauschale nicht an und führt in der Begründung dazu aus, die beantragte Forstarbeiterpauschale (ohne Motorsäge) könne nicht berücksichtigt werden, da die steuerfrei ausbezahlten Kostenersätze des Arbeitgebers den Pauschbetrag übersteigen würden. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw…
…L 34-EDV" die Berücksichtigung eines Pendlerpauschales sowie des Pendlereuros. Darüber hinaus brachte er vor, er habe im Jahr 2018 ein Gewehr samt Zubehör sowie ein Beobachtungsgerät für dienstliche Zwecke (Förster) besorgen müssen (Arbeitsmittel), die diesbezüglichen Rechnungen befänden sich im Anhang. Weiters gab er an…
…beantragte am 30. Dezember 2015 die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2010 und machte Sonderausgaben und Werbungskosten geltend. Ua. beantragte er das Berufsgruppenpauschale für einen Förster im Revierdienst, daneben machte er tatsächliche Kosten geltend, wie Reisekosten in Höhe von 1.052,89 Euro und Fortbildungs-, Ausbildungs-…
Ausländische Arbeitgeber sind zum inländischen Lohnsteuerabzug verpflichtet, wenn sie im Inland eine Betriebstätte im Sinn des § 81 EStG 1988 unterhalten. Betriebstätte ist hiebei gemäß § 81 Abs. 2 EStG 1988 jede "feste örtliche Anlage oder Einrichtung", "wenn sie der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeführten Tätigkeit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Götze & Forster öffentliche Notare, Gymnasiumgasse 7, 6800 Feldkirch, betreffend den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 20. Dezember 2016 hinsichtlich Einkommensteuer 2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Harteis Diepolder Dr. Forster, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Parkstraße 2, D-86316 Friedberg, vom 23. April 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. März 2012 betreffend Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A, in B, vertreten durch Dr. Franz Forster GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 5020 Salzburg, Schrannengasse 10 E, vom 26. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 3. November 2009 betreffend Haftungsinanspruchnahme gemäß § 9…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., L., H. 236, vertreten durch Dr. Richard Forster als Verlassenschaftskurator, 6800 Feldkirch, Gymnasiumgasse 7, vom 23. Dezember 2008 betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages (§ 239 BAO) und Abrechnung (§ 216 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…2016 wurden Werbungskosten von 1.752 € angesetzt (Werbungskostenpauschale gem. § 1 Z 6 iVm § 5 BGBl II 2001/382 betreffend Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst). Der Ansatz weiterer Werbungskosten unterblieb. Die Sonderausgaben wurden antragskonform angesetzt. Insbesondere wurden die vom Bf begehrten Reisekosten …
…2011 bezeichnete der Bw. seine berufliche Tätigkeit als Förster und machte unter dem Titel "sonstige Werbungskosten" einen Betrag in Höhe von € 1.579,20 einkünftemindernd geltend. Gegen den erklärungsgemäß erlassenen Einkommensteuerbescheid für 2011 vom 22.05.2012 legte der Bw. über FinanzOnline am 28…
…Es liegt keine berufliche Veranlassung vor. (keine Einkünfte aus dieser Tätigkeit) Das Kilometergeld für Fahrten für die Beschaffung von Behelfen (Forster, Himmelstoß) sind wie Apothekenfahrten typische Besorgungsfahrten und konnten daher nicht anerkannt werden. Für die Anerkennung von Kosten für ein Fitnessstudio als außergewöhnliche Belastung muss…
…Oberforstmeister ***C***, die weiteren Stabsstellen im Hause (zB. Vermessung, Verwaltung, Forsteinrichtung, Sekretariat, aber auch Leitung der Bauverwaltung) Diese Personen verrichten ausschließlich Tätigkeiten in der Land- u. Forstwirtschaft. Die anderen Mitarbeiter der Holding (Buchhaltung, Geschäftsleitung) erledigen natürlich auch überwiegend Tätigkeiten für den Forstbetrieb. Ein ganz wesentlicher…
…Bf. in der mündlichen Verhandlung). Der Forst selbst blieb im Eigentum der Anteilseignerin, die auch die Forstarbeiter, Förster, Forstwarte und Oberforstmeister beschäftigt. Die Bf. hat die Überwachung, Organisation und Führung des Forstes der Anteilseignerin übernommen (Angabe der Bf. in der mündlichen Verhandlung). Die Bf. selbst…
…keine Werbungskosten darstellen würden. Die Aufwendungen für die Tourenschiausrüstung und für die Bergschuhe wurden nicht anerkannt. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 9.4.2013 Beschwerde und machte die Werbungskostenpauschale für "Förster im Revierdienst" geltend. Mit BVE vom 10.4.2013 wurde…
…unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (kurz Bw genannt) hat erstmals in der Berufung vom 12.12.2005 (Eingang) gegen den aufgrund der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2004 ergangenen Einkommensteuerbescheid 2004 vom 8. November 2005 das Werbungskostenpauschale für "Forstarbeiter mit Motorsäge" im Sinne der VO BGBl. II Nr…
…die gefertigte Forst- und Güterdirektion die Beschäftigung von Herrn R.M. .... als Forstadjunkt bzw. Förster im Forstbetrieb der H.R.F.St. in der Zeit 02.07.1990 - 15.11.1998. ... Mit 01.05.1995 wurde Herr R.M. als Revierförster dem Revier R. zugeteilt....…
…April 2002 eine Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 ein. Dabei machte er das Werbungskostenpauschale für "Forstarbeiter mit Motorsäge" im Höchstausmaß von 36.000 S geltend. Zur Untermauerung seines Vorbringens legte er eine Bestätigung der F der Österreichischen Bundesforste AG mit folgendem…
…werden. Die berufliche Notwendigkeit bzw. eine zumindest überwiegende Veranlassungskomponente der Anschaffung und Verwendung konnte mangels entsprechender Dokumentation weder glaubhaft gemacht und noch weniger nachgewiesen werden. Sämtliche damit verbundene Aufwendungen sind deshalb zu neutralisieren und der Privatsphäre zuzurechnen.Wohnung:Die Försterwohnung (Pos. 17 -21; ges. 60…