…000,- (20% gemäß § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG) hinzutritt. Diese österreichische Steuerbelastung kann in derartigen Fällen jedoch dadurch herabgesetzt werden, dass die 1989 in Österreich eingeführte Möglichkeit einer Antragsveranlagung (§ 102 Abs. 1 Z. 3 EStG) in Anspruch genommen wird; denn diese Möglichkeit steht nach…
Wird von einem schweizerischen Tourneetheater der Antrag auf Antragsveranlagung gemäß § 102 EStG gestellt, so bestehen auf österreichischer Seite keine Bedenken, wenn aus Vereinfachungs- und Ersparnisgründen der hiefür erforderliche Schriftverkehr auf dem Postweg unmittelbar mit dem schweizerischen Steuerpflichtigen geführt wird und der Auftrag zur Namhaftmachung eines…
Wirkt ein in Österreich ansässiger und auf selbständiger Basis arbeitender Filmproduzent im November und Dezember als Kameramann an einer deutschen Filmherstellung mit, wobei die hiefür erzielten Einkünfte nach deutschem Steuerrecht als Einkünfte aus unselbständiger Arbeit gewertet und in Deutschland besteuert werden, dann sind…
…gelten. Die Bezugnahme auf EStR 2000 Rz 7820 in EAS 2449 (nach dieser Richtlinienbestimmung sind im Fall einer Antragsveranlagung sämtliche endbesteuerten Erträge in die Veranlagung einzubeziehen) steht sonach einer DBA-konformen Steuerentlastung der Argentinien-Zinsen ohne Einbeziehung der übrigen endbesteuerten Erträge nicht entgegen. 29. Juli…
Verlegt ein österreichischer Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen seinen Wohnsitz von Österreich nach Brüssel und ist damit der Wechsel von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht verbunden (dies setzt voraus, dass in Österreich kein steuerlicher Wohnsitz im Sinn von § 26 BAO als Zweitwohnsitz aufrechterhalten…
…andere EU-Land im Mai 2001 aus den Diensten der österreichischen Gesellschaft ausgeschieden ist und daher beim österreichischen Arbeitgeber im Jahr 2001 nicht ständig beschäftigt war, dann besteht für ihn noch die Möglichkeit, eine Steuerentlastung im Wege einer Antragsveranlagung (§ 41 Abs. 2 EStG) zu erwirken…
…Fall (US-Ansässigkeit) dürfen weder die US-Kapitalerträge noch die inländischen Zinsen einer österreichischen Besteuerung unterworfen werden; für die einbehaltene KESt besteht im Rahmen der erwähnten Antragsveranlagung eine Entlastungsmöglichkeit. Im zweitgenannten Fall (Ansässigkeit in Österreich) unterliegen sowohl die US-Kapitalerträge wie auch die inländischen Zinsen…
Hat eine deutsche Kapitalgesellschaft bei inländischen Festspielen die Organisation und Ausführung von Stunteinlagen übernommen, wird dieses deutsche Unternehmen als "Mitwirkender" bei den inländischen Festspielen anzusehen sein. Denn nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind nicht nur natürliche Personen, sondern auch die Trägerorganisationen von Theatern oder Orchestern…
Schließt ein österreichischer gemeinnütziger Verein als Konzertveranstalter mit einer italienischen Agentur (die keine Betriebstätte in Österreich unterhält) einen Vertrag, auf Grund dessen sich diese verpflichtet, einen in Italien ansässigen Künstler für ein österreichisches Konzert zur Verfügung zu stellen, so unterliegen die hiefür an die…
Hat eine in den USA ansässige Opernsängerin sich bereit erklärt, für den Zeitraum 1. Sept. bis 31. Dezember 1994 nach Österreich zu kommen, um in dieser Zeit auf Grund eines Werkvertrages für eine österreichische Vereinigung eine Lehrtätigkeit zu entfalten (wobei in Österreich keine Zweitwohnung zur…
Wird von einem österreichischen Veranstalter eine niederländische als Verein konstituierte Blasmusikkapelle für 5 Konzerte in Österreich verpflichtet, wobei die Musikanten kein Honorar und keine sonstigen Abgeltungen erhalten, sondern von dem österreichischen Veranstalter nur die Bus- und LKW-Kosten sowie die Unterbringungskosten übernommen werden, dann…
Wird von einer inländischen Kulturszene Betriebs-GmbH ein tschechisches Nationaltheater zu einem Gastspiel mit 2 Opernproduktionen zu je 3 Aufführungen verpflichtet, dann unterliegen die von dem tschechischen Nationaltheater erzielten Einkünfte gemäß Artikel 17 Abs. 2 DBA-CSSR der inländischen Besteuerung. Die Besteuerung richtet sich…
…DBA-Großbritannien abgesichert. Es steht der britischen Gesellschaft aber frei, auf der Grundlage von § 102 EStG einen Antrag auf Antragsveranlagung zu stellen, um solcherart eine Besteuerung der in Österreich erzielten Nettoeinkünfte zu erlangen. Die in Österreich zur Erhebung gelangende Steuer ist im Übrigen in Großbritannien…
…der argentinischen Quellensteuer mit ATS 17.500 überwiesen werden, dann vermindert sich als Folge einer Anrechnung der argentinischen Steuer die österreichische KESt von ATS 5.000,- auf ATS 2.500.-, die - im Fall einer Antragsveranlagung nach § 97 Abs. 4 EStG - in dieser Höhe anrechenbar ist…
…Wohl ist es so, dass der Weg des § 240 BAO nur dann offen steht, wenn kein entsprechender Ausgleich im Weg einer Antragsveranlagung zu erfolgen hat. Allerdings kann nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes 24.2.1998, 98/13/0014 im Rahmen einer Veranlagung eine Anrechnung der…
…und ist daher abkommensrechtlich eine Entlastung auf österreichischer Seite jedenfalls geboten, so wird dies die Ermessensausübung entsprechend beeinflussen (EAS 3213). Im Übrigen könnte eine allfällige Vorschreibung der Abzugsteuer an die Vortragende durch eine Antragsveranlagung gemäß § 102 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 vermieden werden. Bundesministerium…
Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen unterliegen mit den hiefür bezogenen Vergütungen der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. Wirken daher ausländische Theater mit Aufführungen an inländischen Festspielveranstaltungen mit, dann sind die hierfür dem ausländischen Theater (genauer: der hinter dem Theater stehenden Rechtsperson zB…
…Wird eine Abzugssteuer einbehalten, dann haben allerdings auch die betreffenden Künstler ihrerseits die Möglichkeit der Antragsveranlagung. Gastiert ein ausländisches Theater in verschiedenen österreichischen Städten, dann wird sich unter den gegebenen Umständen folgende Vorgangsweise als zweckmäßig erweisen: Wird das ausländische Theater von einer natürlichen Person oder…
…000,- abwirft, so wird sich eine Antragsveranlagung gemäß § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG empfehlen. Ergibt sich diesfalls ein in Österreich steuerpflichtiges Einkommen von S 14.000,- würde im Fall einer Antragsveranlagung eine inländische Körperschaftsteuerbelastung von S 4.760,- (34%) anfallen, auf die die inländische…
…c BAO jene Besteuerungsfälle aus diesem Rückzahlungsverfahren herausgelöst, in denen "ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im Fall eines Antrages auf Veranlagung zu erfolgen hätte". Da beschränkt Steuerpflichtige stets die Möglichkeit einer Antragsveranlagung besitzen (in Bezug auf den KESt-Abzug siehe …