…zur Namhaftmachung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten (BMF-Erlass vom 10. Dez. 1962, Zl. 109.552-8/62). Im Antragsveranlagungsverfahren müssen daher schweizerische Steuerpflichtige gemäß § 11 Zustellgesetz BGBl. Nr. 200/1982, zur Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten aufgefordert werden. Wenn sich schweizerische Steuerpflichtige durch eine derartige Vorgangsweise österreichischer Finanzämter…
…000,- (20% gemäß § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG) hinzutritt. Diese österreichische Steuerbelastung kann in derartigen Fällen jedoch dadurch herabgesetzt werden, dass die 1989 in Österreich eingeführte Möglichkeit einer Antragsveranlagung (§ 102 Abs. 1 Z. 3 EStG) in Anspruch genommen wird; denn diese Möglichkeit steht nach…
…im Wege eines auf § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG gestützten Antrages eine Veranlagung zu erwirken. Bei Abgabe der Jahressteuererklärung kann das Tourneetheater alle Aufwendungen, die mit den Österreich-Gastspielen im Zusammenhang stehen (und die folglich gemäß Art. 17 DBA-Schweiz von einer steuerlichen Berücksichtigung…
…Lösungsgrundsätzen bei Qualifikationskonflikten, wenn diese durch Unterschiede im inländischen Recht verursacht werden. Wird in einem solchen Fall in Deutschland gemäß § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 2 dEStG ein Antrag auf Veranlagung gestellt, und werden auf der Grundlage von § 32b Abs. 1 Nr. 3 dEStG…
In Abkehr von der früheren gegenteiligen Ansicht werden Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 48 BAO nunmehr gem. § 14 TP 6 Abs. 5 Z 4 Gebührengesetz als gebührenfrei eingestuft. 22. November 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Einkommensteuer unterliegen". Sollte allerdings in dem vermieteten inländischen Gebäude ein inländischer Zweitwohnsitz des deutschen Organisationsbeamten bestehen, dann wäre damit bereits die steuerliche Erfassung der Inlandseinkünfte nach den Regeln der unbeschränkten Steuerpflicht verknüpft, sodass diesfalls eine Antragstellung gegenstandslos wäre. Bundesministerium für Finanzen, 29. August 2007
…gelten. Die Bezugnahme auf EStR 2000 Rz 7820 in EAS 2449 (nach dieser Richtlinienbestimmung sind im Fall einer Antragsveranlagung sämtliche endbesteuerten Erträge in die Veranlagung einzubeziehen) steht sonach einer DBA-konformen Steuerentlastung der Argentinien-Zinsen ohne Einbeziehung der übrigen endbesteuerten Erträge nicht entgegen. 29. Juli…
Verlegt ein österreichischer Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen seinen Wohnsitz von Österreich nach Brüssel und ist damit der Wechsel von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht verbunden (dies setzt voraus, dass in Österreich kein steuerlicher Wohnsitz im Sinn von § 26 BAO als Zweitwohnsitz aufrechterhalten…
…andere EU-Land im Mai 2001 aus den Diensten der österreichischen Gesellschaft ausgeschieden ist und daher beim österreichischen Arbeitgeber im Jahr 2001 nicht ständig beschäftigt war, dann besteht für ihn noch die Möglichkeit, eine Steuerentlastung im Wege einer Antragsveranlagung (§ 41 Abs. 2 EStG) zu erwirken…
…Fall (US-Ansässigkeit) dürfen weder die US-Kapitalerträge noch die inländischen Zinsen einer österreichischen Besteuerung unterworfen werden; für die einbehaltene KESt besteht im Rahmen der erwähnten Antragsveranlagung eine Entlastungsmöglichkeit. Im zweitgenannten Fall (Ansässigkeit in Österreich) unterliegen sowohl die US-Kapitalerträge wie auch die inländischen Zinsen…
… 102 Abs. 1 Z 3 EStG berechtigt, einen Antrag auf Veranlagung mit den Nettoeinkünften einzubringen; dieser hätte allerdings nur dann Aussicht auf den angestrebten Erfolg einer Herabsetzung der österreichischen Quellenbesteuerung, wenn gleichzeitig auch der italienische Künstler im Veranlagungsweg erfasst wird und er die sodann veranlagte…
…die US-Künstlerin gemäß § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG durch Antrag auf Veranlagung eine Besteuerung auf "Nettobasis" erwirken. Dies kann je nach der Höhe der Besteuerungsgrundlage zu einer teilweisen, unter Umständen sogar vollständigen Entlastung von der 20%igen Abzugsbesteuerung führen, da diese auf die…
…sämtliche niederländischen Steuerpflichtigen (der Verein und die Mitglieder der Kapelle) nach § 102 Abs. 1 Z 3 EStG einen Antrag auf Durchführung einer Veranlagung auf "Nettobasis" stellen würden, keine österreichische Einkommensteuer/Körperschaftsteuer anfiele. Unter solchen Gegebenheiten bestehen seitens des BM für Finanzen keine Bedenken, wenn zur…
…DBA-Großbritannien abgesichert. Es steht der britischen Gesellschaft aber frei, auf der Grundlage von § 102 EStG einen Antrag auf Antragsveranlagung zu stellen, um solcherart eine Besteuerung der in Österreich erzielten Nettoeinkünfte zu erlangen. Die in Österreich zur Erhebung gelangende Steuer ist im Übrigen in Großbritannien…
Hat eine deutsche Kapitalgesellschaft bei inländischen Festspielen die Organisation und Ausführung von Stunteinlagen übernommen, wird dieses deutsche Unternehmen als "Mitwirkender" bei den inländischen Festspielen anzusehen sein. Denn nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind nicht nur natürliche Personen, sondern auch die Trägerorganisationen von Theatern oder Orchestern…
…102 Abs. 1 Z. 3 EStG gestützten Antrages eine Besteuerung seines Nettoeinkommens zu erwirken und solcherart - im Wege der Anrechnung des Steuerabzugsbetrages - die von Parteienseite bekämpfte "Spesenbesteuerung" im schließlichen Endergebnis zu vermeiden. Zur technischen Abwicklung des Antragsveranlagungsverfahrens enthält EAS 738 weiterführende Hinweise. 11. Oktober…
…der argentinischen Quellensteuer mit ATS 17.500 überwiesen werden, dann vermindert sich als Folge einer Anrechnung der argentinischen Steuer die österreichische KESt von ATS 5.000,- auf ATS 2.500.-, die - im Fall einer Antragsveranlagung nach § 97 Abs. 4 EStG - in dieser Höhe anrechenbar ist…
…Wohl ist es so, dass der Weg des § 240 BAO nur dann offen steht, wenn kein entsprechender Ausgleich im Weg einer Antragsveranlagung zu erfolgen hat. Allerdings kann nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes 24.2.1998, 98/13/0014 im Rahmen einer Veranlagung eine Anrechnung der…
…und ist daher abkommensrechtlich eine Entlastung auf österreichischer Seite jedenfalls geboten, so wird dies die Ermessensausübung entsprechend beeinflussen (EAS 3213). Im Übrigen könnte eine allfällige Vorschreibung der Abzugsteuer an die Vortragende durch eine Antragsveranlagung gemäß § 102 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 vermieden werden. Bundesministerium…
Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen unterliegen mit den hiefür bezogenen Vergütungen der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. Wirken daher ausländische Theater mit Aufführungen an inländischen Festspielveranstaltungen mit, dann sind die hierfür dem ausländischen Theater (genauer: der hinter dem Theater stehenden Rechtsperson zB…