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EAS 39Ansässigkeitsstaat eines international tätigen österreichischen Staatsbürgers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1474/1/1-IV/4/9122.10.1991

Die Frage, ob ein international tätiger österreichischer Staatsbürger im Sinn von Artikel 4 des DBA-Polen in Polen oder in Österreich ansässig ist, muss darnach entschieden werden, in welchem der beiden Staaten sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen (der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen) befindet. Der Umstand…

EAS 1551Ermittlung der steuerpflichtigen US-Arbeitnehmereinkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 35/3-IV/4/9917.11.1999

…allem wegen der zeitlich begrenzten Auslandstätigkeit oder weil die Ehegattin im Inland verbleibt - der österreichische Wohnsitz weiterhin den Mittelpunkt der Lebensinteressen, dann ist Österreich weiterhin "Ansässigkeitsstaat" im Sinn des DBA-Ö/USA. Da zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im DBA-Ö/USA das Anrechnungsverfahren angewendet wird…

EAS 11DBA-Deutschland/Pfandbriefzinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2194/2/1-IV/4/9114.06.1991

Zinsen aus Pfandbriefen unterliegen nicht der Besteuerung im Quellenstaat, wie dies in dem derzeit noch geltenden Artikel 3 Absatz 3 des DBA-Deutschland für Zinsen aus pfandrechtlich sichergestellten Forderungen vorgesehen ist. Vielmehr richtet sich ihre Besteuerung gemäß Ziffer 7 des Schlussprotokolls zu Artikel 3 nach…

EAS 1711Ruhegehälter eines russischen Offiziers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/4-IV/4/0017.08.2000

Hat ein ehemaliger sowjetischer Offizier nach seiner Pensionierung seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt und ist damit Österreich zu seinem Ansässigkeitsstaat geworden, geht damit nach Auffassung des BM für Finanzen auf Grund von Art. 11 Abs. 2 DBA-UdSSR das Besteuerungsrecht an der Offizierspension auf Österreich…

EAS 207Kapitalbeteiligungen in Russland über österreichische Sitzgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2104/1/1-IV/4/9203.12.1992

  Wird in Österreich eine GesmbH errichtet, die 50% der Anteile an einer russischen Ölfördergesellschaft halten soll, tritt für diese österreichische GesmbH auch dann unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht in Österreich ein, wenn diese österreichische Gesellschaft keine Dienstnehmer beschäftigt und lediglich ihren Sitz in Österreich unterhält. Diese Sitz…

EAS 200Inländische Fortbildungsveranstaltungen durch ausländische Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1559/1/2-IV/4/9225.11.1992

  Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich Fortbildungskurse abgehalten, unterliegen diese Tätigkeiten der inländischen Umsatzsteuer in Höhe von 20%; eine Umsatzsteuerbefreiung ist im österreichischen Umsatzsteuerrecht für private Schulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen nur dann vorgesehen, wenn diese eine den…

EAS 505Rückkehr eines in Südamerika für eine schweizerische Firma tätigen Grenzgängers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2532/1/1-IV/4/9422.09.1994

…in Österreich allerdings nicht zu besteuern (und sind auch für Zwecke des Progressionsvorbehaltes in Österreich nicht anzusetzen). Die Sonderregelung des Artikels 4 Abs. 3 des DBA-Schweiz, derzufolge die Besteuerungsrechte des "Ansässigkeitsstaates" erst mit Beginn des auf die Wohnsitznahme folgenden Monates übergehen (1. Dezember 1994)…

EAS 2180Problematische Auskunft eines deutschen Finanzamtes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 76/2-IV/4/0210.12.2002

…Art. 11 des Abkommens teilt wohl in Absatz 1 das Besteuerungsrecht Deutschland als Ansässigkeitsstaat zu, doch stellt Absatz 2 mit Wirkung für alle Quellensteuern (ausgenommen jene auf Anleihezinsen) ausdrücklich fest: "Soweit in dem anderen Vertragstaate die Steuer von inländischen Kapitalerträgen im Abzugsweg (an der Quelle…

EAS 2285Pensionsbezüge eines pensionierten Vorstandes einer deutschen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/68-IV/4/0306.05.2003

Nach Artikel 18 des DBA-Deutschland-2000 unterliegen in Übereinstimmung mit den OECD-Grundsätzen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen der ausschließlichen Besteuerung im Ansässigkeitsstaat. Dazu führt das am 25. September 2000 paraphierte - derzeit aber über deutschen Wunsch noch nicht veröffentlichte - österreichisch-deutsche Anwendungsschreiben zum DBA-2000…

EAS 521DBA-widrige Berechnung des Progressionsvorbehaltes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E0001-IV/4/9411.11.1994

…Das Doppelbesteuerungsabkommen verpflichtet den Ansässigkeitsstaat bei Berechnung des Progressionssatzes keinen höheren Steuersatz anzuwenden, als sich bei Einbeziehung der Auslandseinkünfte ergibt. Beispiel: Nach dem Recht von Staat A (= Ansässigkeitsstaat) unterliegt ein Einkommen von 500.000,- einer Steuer von 150.000,- (30%) und ein Einkommen von…

EAS 78International tätiger Handelsvertreter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 896/3/1-IV/4/9227.01.1992

  Ein französischer Staatsbürger, der in Österreich verheiratet ist, in Österreich seinen Hauptwohnsitz hat und als Handelsvertreter für eine deutsche Firma in der Schweiz und in Liechtenstein Produkte verkauft, unterliegt mit den hiefür bezogenen Einkünften grundsätzlich der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. 27. Jänner 1992 Für…

EAS 190Keine EWR-Auswirkung auf Grenzgänger in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2349/1/1-IV/4/9205.11.1992

In Artikel 9 Abs. 3 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ist vorgesehen, dass in Österreich in Grenznähe (30 km) wohnhafte Personen, die in Deutschland in Grenznähe (30 km) ihren Arbeitsort haben und täglich von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehren, als Grenzgänger einzustufen und in Österreich…

EAS 1094Inländische Betriebstättenverluste einer deutschen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 328/1-IV/4/9707.07.1997

…dies ist der Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen, nicht aber der Staat, in dem sich lediglich die verlusterzeugende Einkunftsquelle befindet. Nach § 102 EStG soll Österreich bei im Ausland ansässigen Steuerpflichtigen daher nur subsidiär für die Verlustverwertung zur Verfügung stehen, nämlich nur dann, wenn der Ansässigkeitsstaat wegen mangelnder…

EAS 1923Liechtensteinisches Personalgestellungsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 50/1-IV/4/0104.09.2001

…unterzeichneten neuen DBA-Deutschland wird insoweit eine Rechtsänderung eintreten, als im Fall von Beschäftigungen in Österreich unter 183 Tagen pro Jahr das Besteuerungsrecht bei Deutschland als dem Ansässigkeitsstaat der Arbeitskräfte verbleibt. Im Zusammenhang mit der Frage, ob angesichts der Grenzgängereigenschaft der gestellten Arbeitskräfte die Besteuerungsrechte…

EAS 2405Veräußerung deutscher GmbH-Anteile durch den Gesellschaftergeschäftsführer und Zuerkennung einer GmbH-Pension
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 684/1-IV/4/0305.01.2004

…an den Ruhegehältern dem Ansässigkeitsstaat zugeteilt." In diesem Sinn führt daher auch EAS 2092 bereits aus, dass ab dem Wirksamwerden des neuen Abkommens (1. Jänner 2003) das Besteuerungsrecht an den unter Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland fallenden GmbH-Gesellschaftergeschäftsführer-Pensionen in den Ansässigkeitstaat wechselt. …

EAS 2065US-Sozialversicherungspensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/7-IV/4/0214.05.2002

…1999 Steuerfreiheit (unter Progressionsvorbehalt) eingetreten. Die neue Rechtslage ergibt sich aus Artikel 18 Abs. 1 lit. b des Abkommens, deren steuerbefreiende Wirkung im Ansässigkeitsstaat auch durch Artikel 1 Abs. 4 nicht beeinträchtigt wird, da Artikel 1 Abs. 5 lit. a ausdrücklich den Vorrang von Artikel…

EAS 1411Nebenberufliches Marketing für eine französischen Verlag in Oststaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 321/1-IV/4/9904.02.1999

…Österreich und Frankreich als auch zwischen Österreich und den Oststaaten geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Denn Österreich würde als Ansässigkeitsstaat des Geschäftsführers das Besteuerungsrecht nur dann an andere Staaten abzugeben haben, wenn die Tätigkeit Betriebstätten des Geschäftsführers in anderen DBA-Partnerstaaten zuzuordnen wäre. 4…

EAS 163Unbeschränkte Steuerpflicht für einen auf einem Seeschiff wohnhaften Skipper
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3244/2/1-IV/4/9222.09.1992

Ein in Österreich ansässiger Eigentümer einer in seinem Privatvermögen stehenden Segeljacht, die in einem österreichischen Schiffsregister eingetragen und somit unter österreichischer Flagge in internationalen Gewässern segelt, ist als Arbeitgeber eines (ausschließlich) auf dieser Segeljacht wohnhaften Skippers zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Auf der Grundlage des BFH-Urteils…

EAS 216US - Individual Retirement Account
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1588/1/1-IV/4/9210.12.1992

Verfügt eine nach Österreich zugezogene deutsche Staatsbürgerin in den USA über ein sogenanntes "Individual Retirement Account" (IRA; ein persönliches Sparkonto für Pensionszwecke), dann richtet sich die steuerliche Erfassung dieses Vermögenswertes und der daraus fließenden Einkünfte ausschließlich nach österreichischem Recht; Sonderbestimmungen des amerikanischen Steuerrechts bleiben in…

EAS 315Schweizerisch-österreichischer Doppelwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2447/1-IV/4/9311.10.1993

  Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen Hauptwohnsitz in die Schweiz und befindet sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen, führt dies grundsätzlich dazu, dass die Schweiz hiedurch die Stellung des Ansässigkeitsstaates im Sinn des DBA-Schweiz erlangt. Dies hat zur Folge, dass Österreich nach Maßgabe des DBA…