Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1551
Ermittlung der steuerpflichtigen US-Arbeitnehmereinkünfte
geltende FassungEAS-AuskunftF 35/3-IV/4/99vom 17.11.1999
Wortlaut laut Findok
Nehmen in Österreich ansässige
Personen eine Auslandsbeschäftigung bei US-Arbeitgebern an und bildet in
solchen Fällen - vor allem wegen der zeitlich begrenzten
Auslandstätigkeit oder weil die Ehegattin im Inland verbleibt - der
österreichische Wohnsitz weiterhin den Mittelpunkt der Lebensinteressen,
dann ist Österreich weiterhin "Ansässigkeitsstaat" im Sinn des
DBA-Ö/USA.
Da zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im DBA-Ö/USA
das Anrechnungsverfahren angewendet wird, unterliegen in solchen Fällen die
US-Einkünfte der österreichischen Besteuerung. Die US-Einkünfte
müssen hiebei nach österreichischem Recht ermittelt werden. Daher
gelten die in den Lohnsteuerrichtlinien 1999 für die Fälle einer
doppelten Haushaltsführung entwickelten Grundsätze auch in den
Fällen einer Auslandsbeschäftigung in den USA. Verbleibt daher bei
einer auf maximal 5 Jahre befristeten Auslandsbeschäftigung der
Familienwohnsitz im Sinn von RZ 343 LSt-RL 1999 im Inland, dann ist einerseits
inländische Ansässigkeit im Sinn des DBA-Ö/USA gegeben und es
sind andererseits die Mehrkosten der doppelten Haushaltsführung beruflich
veranlaßt, wenn die in Österreich verbleibende Ehegattin
Erwerbseinkünfte von über ATS 30.000 jährlich erzielt (RZ 344 und
345 LSt-RL 1999).
17. November
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- F 35/3-IV/4/99
- Stammnummer
- 2806
- Gültig
- 17.11.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF