Betreibt eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung inländische Grundstücke, so bedarf die Frage, wem die inländischen Erträgnisse steuerlich zuzurechnen sind (der deutschen Kapitalanlagegesellschaft oder den Anlegern) einer in Deutschland und in Österreich aufeinander abgestimmten Beurteilung…
Beteiligen sich österreichische private und institutionelle Anleger an einer inländischen GmbH (Ö-GmbH), die ihrerseits eine deutsche Tochter-GmbH (D-GmbH) gründet, von der schließlich die Beteiligung an einer deutschen Investmentfonds-GmbH gehalten wird über die schlussendlich professionell und nach dem System der…
Die dem § 42 Investmentfondsgesetz, BGBl. Nr. 352/1993, zugrunde liegende Konzeption unterwirft bei Vermögensveranlagungen in ausländischen Investmentfonds im Ergebnis nicht nur die tatsächlichen Ertragsausschüttungen, sondern auch den in den zugeteilten Vermögenszertifikaten eintretenden Wertzuwachs der österreichischen Besteuerung. Lediglich bei ausländischen Immobilienveranlagungsgemeinschaften treten diese Rechtswirkungen nicht ein…
Immobilienvermögen wird von Immobilienfonds treuhändig für die Anteilsinhaber gehalten (InvFR 2008 Rz 5), wobei diese steuerliche Betrachtung gemäß § 42 ImmoInvFG auch für ausländische Fonds gilt. Wirtschaftlicher Eigentümer der inländischen Immobilie ist daher nicht der ausländische Immobilienfonds, sondern sind dessen Anteilscheininhaber. Hält daher ein deutscher Immobilieninvestmentfonds…
Mit dem Wirksamwerden des österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetzes (BGBl. I Nr. 80/2003) hat sich auch die steuerliche Behandlung von ausländischen Immobilienfonds-KGs geändert. Denn gemäß § 42 ImmoInvFG sind nunmehr die Bestimmungen dieses Gesetzes auch auf ausländische Immobilien-Investmentfonds anzuwenden, wobei als ausländischer Immobilien-Investmentfonds jede…
In Deutschland ansässige Investoren, die sich an einer österreichischen Personengesellschaft als Kommanditisten beteiligen, die ihrerseits das Vermögen der Kommanditisten im Wege konservativer Veranlagungen in in- und ausländische Forderungswertpapiere und in- und ausländische Dividendenwerte verwaltet, unterliegen mit den ihnen zufließenden Kapitaleinkünften nach Maßgabe des § 98 EStG…
Nach den zurzeit mit Deutschland geltenden Verständigungsvereinbarungen vom 29.1.1999 und vom 7.10.1994 müssten deutsche Kapitalanlagegesellschaften an sich als abkommensberechtigt angesehen werden. Allerdings haben sich diese Verständigungsvereinbarungen auf deutsche Immobilienfonds bezogen, wobei bei diesen Fonds die Situation aber insofern anders gelagert…
Ein luxemburgischer "Fonds Commun de Placement" wird nicht nur nach § 42 InvFG 1993, sondern auch nach luxemburgischem Recht als transparenter Investmentfonds qualifiziert und wird daher nicht als im Sinn des österreichisch-luxemburgischen DBA als in Luxemburg ansässig angesehen. Dividenden- und Zinsenerträge, die ein solcher Fonds…
Beteiligt sich ein österreichischer Investor an einer deutschen Immobilieninvestment-KG, der bloß vermögensverwaltender Charakter zukommt und deren Erträgnisse aus der Verwertung niederländischer Immobilien stammen, dann muss Deutschland auf Grund des DBA-Ö/D die anteiligen Einkünfte des österreichischen Investors von der Besteuerung freistellen; auf Grund…
Die steuerliche Behandlung von Investmentfonds im Geltungsbereich von Doppelbesteuerungsabkommen wird gegenwärtig in der OECD einer umfassenden Untersuchung unterzogen. Solange diesbezüglich noch keine greifbaren Ergebnisse vorliegen, wird auf österreichischer Seite nach den bislang geltenden allgemeinen Grundsätzen vorgegangen. Sind in Österreich ansässige Personen an in- oder ausländischen…
Unterhält eine österreichische Kapitalgesellschaft eine ausländische Betriebstätte, so ist für die Abgrenzung des steuerlichen Betriebsvermögens der inländischen Zentrale von jenem der ausländischen Betriebstätte das Prinzip des "Fremdverhaltensgrundsatzes" maßgebend. Es ist sonach zunächst zu untersuchen, welche Funktionen tatsächlich in der ausländischen Betriebstätte ausgeübt werden. Sodann…
Die österreichischen Investmentfonds stellen gemäß § 1 Abs. 1 InvFG 1993 eine Miteigentumsgemeinschaft dar. Aus der Miteigentumskonstruktion ergibt sich, dass die Erträge aus den im Fonds befindlichen in- und ausländischen Wertpapieren den Anlegern anteilsmäßig zuzurechnen sind (Durchgriffsbesteuerung, EStR 2000 Rz 6228). Daraus folgt aber auch…
Anläßlich österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche am 7.10.1994 wurde bei der steuerlichen Beurteilung von Einkünfteerzielungen im Rahmen von deutschen Immobilienfonds u.a. festgehalten, daß die in Form von Wertpapieren ausgestellten Anteilsscheine am Immobilienvermögen der deutschen Kapitalanlagegesellschaften keine Gesellschaftsrechte an diesen verbriefen. Es spricht daher vieles…
Beteiligen sich österreichische Anleger an einer deutschen GmbH&CoKG, die ausschließlich dadurch vermögensverwaltend tätig ist, dass sie das aufgebrachte Kapital in deutsche "Zielfonds" investiert, die ihrerseits ebenfalls in der Rechtsform von Personengesellschaften betrieben werden und die ihre Finanzmittel als Private Equity und Joint Venture Kapital…
Beteiligt sich eine österreichische GmbH als Kommanditist an einer operativ tätigen deutschen GmbH & Co KG und handelt es sich bei dieser GmbH & Co KG um eine Einheits- KG, dh. sämtliche Geschäftsanteile an der Komplementär GmbH gehören zivilrechtlich zum Gesamthandvermögen der KG, so sind die Betriebsstätten…
Hat eine in Deutschland errichtete und im Finanzanlagengeschäft (gewerblich) tätige GMBH & CO KG in Österreich ein Büro mit Betriebstätteneigenschaft eröffnet, dann ergibt sich gemäß Art. 4 DBA-Deutschland das Erfordernis, auf eine fremdverhaltenskonforme Gewinnabgrenzung zwischen der inländischen Betriebstätte und dem deutschen Stammhaus zu achten. Hiebei…
Hält ein deutscher offener Immobilienfonds, dessen Anleger in Deutschland ansässige natürliche Personen sind, österreichische Liegenschaften im Wege einer zwischengeschalteten inländischen Grundstücksgesellschaft, dann unterliegen die deutschen Anleger mit den erzielten Erträgen in gleicher Weise der österreichischen beschränkten Steuerpflicht wie im Fall von Grundstücksdirektinvestitionen. Diese Gleichbehandlung gründet…
Legen in Österreich ansässige Steuerpflichtige Geld in einer deutschen Kapitalgesellschaft an, die im Rahmen eines ihr gehörenden Sondervermögens Grundstücke hält, deren Ertrag sodann an die Investoren verteilt wird, so spricht zunächst nichts dafür, von dieser zivilrechtlich gewählten Gestaltung im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abzugehen…
Über die grenzüberschreitende steuerliche Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds wurde am 6. Oktober 1994 folgende Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung getroffen: " Betreibt eine deutsche Kapitalanlagengesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung österreichische Grundstücke, so ist die Frage, wem…
Wird von in- oder ausländischen Investoren Geld in einer deutschen Kapitalgesellschaft angelegt, die im Rahmen eines ihr gehörenden Sondervermögens Grundstücke in Österreich hält, deren Ertrag sodann an die Investoren verteilt wird, so spricht nichts dafür, von dieser zivilrechtlich gewählten Gestaltung im Rahmen der wirtschaftlichen…