…des österreichisch-finnischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 26. Juli 2000 unterliegen die Bezüge der Angestellten der finnischen Botschaft in Wien, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, nur dann der österreichischen Einkommensbesteuerung, wenn diese Angestellten "nicht ausschließlich deshalb in Österreich ansässig geworden sind, um die Dienste zu leisten…
…oder einem seiner Mitglieder, den Gouverneuren, Exekutivdirektoren, Stellvertretern, Beamten oder Angestellten durch die Artikel des Abkommens über den Fonds […] gewährt werden, weder um[gestalten], noch ändern sie sie ab, noch verlangen sie die Umgestaltung oder Abänderung der Artikel des Fondsabkommens, noch beeinträchtigen oder beschränken…
…das mit der Entwicklung und Herstellung technischer Produkte beschäftigt ist, zur Betreuung des deutschen Marktes eines Angestellten mit Wohnsitz in Deutschland und ist dieser Angestellte mit Vollmachten sowohl zur Auftragsanbotlegung als auch zur Auftragsannahme ausgestattet, so führt dies allein bereits zur Begründung einer deutschen Betriebstätte…
…ergangene Erlass vom 6.7.1959, Zl. 85.776-8/1959, findet auf die motorbezogene Versicherungssteuer keine Anwendung. Österreichische Angestellte internationaler Organisationen können demnach keine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer in Anspruch nehmen. 9. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
Schließt eine österreichische Stahlbaugesellschaft mit einem in Berlin ansässigen deutschen Staatsbürger einen Dienstvertrag ab, auf Grund dessen dieser das österreichische Unternehmen als Handelsvertreter in den neuen deutschen Bundesländern vertritt, dann unterliegen sowohl die als Fixum als auch als Provision ausgezahlten Bezüge grundsätzlich der deutschen Besteuerung…
…gezahlt werden, die der Ruhegenussempfänger seinerzeit in Ausübung öffentlicher Funktionen für diese öffentlich-rechtliche Körperschaft erbracht hat. Die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten (PVA) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und erbringt durch ihre Dienstnehmer bei Wahrnehmung der ihr auferlegten Sozialversicherungsaufgaben öffentliche Funktionen im Sinn des Art. 20…
Der den Beamten der UNIDO zustehende Privilegienrahmen sieht in gewissen Fällen eine Steuerbefreiung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern vor; nämlich dann, wenn sie allein infolge des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes des Bediensteten oder seiner Familienangehörigen in Österreich eintritt. Denn es soll durch die berufsbedingte Wohnsitznahme…
…Gebührenentrichtung verpflichteten Vertragspartner des Diplomaten keine Wirkung. Wenn dieser sodann die von ihm zu entrichtende Gebührenschuld zivilrechtlich auf den Diplomaten überwälzt, liegt dieser Vorgang außerhalb der Einflusssphäre der Finanzverwaltung. Angestellte der Internationalen Organisationen, die nicht im Diplomatenrang stehen, können sich nur auf einen steuerlichen Privilegienrahmen…
Angestellte der UNIDO (auch österreichische Staatsbürger) genießen gemäß Art. XII Abschn. 37 lit. d des UNIDO-Amtssitzabkommens (BGBl. III Nr. 100/1998) eine Befreiung von der Besteuerung der Gehälter, Bezüge, Vergütungen und Ruhegenüsse, die sie von der UNIDO für gegenwärtige oder frühere Dienste oder im…
Sind Angestellte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft in Österreich in der Weise tätig, dass sie österreichische Zahnärzte aufsuchen und dort Bestellungen für Produkte der schweizerischen Firma im Namen eines österreichischen Importeurs (Zwischenhändlers) dieser Produkte entgegennehmen, dann begründen sie hiedurch keine "Vertreterbetriebstätte" des schweizerischen Unternehmens in Österreich. Denn…
Übt eine Angestellte einer in Deutschland ansässigen Kapitalverwaltungsgesellschaft, die Teil einer internationalen Investmentfonds-Gruppe ist, ihre Tätigkeit zur Gänze in ihrer in Österreich gelegenen Privatwohnung aus und handelt es sich bei der Tätigkeit um Routineaufgaben im Bereich des Rechnungswesens, die für verschiedene Gesellschaften in der…
…sich hierbei um eine "befreiende Lebensversicherung" handelt, mit der von dem 1968 vom deutschen Gesetzgeber eingeräumten Wahlrecht Gebrauch gemacht wurde, der gesetzlichen Verpflichtung zur Alterssicherung nicht bei der Bundesanstalt für Angestellte, sondern bei einer Versicherungsgesellschaft nachzukommen. Der sozialversicherungsersetzende Charakter der privaten Versicherung vermag nicht zu…
…Bezüge, zu denen auch Pensionsleistungen gerechnet werden, steuerfrei zu stellen sind. Mit der Wohnsitznahme in Österreich tritt die pensionierte IWF-Angestellte in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein und wird damit im Sinn der von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in Österreich "ansässig". Dies hat zur Folge, dass…
Hat ein Angestellter einer französischen Kapitalgesellschaft, der seine Berufstätigkeit in Frankreich und von dort aus auf internationalen Reisetätigkeiten ausübt, sowohl in Frankreich wie auch in Österreich einen Wohnsitz, wobei die Familie am österreichischen Wohnsitz lebt, so ist es richtig, dass das österreichische Finanzamt die Offenlegung…
Beendet ein leitender Angestellter eines großen deutschen Industrieunternehmens seinen Dienstvertrag durch Abschluss einer Aufhebungs-Vereinbarung und verlegt er am 1. Februar 1999 seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich dann gilt für die ab 1. Februar 1999 zufließenden Einkünfte folgendes: Abfindung: Hinsichtlich der in der Aufhebungs…
Ist ein leitender Angestellter einer österreichischen Konzernmuttergesellschaft u.a. mit der Beteiligungsverwaltung betraut und gleichzeitig bei einer deutschen Tochtergesellschaft als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen, wobei die wesentlichen Geschäftsführungsagenden von einem vor Ort tätigen anderen Geschäftsführer wahrgenommen werden und er selbst daher nur gelegentlich und im…
Wird ein in Deutschland ansässiger leitender Angestellter einer deutschen Kapitalgesellschaft mit der Geschäftsführung einer konzernzugehörigen österreichischen GesmbH betraut und hiefür von seinem deutschen Arbeitgeber entlohnt, so werden jene Bezugsteile, die auf die in Österreich ausgeübte Arbeit entfallen, nach Artikel 9 DBA-Deutschland grundsätzlich im Tätigkeitsstaat…
Wird ein in Österreich ansässiger Angestellter (mit schweizerischem Grenzgängerstatus) von seinem schweizerischen Arbeitgeber vom 1.Oktober 1999 bis 25.Juni 2000 als Betriebsleiter in eine tschechische Kapitalgesellschaft entsandt, dann unterliegen die Bezüge des schweizerischen Arbeitgebers der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Die Schweiz verliert ihr Anrecht, einen…
Übernimmt der als Dienstnehmer bei einer österreichischen Kapitalgesellschaft angestellte Geschäftsführer im Rahmen dieses Dienstvertrages auch die Geschäftsführung für die deutsche Muttergesellschaft, dann ist zunächst auf der Grundlage des österreichischen innerstaatlichen Rechtes zu untersuchen, ob diese Gestaltung (nämlich kein Vertragsverhältnis des Geschäftsführers zur deutschen Muttergesellschaft) steuerlich…
Errichten schweizerische Kapitalgesellschaften Tochter-GesmbHs in Österreich und übernehmen leitende Angestellte der schweizerischen Kapitalgesellschaften die Geschäftsführung für die österreichischen GesmbHs, dann ist es richtig, dass die den schweizerischen Muttergesellschaften hiefür erwachsenden Aufwendungen (insbesondere aliquote Gehälter samt Lohnnebenkosten) den österreichischen GesmbHs weiterbelastet werden. Die Gehaltsbezüge der…