Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1825
Inländische Vertriebsassistenz für schweizerischen Medikamentenhersteller
geltende FassungEAS-AuskunftK 1/14-IV/4/01vom 02.04.2001
Wortlaut laut Findok
Sind Angestellte einer schweizerischen
Kapitalgesellschaft in Österreich in der Weise tätig, dass sie
österreichische Zahnärzte aufsuchen und dort Bestellungen für
Produkte der schweizerischen Firma im Namen eines österreichischen
Importeurs (Zwischenhändlers) dieser Produkte entgegennehmen, dann
begründen sie hiedurch keine "Vertreterbetriebstätte" des
schweizerischen Unternehmens in Österreich. Denn wenn die Medikamente nur
vom österreichischen Zwischenhändler gekauft werden können, wenn
sonach offenkundig ist, dass die betreffenden Angestellten keine Vollmacht
besitzen, für ihren schweizerischen Arbeitgeber Verkaufsverträge
abzuschließen (bzw. dem gleichzustellende Bestellungen entgegenzunehmen),
dann ist das für die Vertreterbetriebstätte wesentlichste
Tatbestandselement nicht erfüllt. Dass Bestellungen für den
österreichischen Zwischenhändler entgegengenommen werden, ist daher im
gegebenen Zusammenhang unschädlich.
02. April
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 1/14-IV/4/01
- Stammnummer
- 2097
- Gültig
- 02.04.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF