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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 775

Motorbezogene Versicherungssteuerpflicht für Angestellte internationaler Organisationen

geltende FassungEAS-Auskunft04 0501/12-IV/4/95vom 09.05.1995

Wortlaut laut Findok

  Von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind nur die im BMF-Erlass vom 4.10.1993, GZ 04 0501/33-IV/4/93, angeführten Personen. Der zur Kfz-Steuer ergangene Erlass vom 6.7.1959, Zl. 85.776-8/1959, findet auf die motorbezogene Versicherungssteuer keine Anwendung. Österreichische Angestellte internationaler Organisationen können demnach keine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer in Anspruch nehmen. 9. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

KraftfahrzeugKfzSteuerbefreiung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 0501/12-IV/4/95
Stammnummer
16814
Gültig
09.05.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF