Das DBA-Liechtenstein enthält keine Abgrenzung der unter Artikel 7 fallenden Unternehmensgewinne von den unter Art. 14 fallenden Einkünften aus selbständiger Arbeit. Gemäß Art. 3 Abs. 2 des Abkommens ist in derartigen Fällen daher auf das inländische Recht zurückzugreifen. Damit wird auf österreichischer Seite die…
…Einkunftsart "selbständige Arbeit" zu erfassen. Dies bedeutet aber nicht, dass sie damit insgesamt unter Artikel 8 DBA-Deutschland (selbständige Arbeit) fallen. Denn auch zu Lebzeiten des Künstlers waren dessen Deutschland-Einkünfte gemäß § 22 EStG als solche aus selbständiger Arbeit zu erfassen, ohne dass daraus der…
Zum Unterschied von anderen österreichischen DBAs spielt im DBA-Liechtenstein die Abgrenzung zwischen der "selbständigen Arbeit" nach Art. 14 des Abkommens und den "Unternehmensgewinnen" nach Art. 7 des Abkommens deshalb eine entscheidende Rolle, weil im erstgenannten Fall das Steuerfreistellungsverfahren, im zweitgenannten Fall aber das Steueranrechnungsverfahren…
Veräußert ein österreichischer Kommanditist seinen Anteil an einer Land- und Forstwirtschaft betreibenden deutschen KG gegen Übernahme einer privaten Verbindlichkeit und gegen eine Leibrente (Kaufpreisrente) dann wird hierbei - anders als im Parallelfall der EAS 2646 - nicht deutsches Privatvermögen, sondern deutsches Betriebsvermögen veräußert. Die Rentenzahlungen führen daher…
…Gesellschaftsanteiles vor, sodass die Rentenzahlungen nicht erst ab Überschreiten der maßgebenden Buchwerte, sondern sofort als sonstige Einkünfte steuerpflichtig werden (EStR 2000 Rz 7027). Die Steuerpflicht der außerbetrieblichen Versorgungsrente gründet sich sonach nicht auf die steuerliche Erfassung eines in den deutschen Personengesellschaftsbetriebstätten eingetretenen Wertzuwachses, sondern ausschließlich…
…Vertrag die gegenständlichen, von dem ausländischen Spieler erworbenen Rechte nicht bloß der österreichischen Gesellschaft zur Nutzung überlassen, sondern an sie verkauft hat und daher mangels bloßer Nutzungsüberlassung keiner Besteuerung in Österreich unterzogen werden dürfte. Ein Veräußerungsvorgang im Bereich der Rechtsüberlassungen wird anerkannt, wenn ein bestimmtes…
…wie Zahlungen an einen in Österreich ansässigen Unternehmer (EAS 1193, EAS 1372, EAS 2057, EAS 2374, EAS 3023). Allerdings sind die Dokumentationspflichten des BMF-Erlasses AÖF Nr. 127/2006, insbesondere auch der vierte Punkt in Abs. 20 zu beachten. Bundesministerium für Finanzen, 31. Oktober 2011
…des DBA Deutschland-Ungarn von der Besteuerung freigestellt werden, wird zu prüfen sein, ob sich aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 24 DBA Österreich-Deutschland das Erfordernis für eine Steuerfreistellung in Österreich ergibt. Denn das Diskriminierungsverbot verpflichtet Österreich, die Besteuerung der inländischen Betriebstätte eines deutschen Unternehmens…
…von § 98 Abs. 1 Z 2 erster bzw. zweiter Teilstrich EStG 1988 im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht zu erfassen, wenn die Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird. Dabei wäre die Steuer aber nicht im Wege der Abzugsteuer zu erheben, weil sich § 99 Abs. 1…
…der laufend Engagements in Frankreich zu absolvieren hat, in Frankreich Räumlichkeiten, die von ihm für Probenzwecke, zum Zweck von Texteinstudierungen und anderen künstlerischen Belangen genutzt werden, dann stellen diese Einrichtungen offenkundig eine "feste Einrichtung" (Freiberuflerbetriebstätte) im Sinn von Artikel 14 DBA-Frankreich dar. Bei der…
…Anerkennung als freiberufliche Tätigkeit jedenfalls nicht möglich sein. Da es sich hierbei aber um Sachverhaltsbeurteilungen handelt, können diese nicht im ministeriellen Auskunftsverfahren geklärt, sondern müssten bei Bedarf vom zuständigen Finanzamt entschieden werden. 05. Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…reinen Sachverhaltsfragen abgegeben werden; ob daher der Sachverhalt tatsächlich so gelagert ist, dass eine unmittelbare Einkünftezurechnung an den österreichischen Abgabepflichtigen erforderlich ist, kann finanzbehördlich nur im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellt werden. 29. Dezember 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…als Grenzgänger bei einem grenznahen deutschen Spiel-Casino einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft tätig sind, unterliegen daher gemäß Artikel 15 Abs. 4 DBA-Deutschland der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Auch die Personenbeförderung, einschließlich Krankenbeförderung, wird von kommerziell tätigen Privatunternehmen ausgeführt und müsste tendenziell als "Betrieb gewerblicher Art…
Übersiedelt die Dienstnehmerin einer österreichischen GmbH aus privaten Gründen nach Deutschland und bleibt ihr Dienstverhältnis in der Form aufrecht, dass es als Telearbeitsverhältnis in Heimarbeit weitergeführt wird, dann wird hierdurch keine Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers in Deutschland begründet (EAS 1763). Soweit die Gehaltsbezüge auf diese…
…eine Leibrente (Kaufpreisrente), dann wird hierbei nach österreichischem Recht nicht deutsches Betriebsvermögen, sondern deutsches Privatvermögen (nämlich das von der deutschen Gesellschaft verwaltete Immobilien- und Kapitalvermögen) veräußert. Sind für diese Vermögenswerte die Spekulationsfristen bereits abgelaufen, wird die Leibrente daher nach den Grundsätzen des § 29 EStG kraft…
…sein. Sollte sich herausstellen, dass das gesamte unternehmerische Risiko des Kraftwerksprojektes in den Händen des Stammhauses liegt und die Aufgabe des E-Werkes lediglich in der ihm vom Stammhaus zugewiesenen Aufgabe der Stromerzeugung und Einspeisung in das deutsche Stromnetz besteht (bloße "Auftragsproduktion"), dann wäre es…
…der Schweiz und aus Südtirol engagiert wurden, wobei einerseits die Köche das Rezept zur Verfügung zu stellen und in die Bewerbung der von ihnen zubereiteten Gerichte unter Überlassung ihrer Bild- und Namensrechte einzuwilligen hatten und andererseits der Speisenkonsum in Unterhaltungsdarbietungen mit Live-Musik verpackt war…
Bietet eine in Frankreich ansässige natürliche Person auf selbständiger Basis Kurse im Bereich der Erwachsenenbildung an und übt sie diese Vortragstätigkeit auch kurzfristig in Österreich aus, so wird durch die einmalige vorübergehende Anmietung von Räumlichkeiten im Inland für die Dauer von 50 Tagen noch…
…1 Abs. 3 der L-VO die Qualifikation des verlustbringenden Teilbetriebes als Liebhaberei. Sollte aber dem Hüttenzubringerdienst nicht die Qualität eines Teilbetriebes zukommen, kann eine isolierte Liebhabereiqualifikation im Bezug auf den Hüttenzubringerdienst nicht erfolgen. Die im Gesamtbetrieb anfallenden Gewinne unterliegen somit der österreichischen unbeschränkten Steuerpflicht;…
…2008, mit dem die Grundsätze des AOA Eingang in die DBA-Auslegung gefunden haben. Für die Beurteilung, ob Vermögenswerte (hier: die Anteile an der deutschen Maschinenfabriks-GmbH) einer deutschen Betriebstätte zurechenbar sind, ist eine Funktions- und Risikoanalyse erforderlich, wobei "Funktionen" grundsätzlich nur solche sein können…