Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1775
DBA-Einstufung des "planenden Baumeisters" und eines "Baukünstlers" im DBA-Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskunftM 566/1-IV/4/00vom 28.12.2000
Wortlaut laut Findok
Zum Unterschied von anderen
österreichischen DBAs spielt im DBA-Liechtenstein die Abgrenzung zwischen
der "selbständigen Arbeit" nach Art. 14 des Abkommens und den
"Unternehmensgewinnen" nach Art. 7 des Abkommens deshalb eine entscheidende
Rolle, weil im erstgenannten Fall das Steuerfreistellungsverfahren, im
zweitgenannten Fall aber das Steueranrechnungsverfahren zur Anwendung kommt.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens ist jedem nicht anders
definierten Ausdruck des Abkommens, soweit sich aus dem Abkommenszusammenhang
nichts anderes ergibt, die Bedeutung zuzumessen, die ihm nach dem
innerstaatlichen Steuerrecht des das Abkommen jeweils anwendenden Staates
zukommt. Aus österreichischer Sicht fallen daher alle nach
österreichischem Recht als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb"
einzustufenden Einkünfte unter den Begriff "Unternehmensgewinne"
während die als "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" anzusehenden
Einkünfte dem Artikel 14 zuzuordnen sind.
Der "planende Baumeister" bezieht nach
österreichischem Recht Einkünfte aus selbständiger Arbeit und
fällt sonach unter das Freistellungsverfahren des DBA-Liechtenstein; ob die
Tätigkeit eines "Baukünstlers" im konkreten Einzelfall unter die
zweite oder dritte Einkunftsart einzustufen ist, müsste mit dem
zuständigen Finanzamt abgeklärt werden.
28. Dezember
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 14 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
- Art. 7 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
- Art. 3 Abs. 2 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
gewerbliche Tätigkeitselbständige TätigkeitAbgrenzungsfragenSteuerfreistellungAnrechnungsverfahrenAnrechnungsmethode
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- M 566/1-IV/4/00
- Stammnummer
- 24592
- Gültig
- 28.12.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF