…Fall der in Wien errichteten Internationalen Atomenergieorganisation genießen die Bediensteten mit österreichischer Staatsangehörigkeit ebenfalls nur Steuerbefreiung hinsichtlich ihrer Dienstbezüge, nicht jedoch hinsichtlich ihrer Kapitaleinkünfte (Abschn. 39 BGBl III Nr. 99/1998). 01. März 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Die Sportler-Verordnung BGBl. II Nr. 418/2000 sieht für die von ihr erfassten Sportler die Möglichkeit einer Steuerfreistellung für deren ausländische Einkünfte vor. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, sind die steuerpflichtigen inländischen Einkünfte pauschal mit 33% der "insgesamt im Kalenderjahr erzielten Einkünfte aus…
…ist, wird diese Zurechnung durch DBA-Recht nicht beeinträchtigt (Z 22 des OECD-Kommentars zu Art. 1 OECD-MA und BFH 04.04.2007, I R 110/05). Bei (beschränkt steuerpflichtigen) ausländischen Schriftstellern und Vortragenden deckt sich die Zurechnungsregel im Wesentlichen mit dem ausdrücklich in …
Die Aussagen der EStR 2000 Rz 19 der geben eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahre 1963 wieder, in dem dieser bei einem zugezogenen Dienstnehmer entschieden hat, dass die nach dem Zuzug zugeflossenen Auslandseinkünfte ungeachtet des Umstandes in Österreich zu versteuern sind, dass diese Einkünfte…
Das DBA-Deutschland (2000) sieht eine Befreiung für Gewinnausschüttungen deutscher Kapitalgesellschaften nur mehr unter Vorbehalt des innerstaatlichen Rechtes (§ 10 KStG) vor. Es müssen daher die Bedingungen des § 10 Abs. 2 KStG erfüllt und es dürfen jene des § 10 Abs. 3 KStG nicht verwirklicht sein. Eine…
…oder durch einen Einmalbetrag abgefunden werden." Firmenpensionen, die von einem in Österreich ansässig gewordenen ehemaligen Vorstandsmitglied einer deutschen Aktiengesellschaft bezogen werden, unterliegen demnach der österreichischen Besteuerung. Dies gilt auch für allfällige Abfindungsbeträge. 06. Mai 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Sollte ein solches Einvernehmen nicht herstellbar sein und ein internationaler Besteuerungskonflikt drohen, müsste die Angelegenheit zum Gegenstand eines internationalen Verständigungsverfahrens gemacht werden, das allerdings im Ansässigkeitsstaat des Unternehmens (in Deutschland) einzuleiten wäre. 18. Oktober 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Auf Grund des am 24.8.2000 unterzeichneten neuen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ist vorgesehen, dass Verluste, die deutsche Unternehmer ab dem Veranlagungsjahr 1998 in österreichischen Betriebstätten erleiden, nach Maßgabe des österreichischen Rechts im Wege des Verlustvortrages in Österreich berücksichtigt werden (Lit. b des Schlussprotokolls zu…
Anders als das DBA-Deutschland-2000 verknüpft Art. 15 Abs. 2 Satz 3 des DBA-Deutschland-1954 die Befreiung von Gewinnausschüttungen deutscher Tochtergesellschaften an ihre österreichische Muttergesellschaft nicht mit den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 KStG. Formell steht daher die Steuerbefreiung der österreichischen Muttergesellschaft auch…
Nach der dem Stiftungssteuerrecht bis einschließlich 2000 eigentümlichen Grundkonzeption sollten nicht alle Zinseneinkünfte einer Privatstiftung steuerfrei bleiben, sondern nur jene, die bei natürlichen Personen endbesteuert sind. Zinsen, die eine Privatstiftung für ein Darlehen von fast 500 Mio. S von einer nahestehenden GMBH erhielt, sollten daher…
Gemäß dem Schlussprotokoll zu Artikel 24 DBA-Deutschland-2000 können Verluste, die ab 1998 in der österreichischen Betriebstätte einer deutschen Kapitalgesellschaft angefallen sind, in Österreich vorgetragen werden, wenn dies nicht zu einer Verlustdoppelverwertung führt. Sind solche Verluste in einer österreichischen GmbH (A-GmbH) entstanden, an…
Hat ein Dienstnehmer eines internationalen Konzerns im Jahr 2000 den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen und damit die Ansässigkeit im Sinn des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens nach Frankreich verlegt, dann entzieht das Abkommen Österreich sämtliche Besteuerungsrechte an seinen in- und ausländischen Zinsenerträgnissen sowie an ausländischen Aktienerträgnissen (einschließlich Substanzgewinnen…
Artikel 31 des DBA-Deutschland vom 24.8.2000 enthält folgende Aussage über den Wirksamkeitsbeginn des Abkommens : "Dieses Abkommen ... ist in beiden Staaten anzuwenden ......auf die Steuern, die für Zeiträume ab dem 1. Januar des Kalenderjahres erhoben werden, das auf das Jahr folgt, in dem…
Durch Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland-2000 sollte die alte Streitfrage zwischen Österreich und Deutschland beigelegt werden, ob es abkommensrechtlich zulässig ist, im Fall einer steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als Arbeitgeber zu werten. Denn aus österreichischer Sicht darf sich kein Staat - wenn zwischen…
…Abs. 3 DBA-Deutschland kommt diesfalls daher nicht zur Anwendung, sodass im gewählten Beispielsfall die Arbeitnehmereinkünfte in Österreich nicht unter Berufung auf die 183-Tage-Klausel von der Besteuerung freigestellt werden dürfen. 29. Dezember 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…2000 the following response is given under the Ministry's Express Answering Service (EAS): If an Austrian plant-constructor has entered into a contract with a Chinese customer for the construction of an electric arc furnace and a single slab continuous casting machine and the…
…dieses Abkommens 183 Tage überschritten hat; entscheidend ist einzig und allein, ob dies im Kalenderjahr 2000 geschehen ist. Behält der Dienstnehmer nach Hauptwohnsitzverlegung nach Holland seinen inländischen Wohnsitz als Zweitwohnsitz bei, dann bleibt der Dienstnehmer weiterhin in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Aufgrund des DBA-Ö/Niederlande…
Im Geltungsbereich des am 24. August 2000 unterzeichneten (aber noch nicht in Kraft stehenden) neuen DBA-Deutschland werden Geschäftsführer der Zuteilungsregel des Artikels 16 unterstellt; ihre Bezüge unterliegen folglich der ausschließlichen Besteuerung in dem Staat, in dem die Kapitalgesellschaft ansässig ist. Dies gilt sowohl für…
In mehreren EAS-Anfragebeantwortungen ist in Umsetzung der Erkenntnisse des OECD-Partnership Reports und dem diesbezüglichen Update 2000 des OECD-Kommentars anerkannt worden, dass DBA durch den Methodenartikel dem Ansässigkeitsstaat die Pflicht auferlegen, Qualifikations- und Zurechnungskonflikte, die durch Art. 3 Abs. 2 DBA verursacht sind…
…000 - 150.000) vorzuschreiben. Hätten allerdings die belgischen Zinsen in den Vorjahren den Verlustvortrag nicht gekürzt, dann stünden noch 8 Mio. EUR an Verlustvorträgen zur Verfügung und es wäre daher im Veranlagungsjahr 2005 - unter Berücksichtigung der Verlustvortragsgrenze - nur 25% des Einkommens, sonach 750.000, steuerpflichtig…