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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2199

Sicherungssteuer von einem in Frankreich ansässigen Konzernmitarbeiter

geltende FassungEAS-AuskunftP 36/2-IV/4/02vom 07.01.2003

Wortlaut laut Findok

Hat ein Dienstnehmer eines internationalen Konzerns im Jahr 2000 den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen und damit die Ansässigkeit im Sinn des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens nach Frankreich verlegt, dann entzieht das Abkommen Österreich sämtliche Besteuerungsrechte an seinen in- und ausländischen Zinsenerträgnissen sowie an ausländischen Aktienerträgnissen (einschließlich Substanzgewinnen). Wurde diesem nunmehr in Frankreich ansässigen Konzernmitarbeiter für solche Erträgnisse eines von einer österreichischen Bank als kuponauszahlender Stelle abgerechneten französischen Kapitalanlagefonds Sicherungssteuer vorgeschrieben, dann steht dies im Widerspruch mit dem DBA-Frankreich. Die Sicherungssteuer könnte in einem solchen Fall nach den Grundsätzen des Erlasses AÖF Nr. 63/2002 vom Finanzamt Eisenstadt über Antrag rückgezahlt werden. 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

SicherungssteuerKonzernmitarbeiterAnsässigkeitZinsenerträgnisseAktienerträgnisseKapitalanlagefondsRückzahlung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 36/2-IV/4/02
Stammnummer
36126
Gültig
07.01.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF