Aus dem BMF-Erlass vom 7.8.1996 (ÖStZ 18/1996, 440) ist erkennbar, dass dann, wenn mit der Zuteilung von Optionsrechten auf künftigen Bezug von Stammaktien an einer US-Muttergesellschaft kein "Wirtschaftsgut" übertragen bzw. kein Zufluss eines geldwerten Vorteils erfolgt, ein Zufluss erst im…
…Besteuerungsrechte an seinen in- und ausländischen Zinsenerträgnissen sowie an ausländischen Aktienerträgnissen (einschließlich Substanzgewinnen). Wurde diesem nunmehr in Frankreich ansässigen Konzernmitarbeiter für solche Erträgnisse eines von einer österreichischen Bank als kuponauszahlender Stelle abgerechneten französischen Kapitalanlagefonds Sicherungssteuer vorgeschrieben, dann steht dies im Widerspruch mit dem DBA-Frankreich…
Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen sind den Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften gleichgestellt und unterliegen daher gemäß § 93 Abs. 2 Z 1 lit. d EStG 1988 dem Kapitalertragsteuerabzug. Gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 gilt dies auch für Zuwendungen an bloß der beschränkten Steuerpflicht unterliegende…
Werden von einem ausländischen Mutterunternehmen Mitarbeiter zur österreichischen Tochtergesellschaft versetzt (Arbeitgeberwechsel) und verpflichtet sich die ausländische Muttergesellschaft auch weiterhin für die von ihr seinerzeit zugesagte Firmenpension Vorsorge zu treffen, so ist es sachgerecht, dass die ausländische Steuerverwaltung verlangt, dass die diesbezüglichen Vorsorgeaufwendungen (Rückstellungsdotierungen) an…
Wird Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte…
…Sinn von Artikel 5 Abs. 5 als Betriebstätte ("Vertreterbetriebstätte"). Die zitierten Abkommensbestimmungen beruhen auf den korrespondierenden Regelungen des Musterabkommens der OECD. Ein Konzernmitarbeiter würde nach dem Wortlaut der zitierten Abkommensbestimmung dann eine Vertreterbetriebstätte in Österreich begründen, wenn er die Vollmacht besitzt, im Namen des amerikanischen…
…hat, im Vergleichsweg die Kosten für eine Abfertigungszahlung, dann unterliegt bei dem nunmehr in der Schweiz ansässigen ehemaligen Konzernmitarbeiter diese Abfertigungszahlung nur insoweit der österreichischen Besteuerung, als diese kausal durch Dienstleistungen auf österreichischem Staatsgebiet verursacht worden ist (Maßgeblichkeit des Kausalitätsprinzips gemäß österr.-schweizerischer Verständigung, AÖFV…
…diesen Fällen könnte zufolge EAS 2936 sonach - zur Vermeidung eines internationalen Besteuerungskonfliktes - die schweizerische Besteuerung als Besteuerung der auf die Verwaltungsratstätigkeit entfallenden Arbeitslöhne des Konzernmitarbeiters gewertet werden und es wäre auf Grund des Artikels 23 des DBA Schweiz auf österreichischer Seite korrespondierend Steuerfreistellung zu gewähren…
…Aussage in EAS 2532 betrifft noch eine Besonderheit des DBA-USA ex 1956 und geht auf die Wirkungen dieses Altabkommens zurück und betrifft daher nicht die hier maßgebende Rechtslage nach dem DBA ex 1996. Ist der mit den Aktienoptionen bedachte Konzernmitarbeiter allerdings ein österreichischer Staatsbürger…
…Tschechiens, die mit der Tätigkeit für die österreichische Konzerngesellschaft zusammenhängen, gelten daher nicht als fiktive Beschäftigungstage in Tschechien. Erkrankt der in Tschechien tätige Konzernmitarbeiter und führt dies zu einer Rückkehr nach Österreich, so sind solche krankheitsbedingten Aufenthaltstage in Österreich nicht von der Fiktivregelung des Art…
…anfallenden Management- und Koordinationsaufgaben bei der Errichtung eines Betriebserholungsheimes übernommen hat, das von der deutschen Muttergesellschaft auf einem ihr im Land Salzburg gehörenden Grundstück gebaut worden ist und Erholungszwecken der deutschen Konzernmitarbeiter dienen soll. Der Gewinn der Linzer Konzerngesellschaft wird unter Beachtung von Rz 508…
…EAS 1051, EAS 1682, EAS 1688. Sollte sich hingegen die Tätigkeit des Konzernmitarbeiters lediglich auf eine Produktbewerbung beschränken (zB potentielle österreichische Kunden werden über die Qualität und Einsatzfähigkeit der Veranlagungsprodukte informiert, erhalten Werbebroschüren und werden darüber unterrichtet, wie sie die Produkte direkt bei der deutschen…
…im Inland sicher der inländischen Volkswirtschaft dient". Er hat allerdings in Abrede gestellt, dass der wirtschaftliche Erfolg von im Ausland tätigen Konzernmitarbeitern "unmittelbar" der inländischen Volkswirtschaft zugute kommt, wenn diese Mitarbeiter bei einer ausländischen Enkelgesellschaft der österreichischen Kapitalgesellschaft als Dienstnehmer tätig sind. Es ist einzuräumen…
…Unternehmens wird dabei auch zu beachten sein, ob entsprechendes Personal mit denselben Fähigkeiten und Kenntnissen auf dem lokalen Arbeitsmarkt verfügbar und welcher Aufwand dafür zu leisten wäre. Rz 195: Wird von inländischen Konzernunternehmen das Dienstverhältnis mit Konzernmitarbeitern gelöst, die im Rahmen von Arbeitsgestellungsvereinbarungen zu ausländischen…
…auch bei Aktivleistungen Geltung besitzen soll (vgl. dazu auch Z 1). Auch bei Assistenzleistungen muss nämlich die Tochtergesellschaft wirtschaftlich den Lohnaufwand der entsandten Konzernmitarbeiter tragen, weil fremdverhaltenskonform stets die gesamten Kosten (idR samt Gewinnaufschlag) der Tochtergesellschaft anzulasten sind. Allerdings kann die wirtschaftliche Lohnkostentragung für sich…
…Daher überwiegt das Interesse des Arbeitgebers an der Durchführung von Betriebsveranstaltungen deutlich gegenüber dem Interesse des Arbeitnehmers. Ergänzend entstanden im beschwerdegegenständlichen Fall höhere Kosten des Arbeitgebers etwa durch Miete eines gesamten Hotels oder Charter eines eigenen Flugzeuges - um alle Konzernmitarbeiter gemeinsam zu transportieren und unterzubringen…
…Vertreter hätten kein Mitspracherecht und keinen Einfluss darauf, welche Konzernmitarbeiter in welchem Ausmaß diese Optionen erhalten würden. Da die angeführten positionsbezogenen Zuwendungen für Konzernführungskräfte ausschließlich von der in Deutschland ansässigen ***2*** Aktiengesellschaft eingeräumt und bestimmt werden würden, könnten auch sämtliche Rechte und Pflichten aus dem…
…die einzelnen Konzerngesellschaften bzw. deren Organe/Vertreter kein Mitspracherecht und keinen Einfluss darauf, welche Konzernmitarbeiter in welchem Ausmaß diese Optionen erhalten, wird verwiesen. Die Haftung des Arbeitgebers für Lohnabgaben und damit auch für die gegenständlich strittigen DB und DZ kann z.B. dann gegeben sein…
…Die einzelnen Konzerngesellschaften bzw. deren Organe/Vertreter hätten kein Mitspracherecht und keinen Einfluss darauf, welche Konzernmitarbeiter in welchem Ausmaß diese Optionen erhalten würden. Eine diesbezügliche Bestätigung, die die Geschäftsführung im Zuge eines einen Mitarbeiter betreffenden Verfahrens beim Bundesfinanzgericht Außenstelle Graz erteilt hat, sei diesem Schreiben…
…die einzelnen Konzerngesellschaften bzw. deren Organe/Vertreter kein Mitspracherecht und keinen Einfluss darauf, welche Konzernmitarbeiter in welchem Ausmaß diese Optionen erhalten, wird verwiesen. Die Haftung des Arbeitgebers für Lohnabgaben und damit auch für die gegenständlich strittigen DB und DZ kann z.B. dann gegeben sein…