Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2228
Interdependenz von Körperschafts- und Lohnbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskunftW 625/2-IV/4/03vom 11.02.2003
Wortlaut laut Findok
Wird Ende 2002 von der
österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem
Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember
2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist,
dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15
DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte (freiwillige Abfertigung,
Kündigungs- und Urlaubsentschädigung), der durch die Arbeitsleistungen
in der Schweiz "verdient" worden ist, in Österreich von der Besteuerung
freizustellen (allerdings ist die Berücksichtigung im Wege des
Progressionsvorbehaltes nötig).
Wird der Fall lohnsteuerrechtlich so gesehen, dann liegt
aber ein Verstoß gegen den Fremdverhaltensgrundsatz (Artikel 9
DBA-Schweiz) vor, wenn es die österreichische Konzerngesellschaft
unterlässt, diesen in Österreich freizustellenden Lohnaufwand an die
schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich
hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit, deren
Nutznießer die schweizerische Konzerngesellschaft war. Die Entgelte
dürfen daher aufwandmäßig die Gewinne der österreichischen
Gesellschaft nicht belasten.
11. Februar
2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- Art. 9 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
BeendigungsentgelteAbfertigungenKündigungsentschädigungUrlaubsentschädigungFremdverhaltensgrundsatzKonzerngesellschaftKostenweiterbelastung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- W 625/2-IV/4/03
- Stammnummer
- 36178
- Gültig
- 11.02.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF