Mit der deutschen Steuerverwaltung ist erst jüngst übereinstimmend festgestellt worden, daß im Fall der Arbeitnehmerbesteuerung dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflußprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr. 134/1999 Z. 4). Diese Grundsätze werden von österreichischer Seite auch gegenüber anderen DBA-Partnerstaaten angewendet, solange sich keine gegenteiligen…
Mit Deutschland ist in einem Verständigungsverfahren übereinstimmend festgestellt worden, dass dann, wenn von einem Telekommunikationsunternehmen Kommunikationsleistungen (Datentransport via Satellit) erbracht werden, die der Leistungserbringung dienenden technischen Einrichtungen, über die es die Verfügungsmacht hat, Betriebstätten darstellen (AÖFV. Nr. 134/1999). Diese mit Deutschland abgestimmte Auffassung wird…
In Konsultationsgesprächen mit Deutschland ist am 1. Juni 1994 folgende übereinstimmende Verwaltungspraxis festgestellt worden: "Es besteht Einvernehmen, dass Zinsenertrag, der in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen der Besteuerung im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung…
In Abschn. C Z 2 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche (AÖF Nr. 134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Dieses zwar noch aus dem zeitlichen Geltungsbereich des DBA 1954 stammende…
…7 iVm Art. 23 DBA-Deutschland). Nach übereinstimmender deutscher und österreichischer Rechtsauffassung bilden die Betriebstätten von Personengesellschaften Betriebstätten der Gesellschafter, sodass die in den Personengesellschaftsbetriebstätten erwirtschafteten Gewinne deutscher Personengesellschafter ebenfalls der ausschließlichen österreichischen Besteuerung unterliegen. Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält keine Definition des Gewinnbegriffes; seine Ermittlung richtet…
…C Z. 2 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche (AÖF Nr. 134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Übt daher ein ehemaliger Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens nach seiner Pensionierung und nach…
…2 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche (AÖFV. Nr. 134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Wird daher ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber gekündigt und erhält er nach seinem Zuzug…
…auch Einflussnahmemöglichkeiten z.B. im Wege von "Strohmännern" würden ausreichen). Sollte die gewählte Gestaltung - die nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen in mehrfacher Hinsicht ungewöhnlich ist - aus der Sicht der wirtschaftlichen Betrachtungsweise mit dem tatsächlichen wirtschaftlichen Geschehnisablauf in unbedenklicher Weise übereinstimmen, wird weiters zu untersuchen…
…genannten Voraussetzungen für die eine oder andere Einstufung erfüllt sind, müssen der Abgabenbehörde erster Instanz überlassen werden. Wesentlich ist, dass die Beurteilung in Deutschland und in Österreich übereinstimmen muss. Im Allgemeinen wird erwartet werden können, dass eine sachgerecht vorgenommene Eigenbeurteilung durch den Steuerpflichtigen in Verbindung…
…die Leasingraten steuerlich als Einkünfte der in Deutschland ansässigen Leasinggesellschaft anzusehen sind; wobei in dieser Frage die Beurteilungen auf deutscher und österreichischer Seite übereinstimmen müssen. Werden die aus Österreich stammenden Leasingraten in der deutschen Leasinggesellschaft (steuerwirksam) als Betriebseinnahme erfasst, bestehen aus österreichischer Sicht keine Bedenken…
…nach Artikel 4 nur im Betriebstättenstaat, sonach nur in Österreich besteuert werden darf. Es liegt mithin durch die österreichische Verwaltungspraxis kein Fall eines Qualifikationskonfliktes vor, weil beide Staaten übereinstimmend davon ausgehen, dass Artikel 4 zur Anwendung kommt und das Besteuerungsrecht Österreich übertragen ist. Der Umstand…
…mit dem übereinstimmt, das bei Bestand eines zwischenstaatlichen Vertrages nach den allgemeinen Grundsätzen der zwischenstaatlichen Vereinbarungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ipso jure eintreten würde" (VwGH v. 27. November 1978, Zl. 2957/78). Das im Entwurf vorliegende und insoweit mit den OECD-Grundregeln übereinstimmende Doppelbesteuerungsabkommen mit…
…der im Abkommen vorgesehenen Befristung nicht in der Schaffung einer vom innerstaatlichen Recht abweichenden sondern im Gegenteil in der Herbeiführung einer mit ihm übereinstimmenden Zeitbegrenzung zu sehen ist und dass daher die Verlängerung der innerstaatlichen Frist auch für Rückerstattungsanträge aus der Schweiz Wirkung entfaltet. 9…
…Deutschland grundsätzlich im Tätigkeitsstaat, sonach in Österreich, der Besteuerung unterliegen. Denn die Arbeit eines Geschäftsführers wird nach der übereinstimmenden höchstgerichtlichen Judikatur der beiden Staaten grundsätzlich am Ort der GesmbH ausgeübt (BFH 15.11.1971, BStBl II 1972, 68 und VwGH 7.5.1979, 2669/78)…
…deren Kommanditist und Geschäftsführer der genannte österreichische Staatsbürger ist. Allerdings müsste eine derartige Sachverhaltsbeurteilung von den Steuerverwaltungen beider Staaten übereinstimmend getroffen werden (Beibringung einer russischen Ansässigkeitsbescheinigung auf Vordruck ZS-SU2). Das geschilderte Sachverhaltsbild spricht allerdings dagegen, dass in Österreich beschränkte Steuerpflicht eingetreten ist. Denn auch…
…Bei der anzustellenden Sachverhaltswürdigung wird jedenfalls darauf zu achten sein, dass diese zwischen der österreichischen und deutschen Steuerverwaltung übereinstimmend vorgenommen wird. Sollte das Gebäude der deutschen Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen sein, dann wären die von ihr bezogenen Leasing-Raten als Einkünfte aus der Nutzung österreichischen unbeweglichen…
…OECD mittlerweile öffentlich zugänglich gemachten Pläne für einschlägige Änderungen des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen von der österreichischen Finanzverwaltung bereits jetzt angewendet werden (siehe z.B. die mit diesen Grundsätzen im Wesentlichen übereinstimmende EAS 926). Der Server stellt sonach im Grundsatz eine inländische Betriebstätte dar…
…eine dem Gesetz entsprechende Ermessensübung dann gegeben ist, "wenn eine Maßnahme verfügt wird, deren Ergebnis mit dem übereinstimmt, das bei Bestand eines zwischenstaatlichen Vertrages nach den allgemeinen Grundsätzen der zwischenstaatlichen Vereinbarungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ipso jure eintreten würde" (VwGH 27.11.1978, 2957/78…
…nicht abkommenskonform ergangen. Denn im Rahmen der österreichisch-deutschen Konsultationen vom 16. Juni 2000 (AÖFV. Nr.200/2000) wurde übereinstimmend zwischen den beiden Steuerverwaltungen festgestellt, dass bei Musikern der Sparte "Unterhaltungsmusik" eine Künstlereigenschaft nur im Fall von "Medien-Persönlichkeiten" gegeben ist, d.h. nur dann…
…Es kann nur soviel gesagt werden, dass angesichts der Vergleichbarkeit der österreichischen und deutschen Rechtslage in Bezug auf die Grundsätze der Einkünftezurechnung der Sachverhalt auf deutscher und österreichischer Seite übereinstimmend beurteilt werden muss. Sollte daher die Einschaltung der liechtensteinischen Stiftung auf deutscher Seite bereits mit…