Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2763
Erbschaftsteuerliche Doppelnichtbesteuerung bei Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0512-IV/4/2006vom 22.09.2006
Wortlaut laut Findok
Für erbschafts- und
schenkungssteuerliche Belange hat sich eine österreichische
Verwaltungspraxis entwickelt, die bei betriebsführenden
Personenhandelsgesellschaften nicht das im Einkommensteuerrecht geltende
Transparenzprinzip anwendet (EAS 98, EAS 519, EAS 1344, EAS 1393, EAS
2706).
Ist daher eine in Deutschland ansässige
natürliche Person als Kommanditist an einer österreichischen
betrieblich tätigen Personengesellschaft beteiligt, dann unterliegt ein
Übergang dieses KG-Anteils im Erbweg auf die in Deutschland ansässigen
Erben nicht der österreichischen Erbschaftsbesteuerung, obwohl das
Besteuerungsrecht daran Österreich zugewiesen wird.
Dies führt nach Auffassung des BM für Finanzen
aber nicht zum Aufleben eines deutschen Besteuerungsanspruches. Denn durch das
Schlussprotokoll zu Artikel 4 des DBA-Deutschland (Erb) wird verbindlich
festgelegt, dass Beteiligungen an gesellschaftlichen Unternehmen mit
österreichischen Betriebstätten nach Artikel 4 nur im
Betriebstättenstaat, sonach nur in Österreich besteuert werden darf.
Es liegt mithin durch die österreichische Verwaltungspraxis kein Fall eines
Qualifikationskonfliktes vor, weil beide Staaten übereinstimmend davon
ausgehen, dass Artikel 4 zur Anwendung kommt und das Besteuerungsrecht
Österreich übertragen ist. Der Umstand, dass Österreich dieses
Besteuerungsrecht nicht ausübt, lässt kein deutsches Besteuerungsrecht
aufleben, da das Abkommen keine "subject-to-tax-Klausel" enthält, die die
Steuerfreistellungsverpflichtung in Deutschland unter den Vorbehalt einer
tatsächlichen Besteuerung in Österreich stellt.
Bundesministerium für Finanzen, 22. September
2006
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA D (Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Erbschaftsteuern), BGBl. Nr. 220/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0512-IV/4/2006
- Stammnummer
- 25205
- Gültig
- 22.09.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF