Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1830
Internationales "Sale and Lease-Back" eines Gebäudes
geltende FassungEAS-AuskunftE 14/5-IV/4/01vom 05.04.2001
Wortlaut laut Findok
Überträgt eine
österreichische Kapitalgesellschaft, die Eigentümerin einer
inländischen Liegenschaft ist, mittels Baurechtseinräumung das
Eigentum an dem Liegenschafts-Gebäude an eine deutsche Kapitalgesellschaft,
wobei dieses Gebäude gleichzeitig von der deutschen Gesellschaft angemietet
wird, dann kann in Fällen dieser Art im ministeriellen EAS-Verfahren keine
Entscheidung darüber getroffen werden, ob diese Gestaltung als solche
steuerlich anerkannt wird oder ob in wirtschaftlicher Betrachtungsweise darin
eine bloße Kreditgewährung durch die deutsche Kapitalgesellschaft zu
erblicken ist. Bei der anzustellenden Sachverhaltswürdigung wird jedenfalls
darauf zu achten sein, dass diese zwischen der österreichischen und
deutschen Steuerverwaltung übereinstimmend vorgenommen wird.
Sollte das Gebäude der deutschen Gesellschaft
wirtschaftlich zuzurechnen sein, dann wären die von ihr bezogenen
Leasing-Raten als Einkünfte aus der Nutzung österreichischen
unbeweglichen Vermögens der österreichischen
Körperschaftsbesteuerung zu unterziehen und in Deutschland von der
Besteuerung freizustellen.
Sollte hingegen der wesentliche Inhalt der Transaktion als
Kreditgewährung aufzufassen sein und müsste daher das Gebäude in
wirtschaftlicher Betrachtungsweise weiterhin der inländischen Gesellschaft
zugerechnet werden, dann wären die als Leasing-Raten bezeichneten Zahlungen
als Zinsen zu werten, an denen gemäß Artikel 11 DBA Deutschland das
ausschließliche Besteuerungsrecht zusteht.
05. April
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- § 21 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
LiegenschaftseigentümerinBaurechtseinräumungSale and Lease-Backwirtschaftliche BetrachtungsweiseKreditgewährungLeasingratenZinsen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 14/5-IV/4/01
- Stammnummer
- 2104
- Gültig
- 05.04.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF