…wird allerdings beigefügt, dass das DBA-Schweiz eine Steuerfreistellung nur für jene Pensionen vorsieht, die unter Artikel 19 des Abkommens fallen; es sind dies Pensionen von juristischen Personen des öffentlichen Rechtes, die für Arbeitsleistungen gezahlt werden, die diesem Staat gegenüber (z.B. einem staatlich geführten…
…in der Verwaltung" ausübt, wenn er seine Dienste aufgrund einer Dienstleistungsüberlassung tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbringt. Auf deutscher Seite werden daher die dem Beamten zufließenden Bezüge nicht als Bezüge aus öffentlichen Kassen dem Art. 19 DBA-Ö/D, sondern der allgemeinen Zuteilungsregel für…
…Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 des DBA-1954 (öffentliche Bezüge, einschließlich Sozialversicherungspensionen) sondern unter Artikel 9 Abs. 4 DBA-D-1954 (private Ruhegehälter) fallen und folglich in Österreich zu besteuern sind (EAS 47). Es sind dem…
…des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt werden; hierbei ist unerheblich, ob die Schweiz von ihren Besteuerungsrechten Gebrauch macht oder nicht. Die im Jahr 1996 erfolgte Einführung des Steueranrechnungsverfahrens für öffentliche Bezüge in Artikel 23 Abs. 2 DBA-Schweiz ist im gegebenen Zusammenhang ohne Auswirkung, da der Wechsel vom…
…aus finnischen öffentlichen Kassen an einen in Österreich ansässigen Schriftsteller gezahlt werden, sind in Österreich steuerpflichtig. Fließen sie im Rahmen der schriftstellerischen Tätigkeit zu, zählen sie zu den steuerpflichtigen Einnahmen des schriftstellerischen Betriebes. Besteht kein Zusammenhang mit dem schriftstellerischen Betrieb, tritt Steuerpflicht als "wiederkehrender Bezug"…
…einem Verständigungsverfahren mit Deutschland wurde Einigung darüber erzielt, dass von deutschen Arbeitgebern an in Österreich ansässige ehemalige Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 (öffentliche Bezüge, einschl. Sozialversicherungspensionen) sondern unter Artikel 9 Abs. 4 (private Ruhegehälter) fallen und…
…mit Deutschland Einigung darüber erzielt worden, dass von deutschen Arbeitgebern an in Österreich ansässige ehemalige Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 des DBA-1954 (öffentliche Bezüge, einschl. Sozialversicherungspensionen) sondern unter Artikel 9 Abs. 4 (private Ruhegehälter) fallen…
…in Süd- und Osteuropa sowie in Nordafrika übernommen werden, dann fallen die von dieser Gesellschaft an die in die österreichische Niederlassung entsandten US-Dienstnehmer gezahlten Gehälter auch dann nicht unter Artikel XI DBA-USA (Steuerzuteilungsregel für öffentliche Bezüge), wenn diese Gehälter aus Mitteln gezahlt werden…
…dass es sich hierbei um öffentliche Einkünfte Dänemarks handelt, weil der dänische Staat eine Art Ausfallshaftung für den dänischen Arbeitgeber übernimmt. Eine derartige Steuerfreistellung in Österreich auf der Grundlage von Art. 16 (öffentliche Bezüge und Sozialversicherungszahlungen) würde nach Auffassung des BM für Finanzen (die allerdings…
…zu sprechen ist. Denn in diesem Fall fielen die Vergütungen unter Artikel 10 DBA-Deutschland (öffentliche Bezüge) und wären in Österreich dem Lohnsteuerabzug zu unterziehen und folglich in Deutschland von der Besteuerung freizustellen gewesen. Ob der eine oder der andere Fall vorgelegen ist, kann nicht…
…Folgekrankheit verstorben ist, - eine US-Sozialversicherungspension - eine Rente aus dem "Survivor Benefits Plan" des US-Verteidigungsministeriums und - eine "Death Pension" des US Department of Veterans Affairs dann handelt es sich hiebei im erstgenannten Fall um in Österreich unter Progressionsvorbehalt steuerfreie Bezüge nach Artikel 18 Abs…
…120/2002), mit dem den Universitäten die Vollrechtsfähigkeit als Körperschaften öffentlichen Rechts zugesprochen worden ist, nicht bewirkt, dass damit die von ihnen ausgezahlten Bezüge nicht mehr als aus "öffentlichen Kassen" stammend anzusehen sind. Geht man davon aus, dass die Einkünfte der in Österreich beschränkt Steuerpflichtigen…
…der zitierten österreichischen Vorschrift sind Bezüge und Beihilfen aus "öffentlichen Mitteln", die zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung gewährt werden, in Österreich steuerfrei. Gemäß § 3 Abs. 4 EStG 1988 sind "öffentliche Mittel" nicht nur Mittel, die von österreichischen Körperschaften des öffentlichen Rechts gewährt werden…
…Nordrhein, die als öffentliche Körperschaft konstituiert ist, als "Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung" Deutschlands anzusehen und sind folglich gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. Dies gilt nach Auffassung des BM für Finanzen auch für jene Bezugsteile…
Wurde ein österreichisches Spital von dem öffentlich-rechtlichen Spitalsbetreiber in eine (gemeinnützige) GmbH ausgegliedert, dann unterliegen ab diesem Zeitpunkt die Bezüge jener Spitalsbediensteten, die aus Deutschland nach Österreich einpendeln, nicht mehr der Zuteilungsregel für öffentliche Funktionen (Art. 10 DBA-Deutschland), sondern jener für Einkünfte aus…
…sind seine hiefür bezogenen Vergütungen gemäß Artikel 20 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens von der italienischen Besteuerung freizustellen und unterliegen der Besteuerung in Österreich; diese inländische Steuerpflicht besteht nach Auffassung des BM für Finanzen auch dann, wenn die Bezüge dem Grundtatbestand des Artikels 19 (öffentliche Funktionen)…
…Wohl entspricht es dem Grundkonzept des Artikels 19 des DBA-Deutschland, dass im Fall öffentlicher Bezüge, sowohl bei den Aktivbezügen als auch bei den Ruhegenüssen, das Besteuerungsrecht jenem Staat eingeräumt wird, aus dessen Kassen diese Bezüge stammen, das wäre im vorliegenden Fall Deutschland. Während der…
…und bis zu bestimmten Höchstgrenzen erstattet werden. Die Ausführungen der EAS beziehen sich auf diese (erstattungsfähigen) Aufstockungsbeträge und stellen fest: "Da es sich bei diesen Aufstockungsbeträgen um Zahlungen aus öffentlichen Kassen (Bezüge aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung) handelt, wird Deutschland für diese Zahlungen nach Art…
Ist eine Dienstnehmerin einer deutschen öffentlich-rechtlichen Anstalt (Bayerischer Rundfunk) beim ARD-Studio in Wien tätig, dann unterliegen die Bezüge nach Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 4. Oktober 1954 der ausschließlichen Besteuerung in Deutschland. Mit Wirkung ab 1. Jänner 2003 verlagert sich indessen…
…Steuerrechts würden die in Einzelverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen festgelegten Aufstockungsbeträge als zusätzliche Vergütungen aus dem Dienstverhältnis zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören. Da es sich bei diesen Aufstockungsbeträgen um Zahlungen aus öffentlichen Kassen (Bezüge aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung) handelt, wird Deutschland für diese…