Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1827
Deutsche Grenzgänger bei einem in GmbH-Form geführten österreichischen Spital
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/39-IV/4/01vom 05.04.2001
Wortlaut laut Findok
Wurde ein österreichisches Spital
von dem öffentlich-rechtlichen Spitalsbetreiber in eine
(gemeinnützige) GmbH ausgegliedert, dann unterliegen ab diesem Zeitpunkt
die Bezüge jener Spitalsbediensteten, die aus Deutschland nach
Österreich einpendeln, nicht mehr der Zuteilungsregel für
öffentliche Funktionen (Art. 10 DBA-Deutschland), sondern jener für
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Art. 9 DBA-Deutschland).
Damit wechselt aber auch das Besteuerungsrecht für jene deutschen
Bediensteten, denen die Grenzgängereigenschaft im Sinn von Art. 9 Abs. 3
DBA-Deutschland zukommt, von Österreich nach Deutschland.
05. April
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 9 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/39-IV/4/01
- Stammnummer
- 2100
- Gültig
- 05.04.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF