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EAS 2493Gegenberichtigungen bei österreichischen Tochtergesellschaften von US-Muttergesellschaften (EAS.2493)
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/7-IV/4/0419.07.2004

Wurde im Zuge einer Überprüfung durch das amerikanische Internal Revenue Service im Jahr 2003 bei einer amerikanischen Kapitalgesellschaft festgestellt, dass für Produktions-Know-How der österreichischen Tochtergesellschaft in den Jahren 1994 und 1995 keine fremdüblichen Know-How-Vergütungen verrechnet worden sind und wird demzufolge der…

EAS 2873Auswirkung dauerhafter Verluste auf die internationale Verrechnungspreisprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0966-IV/4/200717.08.2007

…dann löst dies nach Ziffer 1.52 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze (AÖF Nr. 114/1996) die Notwendigkeit einer "besonders eingehenden" Überprüfung der Verrechnungspreise aus. Wird zudem von der Unternehmensleitung eingeräumt, dass unter den gegebenen Umständen frühestens erst in weiteren zwei Jahren mit dem Eintritt in die…

EAS 120Osteuropa-Koordinierungsstellen amerikanischer Konzerne
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1514/1/1-IV/4/9228.04.1992

…von Produktverteilungsstrategien und Händlernetzplänen, hinsichtlich der Versorgung der Händlerbetriebe mit Spezialwerkzeugen, Beschilderung, Arbeitskräftetraining, Überprüfung der monatlichen Verkäufe, der Lagerkapazität und des voraussichtlichen Bedarfs an einzelnen Stücken der Produkte), errichtet damit eine inländische Betriebstätte im Sinn von Artikel II Abs. 1 lit. f des DBA-USA…

EAS 247Kein EAS bei ungewöhnlichem Sachverhalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1018/4/1-IV/4/9315.03.1993

…u.a. Rechnungen im eigenen Namen ausstellen. Eine derartige Geschäftsgestaltung erscheint ungewöhnlich und bedarf daher - gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den betroffenen ausländischen Steuerverwaltungen - einer genaueren Überprüfung auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. 15. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 294Kein EAS bei ungewöhnlichem Sachverhalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2083/3/1-IV/4/9324.08.1993

…Kapitalgesellschaft seine Beteiligung zum Nominalwert an eine holländische Gesellschaft veräußern, wobei bereits der Einheitswertanteil der Beteiligung das 16fache des Kaufpreises beträgt. Eine derartige Geschäftsgestaltung erscheint ungewöhnlich und bedarf daher einer genaueren Überprüfung auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. 24. August 1993 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 317Kein EAS bei ungewöhnlichem Sachverhalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2251/1/2-IV/4/9318.10.1993

…näher genannten ausländischen Staat gelegen sein soll, die aber gleichzeitig im Ausland keine Betriebstätte unterhält. Eine derartige Gestaltung erscheint ungewöhnlich und bedarf daher einer genaueren Überprüfung auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. 18. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

EAS 587Ungewöhnliche Bestellung eines AG-Vorstandsmitgliedes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 162/20/1-IV/4/9528.02.1995

…anzubieten, um sodann im Auftrag eines britischen Personalgestellungsunternehmens als Dienstnehmer der neugegründeten britischen Gesellschaft seine Funktion in der österreichischen Gesellschaft auszuüben. Die beschrieben Gestaltung erscheint ungewöhnlich und bedarf daher einer genaueren Überprüfung auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. 28. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 2025Steuerliche Behandlung einer "Marktaustrittsprämie" nach Betriebsaufgabe
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/3-IV/4/0203.04.2002

…wobei ein Teil des Kaufpreises erst später unter dem Titel "Marktaustrittsprämie" gezahlt worden ist. Aber selbst wenn das Sachverhaltsbild einer Überprüfung standhalten sollte, würde in der nachträglich gezahlten Prämie eine nachträgliche Einkunft aus dem inländischen Betrieb zu sehen sein, sodass auch in der Phase der…

EAS 1905Ausschüttungen deutscher Kapitalgesellschaften aus dem EK04
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 100/1-IV/4/0106.08.2001

…die das Eigenkapital in nach dem 31. Dezember 1976 abgelaufenen Wirtschaftsjahren erhöht haben." Unter den gegebenen Umständen erscheint es vertretbar, genaue Überprüfungen dahingehend zu unterlassen, ob der Ausweis im deutschen EK 04 vollinhaltlich jenen Regeln entspricht, die in Österreich für die Führung des Evidenzkontos gelten…

EAS 2887KESt-Entlastung zugunsten französischer Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1276-IV/4/200710.10.2007

…müsste diesfalls als Beilage eine Erläuterung der gewählten Schätzungsmethodik und eine Berechnung des im Rückerstattungsantrag geltend gemachten Rückerstattungsbetrages angeschlossen werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, die angestellte Schätzung auf dem Amtshilfeweg mit der französischen Steuerverwaltung einer Überprüfung zu unterziehen. Bundesministerium für Finanzen, 10. Oktober 2007

EAS 40Steuerfreistellung von Auslandsgewinnen gemäß § 48 BAO für Subunternehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1222/2/1-IV/4/9123.10.1991

…wenn die österreichische Finanzverwaltung in der Lage ist, die tatsächliche Steuerleistung des Generalunternehmers und die aliquote Weiterbelastung an alle Subunternehmer einer Überprüfung zu unterziehen. Dies wird aber nur bei in Österreich ansässigen Generalunternehmern möglich sein. Es wäre jedenfalls sachlich nicht gerechtfertigt und daher gesetzlich nicht…

EAS 169Umsatzsteuerentlastung für internationale Hilfsgüterlieferungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/96-IV/4/9230.09.1992

…des Unternehmens eine leicht nachprüfbare Verknüpfung des erforderlichen Austrittsnachweises mit dem antragsgegenständlichen Hilfsgütervolumen hergestellt wird. Bei einer Überprüfung der "nicht steuerbar" belassenen Umsätze muss daher deren Übereinstimmung mit dem Begünstigungsbescheid und dem Austrittsnachweis leicht kontrollierbar sein. Die Bescheide gemäß § 48 BAO enthalten vorsorglich eine Widerrufsklausel…

EAS 604Mitwirkungspflicht bei der Prüfung internationaler Verrechnungspreise
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/12-IV/4/9527.03.1995

…Argument begegnet werden können, dass sich diese Unterlagen in den Händen eines ausländischen verbundenen Unternehmens befinden und sich die Behörde diese Unterlagen im Amtshilfeweg beschaffen könnte. Kommt ein inländisches Unternehmen im Fall einer Überprüfung der internationalen Verrechnungspreise seiner vorzitierten Mitwirkungspflicht nicht nach, reduziert sich das…

EAS 892Österreichische Immobilien-GesnbRs mit spanischem Liegenschaftsbesitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4402/3-IV/4/9612.06.1996

…des (negativen) Progressionsvorbehaltes steuerliche Wirkungen zeitigen. Da aber auch für Zwecke des Progressionsvorbehaltes ausländische (positive und negative) Einkünfte stets nach österreichischem Recht zu ermitteln sind, bedarf es noch der Überprüfung, ob die Spanien-Verluste die Kriterien von Liebhabereiverlusten aufweisen; diesfalls würde eine Verlustverwertung auch im…

EAS 902Immobilienverwaltende US-Partnership
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 73/1-IV/4/9608.07.1996

…österreichischer Steuerpflichtiger eine Umgehung (im weitesten Wortsinn) österreichischer Steuern angestrebt würde, genötigt ist, die Legalität der gewählten Gestaltungen unter Nutzung der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht einer genauen Überprüfung zu unterziehen. 08. Juli 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…

EAS 1089Internationale Amtshilfemöglichkeit entbindet nicht von der Erfüllung der Offenlegungspflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/31-IV/4/9724.07.1997

…kann daher die Abgabe einer ordnungsgemäßen Steuererklärung (bzw. eine nachträgliche Richtigstellung einer unvollständigen Steuererklärung) durch den Steuerpflichtigen selbst nicht ersetzen. Ob nach Abgabe der vollständigen Steuererklärung eine Überprüfung aller oder einzelner Angaben im Amtshilfeweg erfolgen soll, ist seitens der zuständigen Abgabenbehörde auf der Grundlage der…

EAS 1518Engagement einer US-Künstlergruppe
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 507/1-IV/4/9901.09.1999

…wird). Diese Nachweisunterlagen sind nötig, weil nur bei Vorliegen der Ansässigkeitsbescheinigung und bei Vorliegen der genannten Erklärung seitens des zuständigen Finanzamtes eine erfolgversprechende Überprüfung auf dem internationalen Amtshilfeweg herbeigeführt werden kann. 01. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1637Gewinnabgrenzung zwischen einer österreichischen Vertriebs-GMBH und einer nahestehenden liechtensteinischen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/1-IV/4/0025.04.2000

…zu beantragen. Die österreichische Steuerverwaltung wäre in diesem Fall bereit, die Abkommenskonformität der vorgenommenen Schätzung in Zusammenarbeit mit der liechtensteinischen Steuerverwaltung einer Überprüfung zu unterziehen. Allerdings kann durch die bloße Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens nicht der Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens verzögert werden. 25. April 2000…

EAS 1745Nutzung des amerikanischen ADR-Programmes für die Kapitalbeschaffung im Inland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/16-IV/4/0027.10.2000

…des DBA-USA in Steueroasen durchgeschleust wird. Die österreichische Kapitalgesellschaft müsste im Übrigen in der Lage sein, zwecks stichprobenweiser Überprüfung der Abkommensvoraussetzungen bei Bedarf eine Liste der ADR-Inhaber zur Verfügung zu stellen. 27. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 1884Inländische Außendienstmitarbeiter eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 149/2-IV/4/0124.07.2001

…deutschen Unternehmen zu setzen sind und daher mit Unterfertigung der standardisierten Dokumente das Produkt noch nicht abschließend gekauft worden ist. Aktivitäten wie Beratung und Unterstützung von Verkaufsmitarbeitern österreichischer Händler, Überprüfung von Ausstellungsräumlichkeiten, Prüfung der Produktqualität und der Präsentationsqualität, Unterstützung des Handels bei Planung von Endverbraucherkommissionen…