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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2025

Steuerliche Behandlung einer "Marktaustrittsprämie" nach Betriebsaufgabe

geltende FassungEAS-Auskunft04 4982/3-IV/4/02vom 03.04.2002

Wortlaut laut Findok

Hat ein österreichischer Einzelunternehmer seinen Gewerbebetrieb "aufgegeben" und die einzelnen Vermögensgegenstände an einen Übernehmer verkauft, und hat er sodann seinen österreichischen Wohnsitz in die USA verlegt (ohne dort allerdings im Sinne des DBA-USA "ansässig" zu werden) und zahlt ihm in der Folge der Übernehmer der "Vermögensgegenstände" eine Prämie dafür, dass der ehemalige Einzelunternehmer seine persönlich geschaffenen Marktbeziehungen nicht mehr verwendet, dann stellt sich vorweg die Frage, ob das vorstehend gezeichnete Sachverhaltsbild in sich schlüssig ist. Denn es könnte die nachträglich fließende Zahlung Anlass zu der Vermutung geben, dass keine Betriebsaufgabe, sondern eine Betriebsveräußerung vorgelegen ist, wobei ein Teil des Kaufpreises erst später unter dem Titel "Marktaustrittsprämie" gezahlt worden ist. Aber selbst wenn das Sachverhaltsbild einer Überprüfung standhalten sollte, würde in der nachträglich gezahlten Prämie eine nachträgliche Einkunft aus dem inländischen Betrieb zu sehen sein, sodass auch in der Phase der beschränkten Steuerpflicht eine steuerliche Erfassung in Österreich geboten ist. Das DBA-USA steht der steuerlichen Erfassung schon deshalb nicht entgegen, weil weder in den USA noch in Österreich eine Ansässigkeit des Abgabepflichtigen gegeben ist und das Abkommen daher gar nicht anwendbar ist. Aber selbst wenn das Abkommen anwendbar wäre, würde es der Besteuerung in Österreich nicht entgegenstehen. Denn der Umstand, dass zum Zeitpunkt der Zahlung der Prämie keine inländische Betriebstätte mehr vorhanden war, hätte infolge des dem Abkommen innewohnenden Kausalitätsprinzips bei der Zuteilung der Besteuerungsrechte die inländische Besteuerung nicht verhindern können. 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

WohnsitzwechselBetriebsaufgabeBetriebsveräußerungKausalitätsprinzip

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 4982/3-IV/4/02
Stammnummer
1850
Gültig
03.04.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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