…endet mit der Beendigung der Anwesenheit am Baugelände, jedenfalls aber mit der betriebsbereiten Fertigstellung des Bauwerkes (Hinweis auf EAS 1773 und EAS 3063) und nicht zB mit einer nachträglich vor Ort durchgeführten Prüfung der Schlussrechnungen der Subauftragnehmer. Die Änderung des Updates 2003 zum OECD-Kommentar…
…3 lit. a DBA Albanien erfasst. Dies gilt aber ebenso für die Planungstätigkeiten, da diese seit der Änderung durch das OECD-Update 2003 (Ziffer 17 des OECD-Kommentars zu Art. 5) von Art. 5 Abs. 3 OECD-MA erfasst sind (vgl. auch die EAS 2274…
…Steuerabzug von 20%. Dieser Steuerabzug kann unterbleiben, wenn der hierfür haftungspflichtige österreichische Bauherr über ausreichende Nachweise verfügt, dass die Leistungen der ausländischen Unternehmen auf Grund bestehender Doppelbesteuerungsabkommen in Österreich steuerfrei sind. Liegt in einem solchen Fall daher dem Bauherren eine ordnungsgemäß ausgefüllte und von den…
…93/13/0185, Bedeutung zu, nach dem eine Änderung der Einkünftezurechnung von einer ausländischen Gesellschaft zu ihrer Muttergesellschaft dann erforderlich ist, wenn die Tochtergesellschaft nicht in der erklärten Art und Weise am Erwerbsleben teilnimmt oder keine sinnvollen Funktionen erfüllt; diesfalls sind die Einkünfte den tatsächlichen…
Die im Wege eines Revisionsprotokolls geplanten Änderungen im DBA-Luxemburg sollen die Durchsetzung der einschränkenden Bestimmungen des Abgabenänderungsgesetzes 1989 in Bezug auf die Versagung der vermögensteuerlichen und körperschaftsteuerlichen Steuerfreistellung für Beteiligungen an luxemburgischen Zinsensammelgesellschaften und daraus erfließender Dividenden ermöglichen. Sollte das Revisionsprotokoll noch 1992 völkerrechtlich…
…nachträglich anhebt. Kann im Fall einer folgenden tatsächlichen Beteiligungsveräußerung in Österreich diese nachträgliche korrigierende deutsche Wertermittlung beim Ansatz des für die Ermittlung des österreichischen Veräußerungsgewinnes maßgebenden "gemeinen Wertes" im Sinn von § 31 Abs. 3 EStG 1988 nicht nachvollzogen werden, dann wird auf der Grundlage von §…
…nach dem Vorbild des aktualisierten OECD-MA - einen kalenderjahrsunabhängigen Beobachtungszeitraum von 12 Monaten vor. Die Neuregelung kann allerdings nur Personalentsendungen ab 1. Jänner 2008 betreffen. Werden daher von einem österreichischen Arbeitgeber Arbeitnehmer von Juli 2007 bis Dezember 2007 zu Montagetätigkeiten nach Tschechien entsandt und ab…
…zuständigkeitshalber im Rahmen des laufenden Betriebsprüfungsverfahrens untersucht werden müssen. Es steht der in Holland angesiedelten Konzernspitze frei, falls sie eine von den inländischen Prüfungsfeststellungen abweichende Auffassung vertreten sollte, die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens bei der holländischen Steuerverwaltung zu beantragen, um die Frage international abzuklären. 28…
…die Kommentierung des Artikels 5 zahlreiche Bemerkungen mit Vorbehaltswirkungen eingebracht, die allerdings nicht die Änderung in Bezug auf die Bauplanungs- und Bauüberwachungsleistungen betreffen. Dass der OECD-Kommentar in seiner jeweiligen Fassung, sonach auch unter Berücksichtigung dieser Auslegungsänderung, für die Auslegung jener Abkommen maßgebend sein soll…
Übernimmt ein in der Ukraine ansässiger Übersetzer von einem österreichischen Unternehmen Übersetzungsaufträge, die größtenteils in der Ukraine, teilweise aber auch in Österreich ausgeführt werden, dann unterliegen die hiefür bezogenen Honorare gemäß Artikel 11 des DBA-Ö/UdSSR der ausschließlichen Besteuerung in der Ukraine. Nur dann…
…44 Abs. 3 der ESt-RL 1984 vertretene Rechtsauffassung ebenfalls nicht die Anwendung des Halbsteuersatzes. Geschäftsführerbezüge: In der steuerlichen Behandlung der italienischen Geschäftsführerbezüge tritt durch die Transaktionen keine Änderung ein. Denn infolge des auf der Bilanzbündeltheorie abgestützten Besteuerungsdurchgriffes (der auch durch die zwischengeschaltete Mutter-KG…
…Veräußerung der Anteile an der Personengesellschaft keinen in Ungarn steuerlich erfassbaren Vorgang bewirkt. Denn einerseits hat - aus ungarischer Sicht - keine Veräußerung der ungarischen Liegenschaft stattgefunden, weil in den Eigentumsverhältnissen keine Änderung eingetreten ist und andererseits ist Ungarn gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA nicht berechtigt…
…zu befürchten, dann müsste hier auf der Grundlage der einschlägigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (siehe insb. VwGH 22.03.1995, 93/13/0076 betr. Leistungsunfähigkeit von Briefkastengesellschaften, sowie zur Frage der Änderung der Einkünftezurechnung VwGH 10.12.1997, 93/13/0185, VwGH 26.07.2000, 97…
…auch diese die inländische Steuerpflicht; diese inländische Steuerpflicht tritt gemäß § 98 Z 3 EStG - von gewissen Sondertatbeständen abgesehen - zwar im allgemeinen nur bei Bestand einer inländischen Betriebstätte ein. Weil die Betriebstätten der Personengesellschaft aber zugleich auch die Betriebstätten der Gesellschafter darstellen, ist damit die Besteuerungsvoraussetzung…
…mit Art. 1 Abs. 5 lit.b DBA-1996) eingeschränkt. Eine Änderung hat sich durch das Abkommen nur im Fall der von österreichischen Staatsbürgern bezogenen US-Sozialversicherungspensionen ergeben. Damit erübrigt es sich, auf die Frage einzugehen, wie der unterschiedliche Wirksamkeitsbeginn des neuen Abkommens auf die…
…nur die Errichtung neuer Bauwerke unter diesen Begriff. Nach Auffassung des BM für Finanzen stellen daher auch Erweiterungen und Verbesserungen einschließlich Sanierungen und Restaurierungen in bestehenden Bauwerken "Bauausführungen" dar. Daher wird auch das Verlegen von Estrichen und Fußböden sowie die Durchführung von Maler- und Fliesenlegerarbeiten…
…von in Deutschland ansässigen Investoren österreichische Pfandbriefe von einer österreichischen Landeshypothekenbank gekauft, so unterliegen die hiefür bezogenen Zinsen gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der Besteuerung in Deutschland. In dieser Beurteilung ist durch das mit 1.1.1992 wirksam gewordene Revisionsprotokoll zum DBA-Deutschland keine Änderung…
…Diese für den Geltungsbereich der österreichischen Steuerrechtsordnung maßgebende Beurteilung entspricht dem Ergebnis österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche vom 7. Oktober 1994 über die Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds (EAS 530). Nehmen die deutschen Kapitalanlagegesellschaften die ihnen durch die Änderung des deutschen Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften mit dBGBl. 1998…
…Klausel eingestuft werden kann, da dies eine Vorführung von Kunststücken nach Art von Zirkusartisten voraussetzen würde. Wenn daher die Darsteller weder in Deutschland noch in Österreich als "Artisten" eingestuft werden, dann wird durch die zitierte Verordnung keine Änderung der Rechtslage bewirkt. 26. Mai 1997 Für…
Wurde von einer österreichischen GmbH ein in Italien wohnhafter Italiener als einer der Geschäftsführer dieser inländischen GmbH bestellt, wobei seine Aufgaben einerseits im Inland in der Überwachung und Prüfung der administrativen Belange (Buchhaltung und Bilanzerstellung sowie finanzielle Gebarung) und andererseits im Ausland in Verhandlungen und…