Findok · EAS-Auskünfte
EAS 553
Deutsche Vermögensteuerpflicht für österreichische Pfandbriefe
geltende FassungEAS-AuskunftG 1471/4/1-IV/4/94vom 19.12.1994
Wortlaut laut Findok
Werden von in Deutschland
ansässigen Investoren österreichische Pfandbriefe von einer
österreichischen Landeshypothekenbank gekauft, so unterliegen die
hiefür bezogenen Zinsen gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der
Besteuerung in Deutschland. In dieser Beurteilung ist durch das mit 1.1.1992
wirksam gewordene Revisionsprotokoll zum DBA-Deutschland keine Änderung
eingetreten. Durch das Revisionsprotokoll wurden wohl die "Hypothekarzinsen" aus
der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen herausgelöst und
jener für Erträge aus Kapitalforderungen unterstellt;
Pfandbriefzinsen, die bloß mittelbar durch Grundstücke besichert
sind, waren indessen nie als Ertrag aus unbeweglichem Vermögen angesehen
worden (Zif. 4 des Protokolls vom 7.6.1991 über
österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche).
Da sich die Zuteilung der Vermögensbesteuerungsrechte
in Artikel 14 DBA-Deutschland nach dem Besteuerungsrecht an den Einkünften
richtet, folgt daraus, dass sowohl vor als auch nach dem 1.1.1992 die deutschen
Investoren hinsichtlich ihrer österreichischen Pfandbriefe der deutschen
Vermögensbesteuerung unterlagen und auch weiterhin
unterliegen.
19. Dezember
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 1471/4/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17452
- Gültig
- 19.12.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF