…EAS 3167). Allerdings zeichnet sich mittlerweile durch die jüngste Rechtsprechung des BFH eine Änderung der Rechtslage insoweit ab, als der im deutschen innerstaatlichen Recht nach wie vor verwurzelten Geprägetheorie nicht die Kraft beigemessen wird, auf die völkerrechtliche Ebene der Doppelbesteuerungsabkommen durchzuschlagen (BFH 28.04.2010…
…Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer auf ihren Kapitalerträgen aus inländischen Bankguthaben zu verlangen. In Bezug auf Anleihezinsen bestand bereits nach dem DBA-1954 eine vollständige Entlastungsberechtigung (EAS 2066), sodass für diese Zinsen durch das neue DBA keine Änderung der Rechtslage eintritt. Liegt der auszahlenden Bank…
…dass durch das neue Abkommen insoweit keine Änderung der Rechtslage zu erwarten ist. Der Umstand, dass die Rentenzahlungen in Österreich erst ab Übersteigen des nach dem Bewertungsgesetz kapitalisierten Rentenwertes steuerpflichtig werden, lässt kein deutsches Besteuerungsrecht für die Zeiträume der Steuerfreistellung in Österreich aufleben (EAS 1517…
…sodaß durch das neue Abkommen insoweit keine Änderung der Rechtslage zu erwarten ist. Der Umstand, daß die Rentenzahlungen in Österreich erst ab Übersteigen des nach dem Bewertungsgesetz kapitalisierten Rentenwertes steuerpflichtig werden, läßt kein deutsches Besteuerungsrecht für die Zeiträume der Steuerfreistellung in Österreich aufleben. 06. September…
…unterzeichneten österreichisch-russischen Doppelbesteuerungsabkommens eine Änderung der Rechtslage eintreten wird. Nach diesem neuen Abkommen wird in OECD-konformer Weise das Besteuerungsrecht an Ruhegehältern öffentlich Bediensteter dem Kassenstaat, im vorliegenden Fall sonach Russland, übertragen (dies allerdings unter der Voraussetzung, dass der in Österreich ansässige Ruhegenussempfänger nicht…
…ihrem Staatsgebiet ansässigen Steuerpflichtigen von der solcherart verursachten Doppelbesteuerung wieder zu entlasten. Da nach österreichischer Auffassung die Bezugnahme auf den OECD-Kommentar als Auslegungsinstrument für OECD-Staaten nur klarstellende Bedeutung besitzt, ist im gegebenen Zusammenhang keine inhaltliche Änderung der Rechtslage zwischen dem Alt-DBA-1954…
…im Sinn der genannten Klausel eingestuft werden kann, da dies eine Vorführung von Kunststücken nach Art von Zirkusartisten voraussetzen würde. Wenn daher die Darsteller weder in Deutschland noch in Österreich als "Artisten" eingestuft werden, dann wird durch die zitierte Verordnung keine Änderung der Rechtslage bewirkt…
…dann sind bei Zugrundelegung dieser Auffassung die Gewinnausschüttungen insgesamt von der österreichischen Kapitalertragsteuer gemäß § 94a EStG zu entlasten. Vorsorglich ist allerdings beizufügen, dass diese Rechtsauffassung noch nicht abschließend mit Deutschland vereinbart worden ist; eine Änderung der in dieser EAS vertretenen Rechtsauffassung für die Zukunft ist…
…erzielt, sind gemäß Art. 23 Abs. 1 DBA-Schweiz in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung ausgenommen. Die durch das Abänderungsprotokoll 2006, BGBl. III Nr. 22/2007, bewirkte Revision des DBA-Schweiz hat in diesem Zusammenhang keine Änderung der bisherigen Rechtslage herbeigeführt. Art. 23 Abs…
…der Kommanditgesellschaft vergleichbare Gesellschaftsform gewertet (Hinweis auch auf EAS 2694 und EAS 2783); dies ungeachtet des Umstandes, dass auf slowakischer Seite die K.S. abweichend von der österreichischen Rechtslage als intransparent und daher als steuerpflichtige Körperschaft gewertet wird (siehe zB EAS 2633); auch aus der…
…kann dies allerdings nicht als unbillige Härte aufgefasst werden, da die Änderung der VwGH-Judikatur nicht dazu führen sollte, alle formal bereits rechtskräftigen Altveranlagungen rückwirkend der neuen Rechtslage anpassen zu müssen. 05. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die diesbezügliche Sperrwirkung des Doppelbesteuerungsabkommens aufhebt. Solche Regelungen in das Doppelbesteuerungsabkommen selbst aufzunehmen, entspricht nicht der internationalen Staatenpraxis beim Abschluss solcher Abkommen. Es bestehen allerdings Überlegungen, im Rahmen der zweiten Etappe der Steuerreform, eine entsprechende Änderung der innerstaatlichen Rechtslage herbeizuführen, die aber voraussichtlich nicht rückwirkend…
…e des OECD-Musters vergleichbare Bestimmung, so dass der Bestand einer inländischen Betriebstätte gegeben sein wird. Durch den EU-Beitritt Österreichs ist in diesem Zusammenhang keine Änderung gegenüber der früheren Rechtslage eingetreten. 5. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Wegzugsbesteuerung insoweit eine Änderung, als der Wegzugsbesteuerungstatbestand nunmehr nicht erst bei einem "Verlust", sondern bereits bei einer "Einschränkung" des Besteuerungsrechts verwirklicht wird. Ein ab dem 1.1.2016 erfolgender Ansässigkeitswechsel in das Ausland stellt daher nach innerstaatlichem Recht bereits dann einen Umstand dar, der…
…DBA-2000 war keine Änderung dieser Rechtslage beabsichtigt. Es sind in dem neuen Abkommen zwar die Einkünfte von GmbH-Geschäftsführern aus Artikel 15 DBA-D herausgelöst und dem Artikel 16 Abs. 2 DBA-D unterstellt worden, was aber zu keiner Änderung der bisherigen Besteuerungspraxis führt…
…von der deutschen Tochtergesellschaft als Zinsen an die österreichische Muttergesellschaft überwiesenen Beträge auf deutscher Seite unter das Abzugsverbot nach § 8a des deutschen Körperschaftsteuergesetzes, dann kann die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung zur österreichischen Körperschaftsteuer) durch Änderung der…
…der geltenden Rechtslage in Österreich weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig (EAS 67, EAS 667). Wegen fehlender EU-Harmonisierung in diesem Bereich ist derzeit auf österreichischer Seite an keine Änderung dieser Rechtslage gedacht. Wie bereits in EAS 667 ausgeführt, wäre eine steuerliche Berücksichtigung der…
…2907 erläutert, dass diese Änderung auch die Auslegung bereits bestehender DBA betrifft; dies allerdings nicht rückwirkend, sondern nur pro futuro. Dass im Fall der EAS 2907 die Beurteilung bei einem Bauvorhaben in Manila schließlich aber doch noch nach der alten Rechtslage vorgenommen wurde, ist ausschließlich…
…Entlastung von der Quellenbesteuerung bei nach Deutschland fließende Konzerndividenden auf 5% vor. Die Änderung wird (mit rückwirkender Kraft) erst dann dem Rechtsbestand angehören, wenn sie im Bundesgesetzblatt kundgemacht ist. Gewinnausschüttungen die im März 1994 vorgenommen werden, müssen daher noch nach der geltenden Rechtslage einem 22…
…in der deutschen Grenzzone gelegenen Kapitalgesellschaft, steht das Besteuerungsrecht nach dem neuen Abkommen Deutschland zu. Durch das neue Abkommen ergibt sich damit gegenüber der derzeitigen Rechtslage (siehe AÖFV. Nr. 31/1987) keine Änderung. 02. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…