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UFSW RV/1838-W/02Änderung der Rechtslage bei Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2005

…der Familienbeihilfe ab Oktober 1998 hat das Finanzamt den in § 13 FLAG 1967 vorgesehenen Bescheid am 28. Oktober 1998 erlassen. Die zeitliche Wirksamkeit dieses den Beihilfenantrag ab Oktober 1998 abweisenden Bescheides erstreckte sich auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage…

UFSG RV/0079-G/10Keine Änderung der Sach- oder Rechtslage (entschiedene Sache)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2011

…kann somit je nach dem Eintritt von Änderungen der Sach- und/oder Rechtslage von Monat zu Monat anders zu beurteilen sein (siehe das hg. Erkenntnis vom 28. November 2001, 96/13/0076). Über den Antrag des Beschwerdeführers auf "Wiederzuerkennung" der Familienbeihilfe für seine Tochter "ab…

UFSG RV/0200-G/08Keine Änderung der Sach- und Rechtslage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2009

…kann somit je nach dem Eintritt von Änderungen der Sach- und/oder Rechtslage von Monat zu Monat anders zu beurteilen sein (siehe das hg. Erkenntnis vom 28. November 2001, 96/13/0076). Über den Antrag des Beschwerdeführers auf "Wiederzuerkennung" der Familienbeihilfe für seine Tochter "ab…

BFG RV/5101348/20171. Vorschreibung der KFZ-Steuer für Zeiträume nach dem 24.04.2014 2. NoVA-Festsetzung ab Wirksamwerden des BGBl. I Nr. 26/2014 (Änderung des § 82 Abs. 8 KFG 1967) 3. Kein Vertrauensschutz und keine Berufung auf den Grundsatz von Treu und Glauben bei einer Änderung der Rechtslage
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.03.2019Teil 2/2

…NoVAG 1991 entsteht die Steuerschuld bei Verwendung eines Fahrzeuges, das nach dem KFG 1967 zuzulassen wäre, mit dem Zeitpunkt der Einbringung in das Inland und durch die Änderung der Rechtslage (siehe oben) am dem der Veröffentlichung der reformierten Bestimmung folgenden Tag, dem 24. April 2014…

BFG RV/5101352/20171. Vorschreibung der KFZ-Steuer für Zeiträume nach dem 24.04.2014 2. NoVA-Festsetzung ab Wirksamwerden des BGBl. I Nr. 26/2014 (Änderung des § 82 Abs. 8 KFG 1967) 3. Kein Vertrauensschutz und keine Berufung auf den Grundsatz von Treu und Glauben bei einer Änderung der Rechtslage
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.03.2019Teil 2/2

…NoVAG 1991 entsteht die Steuerschuld bei Verwendung eines Fahrzeuges, das nach dem KFG 1967 zuzulassen wäre, mit dem Zeitpunkt der Einbringung in das Inland und durch die Änderung der Rechtslage (siehe oben) am dem der Veröffentlichung der reformierten Bestimmung folgenden Tag, dem 24. April 2014…

BFG RV/5102261/20161. Vorschreibung der KFZ-Steuer für Zeiträume nach dem 24.04.2014 2. NoVA-Festsetzung ab Wirksamwerden des BGBl. I Nr. 26/2014 (Änderung des § 82 Abs. 8 KFG 1967) 3. Kein Vertrauensschutz und keine Berufung auf den Grundsatz von Treu und Glauben bei einer Änderung der Rechtslage
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.09.2017

…Beschwerdeeinwendungen F. 1. Mangelhaftigkeit des Verfahrens Mit Vorhalten (Ersuchen um Ergänzung) vom 01.04.2016 sowie vom 16.02.2017 wurde der Bf. vom Finanzamt über die Änderung des KFG in Kenntnis gesetzt. „Mit April 2014 wurde die Rechtslage des § 82 Abs. 8 KFG 1967…

BFG RV/5101352/20171. Vorschreibung der KFZ-Steuer für Zeiträume nach dem 24.04.2014 2. NoVA-Festsetzung ab Wirksamwerden des BGBl. I Nr. 26/2014 (Änderung des § 82 Abs. 8 KFG 1967) 3. Kein Vertrauensschutz und keine Berufung auf den Grundsatz von Treu und Glauben bei einer Änderung der Rechtslage
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.03.2019Teil 1/2

…kann aber angesichts des Umstandes, dass der Beschwerdeführer über keinen nachvollziehbaren dauernden Standort in Deutschland verfügte, dahingestellt bleiben. Jedenfalls wurde ein Nachweis, dass das Fahrzeug zu einem anderen Standort im Ausland ein engere Verknüpfung dergestalt hatte, dass von diesem Ort aus hauptsächlich über das Auto…

BFG RM/7100043/20151. Vertretungsberechtigung eines Steuerberaters gegenüber der Finanzpolizei im Zuge einer Baustellenkontrolle - Änderung der Rechtslage 2. Angeblich unzureichende behördliche Anleitung des Auftraggebers nach dem AVRAG und von Auskunftspersonen: keine ausgeübte Befehls- und Zwangsgewalt 3. Rechtsqualität eines Zahlungsstopps nach § 7m Abs. 1 AVRAG 4. Zurückweisung einer Maßnahmenbeschwerde mangels geeigneter Verfahrensgegenstände
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Beschluss07.09.2018Teil 1/2

…engeren Sinn) (zur Begrifflichkeit allgemein siehe z.B. Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht10 Rz 4). Diese Überwachungsmaßnahmen können zur Interaktion der Organwalter mit Auskunftspersonen führen (vgl. z.B. § 7f Abs. 1 Z. 2 AVRAG) und können auch, je nach Rechtslage, auch zwangsbewehrt sein (vgl. z.B. …

BFG RM/7100043/20151. Vertretungsberechtigung eines Steuerberaters gegenüber der Finanzpolizei im Zuge einer Baustellenkontrolle - Änderung der Rechtslage 2. Angeblich unzureichende behördliche Anleitung des Auftraggebers nach dem AVRAG und von Auskunftspersonen: keine ausgeübte Befehls- und Zwangsgewalt 3. Rechtsqualität eines Zahlungsstopps nach § 7m Abs. 1 AVRAG 4. Zurückweisung einer Maßnahmenbeschwerde mangels geeigneter Verfahrensgegenstände
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Beschluss07.09.2018Teil 2/2

…Durchführung einer mündlichen Verhandlung getroffen werden konnte. 8. Die Verpflichtung der Beschwerdeführerin auf Kostenersatz nach § 35 VwGVG (Kosten im Verfahren über Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt) gründet sich auf die gegebene Rechtslage, wonach im Falle einer Zurückweisung die belangte Behörde als obsiegende…

BFG RM/7100042/20151. Vertretungsberechtigung eines Steuerberaters gegenüber der Finanzpolizei im Zuge einer Baustellenkontrolle - Änderung der Rechtslage 2. Angeblich unzureichende behördliche Anleitung von Auskunftspersonen, Verweigerung der Akteneinsicht und Nichtaushändigung von Aktenkopien: keine ausgeübte Befehls- und Zwangsgewalt 3. Rechtsqualität eines Zahlungsstopps nach § 7m Abs. 1 AVRAG 4. Zurückweisung einer Maßnahmenbeschwerde mangels geeigneter Verfahrensgegenstände
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Beschluss10.08.2017Teil 1/2

…Einrichtungen des Arbeitsmarktservice, bei Berufsorganisationen, der Landesfremdenverkehrsverbände und anderen in Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Behörden und Ämtern (hier offenkundig: die Bezirksverwaltungsbehörden, siehe § 111 Abs. 2 ASVG, § 71 AlVG, § 333 Abs. 1 GewO und § 7m Abs. 2 f AVRAG), einschließlich der Vertretung vor den Verwaltungsgerichten, fällt, wobei solches…

BFG RM/7100042/20151. Vertretungsberechtigung eines Steuerberaters gegenüber der Finanzpolizei im Zuge einer Baustellenkontrolle - Änderung der Rechtslage 2. Angeblich unzureichende behördliche Anleitung von Auskunftspersonen, Verweigerung der Akteneinsicht und Nichtaushändigung von Aktenkopien: keine ausgeübte Befehls- und Zwangsgewalt 3. Rechtsqualität eines Zahlungsstopps nach § 7m Abs. 1 AVRAG 4. Zurückweisung einer Maßnahmenbeschwerde mangels geeigneter Verfahrensgegenstände
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Beschluss10.08.2017Teil 2/2

Zur Akteneinsicht, welche der einschreitenden E-GmbH nach ihrem Vorbringen verweigert worden ist, ist auf die eingangs dargelegte Rechtslage zu verweisen. War die einschreitende GmbH nicht vertretungsbefugt, durfte ihr im Verwaltungsverfahren aus Rechtsgründen auch keine Akteneinsicht gewährt werden. Das Nichtgewähren einer Akteneinsicht stellt - siehe die…

BFG RV/5101348/20171. Vorschreibung der KFZ-Steuer für Zeiträume nach dem 24.04.2014 2. NoVA-Festsetzung ab Wirksamwerden des BGBl. I Nr. 26/2014 (Änderung des § 82 Abs. 8 KFG 1967) 3. Kein Vertrauensschutz und keine Berufung auf den Grundsatz von Treu und Glauben bei einer Änderung der Rechtslage
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.03.2019Teil 1/2

…kann aber angesichts des Umstandes, dass der Beschwerdeführer über keinen nachvollziehbaren dauernden Standort in Deutschland verfügte, dahingestellt bleiben. Jedenfalls wurde ein Nachweis, dass das Fahrzeug zu einem anderen Standort im Ausland ein engere Verknüpfung dergestalt hatte, dass von diesem Ort aus hauptsächlich über das Auto…

UFSG RV/0567-G/09Die Änderung der Rechtsprechung zur Anspruchsvoraussetzung der Vorsteuererstattung führt nicht zu einer Verlängerung der Antragsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2010

…eine Rechtsänderung, die ein mit Sicherheit von der Bw. unverschuldetes, unvorhersehbares Ereignis darstelle und am 24. Oktober 2007 eingetreten war. Diese Änderung der Rechtslage stelle zweifelsfrei einen Wiedereinsetzungsgrund dar. Ad b) unrichtige rechtliche Beurteilung Die Behörde habe außerdem eine unrichtige rechtliche Beurteilung vorgenommen, da sie…

UFSZ2L ZRV/0132-Z2L/02Erlass der Zollschuld aus Billigkeitsgründen gemäß § 183 ZollG.1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.07.2004

…vor oder nach diesen Änderungen verwirklicht wurden, treten demgegenüber allgemein ein und sind deswegen nicht als Unbilligkeit des Einzelfalles anzusehen. Daher kommt dem Umstand, dass nach der nunmehr geltenden Rechtslage ein Abgabentatbestand nicht erfüllt wäre, bei der Beurteilung der Unbilligkeit der Einhebung keine Bedeutung zu…

UFSZ2L ZRV/0060-Z2L/04Zollerlass aus Billigkeitsgrüdnen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.12.2004

…vor oder nach diesen Änderungen verwirklicht wurden, treten demgegenüber allgemein ein und sind deswegen nicht als Unbilligkeit des Einzelfalls anzusehen. Daher kommt dem Umstand, dass nach der nunmehr geltenden Rechslage ein Abgabentatbestand nicht erfüllt wäre, bei der Beurteilung der Unbilligkeit der Einhebung keine Bedeutung zu…

UFSW RV/0642-W/11Zurückweisung eines Antrages auf Familienbeihilfe wegen bereits entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2011

…seitens der Bw. beantragten Zeitraum Dezember 2008 bis Mai 2009 rechtskräftig abgesprochen wurde und somit über diesen nicht neuerlich abschlägig entschieden werden kann. Dies vor allem deshalb, da in den Monaten Dezember 2008 bis Mai 2009 weder eine Änderung des Sachverhaltes noch der Rechtslage eingetreten…

UFSW RV/0465-W/11Zurückweisung einer verspätet eingebrachten Berufung infolge ordnungsgemäßer Zustellung durch Hinterlegung des Bescheides betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe; Zurückweisung eines Antrages auf Familienbeihilfe wegen bereits entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2011

…Ausführungen in Bezug auf die materielle Rechtskraft eines Bescheides - der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes folgend, nicht neuerlich abschlägig entschieden werden kann. Dies vor allem deshalb, da in den Monaten August 2005 bis April 2008 weder eine Änderung des Sachverhaltes noch der Rechtslage eingetreten ist. Der Bw…

UFSG RV/0340-G/03Die Unkenntnis der Rechtslage rechtfertigt keine Wiederaufnahme nach § 303 Abs.1 lit.b BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2005

…bzw. einige Tage später dort auch persönlich vorgesprochen. Nach Einsicht in die Computerdaten habe ihm die Beamtin in der Informationsstelle einen Vordruck betreffend eine Anregung auf Durchführung einer WA von Amts wegen ausgehändigt und dazu mitgeteilt, welche Unterlagen einer solchen Eingabe beizuschließen seien. Daraufhin habe…

UFSW RV/2329-W/02Reihengeschäft nach der Rechtslage ab 1. Jänner 1997
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2003

…die Rechnungslegung der Bw. an die Kunden L. und K. falsch gewesen und darum - wie dem Finanzamt bereits mitgeteilt - berichtigt worden. Hierbei handle es sich im Gegensatz zur Auffassung des FA nicht um eine Änderung der Leistungsbeziehungen, sondern vielmehr um eine rechnungsmäßige Richtigstellung der tatsächlichen…

BFG RV/7101526/2020Die Änderung gem. § 252 BAO der Einkommensteuerbescheide fußt auf Nichtbescheiden im Feststellungsverfahren (Bescheide an OG, obwohl OG bereits aufgelöst war und als Einzelunternehmen fortgeführt wurde)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.01.2026

…der Bescheide betreffend Einkommensteuer für die Streitjahre vom 22. August 1991 nicht saniert. Da sich die Abänderung der Bescheide betreffend Einkommensteuer für die Streitjahre vom 22. August 1991 als unzulässig erweist, hätte die belangte Behörde diese Bescheide im Rechtsmittelverfahren aufheben müssen. In Verkennung der Rechtslage…