Gemäß Artikel 37 Abs. 2 der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl. Nr. 66/1966, ist das Verwaltungs- und technische Personal von Botschaften - soferne es weder die Staatsangehörigkeit des Empfangsstaates besitzt, noch dort vor Dienstantritt bereits ansässig war - mit den Auslandseinkünften von der Besteuerung befreit. Dies hat auf…
…errichteten Botschaften und ständigen Vertretungen bei internationalen Organisationen (Art. 34 der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl Nr. 66/1966), sondern auch das nach Österreich entsandte administrative und technische Personal der Botschaften (Art. 37 Abs. 2 der Wiener Diplomatenkonvention). Begünstigt sind ferner alle Beamten der in Österreich errichteten…
…errichteten Botschaften und ständigen Vertretungen bei internationalen Organisationen (Art. 34 der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl Nr. 66/1966), sondern auch das nach Österreich entsandte administrative und technische Personal der Botschaften (Art. 37 Abs. 2 der Wiener Diplomatenkonvention). Begünstigt sind ferner alle Beamten der in Österreich errichteten…
…der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl Nr. 66/1966 und Art. 49 der Wiener Konsularkonvention, BGBl. Nr. 318/1969), sondern auch das nach Österreich entsandte administrative und technische Personal der Botschaften und Konsulate (Art. 37 Abs. 2 der Wiener Diplomatenkonvention und Art. 49 Abs. 1 der Wiener…
…der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl. Nr. 66/1966, noch nicht in Österreich "ständig ansässig" war, sollte sie daher lediglich aus Anlaß ihrer Dienstableistung für die US-Botschaft ihren Wohnsitz nach Österreich verlegt haben, dann ergäbe sich auf der Grundlage des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 20.2…
…diplomatische Beziehungen (Wiener Diplomatenkonvention) ist der Diplomat von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Personal- und Realsteuern oder -abgaben mit Ausnahme der in den lit. a bis f genannten ortsbezogenen oder dienstleistungsbedingten Steuern und Abgaben befreit. Gemäß Art. 37 Abs. 2 der Wiener Diplomatenkonvention genießen Mitglieder…
Das BMF hält an seiner Auffassung fest, dass Doppelbesteuerungsabkommen so wie alle anderen Staatsverträge den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention (BGBl. Nr. 40/1980) unterliegen und demzufolge im Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden müssen. Als Ziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens…
Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen dürfen mit Auslandseinkünften und Auslandsvermögenswerten in Österreich nicht besteuert werden und werden daher in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn…
…mit den Zinsen, sondern vorrangig mit anderen Betriebseinnahmen zu verrechnen wäre. Ein solches Verständnis des Abkommens hätte zur Folge, dass das Abkommen nicht nur hinsichtlich der S 2 Mio. des Nettokapitalertrages zu einer Doppelnichtbesteuerung führt, sondern zusätzlich noch eine Steuerentlastung des steuerpflichtigen Inlandseinkommens ermöglichte; eine…
…den Ost-Staaten in die Lage versetzt würden, Bestellungen bzw. Reklamationen an der Wiener Adresse zu tätigen, wenn sonach die US-Gesellschaft den Ost-Markt von Österreich aus in gleicher Weise wie bei Eröffnung einer (echten) Betriebstätte betreut. 12. Mai 1993 Für den Bundesminister: Dr…
Gemäß Artikel 31 Abs. 3 lit. b der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, ist die Übung der Vertragstaaten bei Anwendung eines Staatsvertrages, aus der ihre Übereinstimmung über seine Auslegung hervorgeht, bei der Abkommensauslegung durch beide Vertragstaaten zu berücksichtigen. Nach der zwischen Österreich und Deutschland…
…Unterschreitens der 183-Tagefrist und weil das Wiener Büro nicht als "Betriebstätte" des britischen Arbeitgebers gewertet werden kann, gemäß Artikel 15 Abs. 2 DBA-Großbritannien in Österreich Steuerfreiheit eintreten. Der Umstand, dass durch die geplante Schließung des Wiener Büros und durch die Aufgabe der Tätigkeit…
…nicht von der Befreiung der Wiener Diplomatenkonvention erfasst, sondern gemäß § 98 Abs. 1 Z 4 1. TS EStG 1988 nach nationalem Recht in Österreich steuerpflichtig. Dieses Besteuerungsrecht wird auch auf Ebene des Abkommensrechts gemäß Art. 15 Abs. 1 iVm Abs. 2 OECD-MA Österreich zugeteilt…
…Regisseure in Österreich wieder aufzuheben, dann kann aber umgekehrt die Nichtbesteuerung der österreichischen Regisseure in Deutschland nicht zum Anlass für deren nachträgliche Besteuerung in Österreich genommen werden; denn diesfalls würde bei Erkundung der rechtlichen Bedeutung der maßgebenden Abkommensbestimmung (Art. 8 Abs. 2 DBA-Deutschland 1954…
…vor Abs. 8 (Tätigkeitsort) hat. Abs. 8 erfasst nur die aktiven Tätigkeiten, nicht jedoch wissenschaftliche Tätigkeiten, die sich in Duldungsleistungen manifestieren (vgl. Ruppe, UStG 1994, 2. Aufl. Tz 54 zu § 3a). 06. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Bezüge (einschl. Abfertigungen). Diese Bestimmung entbindet sowohl die Wiener Dienststelle von der Lohnsteuereinbehaltung als auch die Bediensteten von der Erfassung im Veranlagungsweg. Ein Progressionsvorbehalt ist nicht vorgesehen. Die Steuerbefreiung gilt gemäß Art. 16 Abs. 2 des Abkommens auch für Ruhegenüsse, gleichgültig ob diese laufend oder…
…Deutschland bei der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens jahrzehntelang einvernehmlich gehandhabten Übung ist dem Begriff des "Künstlers" in Artikel 8 Abs. 2 des Abkommens der im innerstaatlichen Recht der beiden Staaten vorgegebene Begriffsinhalt zuzuschreiben und nicht jener, der dem Begriff in Artikel 17 des OECD-MA zukommt…
…Beteiligten zu qualifizieren sein. Ob dies allerdings ausreicht, dass die Einkünfte aus der stillen Beteiligung nach dem Methodenartikel (Artikel 24 Abs. 2 des DBA UAE) in Österreich steuerfrei gestellt werden, hängt von der Frage ab, ob das hierfür nötige Erfordernis erfüllt wird, dass die Einkünfte…
…eingesetzten Kapitals (dies betrifft offensichtlich die Kosten der Credit Default Swap Protection) unter das Abzugsverbot des § 12 Abs. 2 KStG fallen, erweist sich als von sekundärer Bedeutung. Denn auf der Grundlage der in EAS 1417 angestellten Überlegungen wird davon auszugehen sein, dass das DBA-Argentinien…
…VwGH 25.11.1992, 91/13/0144 betr. einen spanischen Gesellschaftergeschäftsführer). Die in Rede stehende Einkünftezuordnung beruht auf dem in Artikel 3 Abs. 2 OECD-MA festgehaltenen Auslegungsgrundsatz, dass immer dann, wenn weder der Wortlaut noch auch der Abkommenszusammenhang Anderes verlangen, die im DBA nicht…