…Verschulden treffe, weshalb von zumindest fahrlässigem Verhalten auszugehen sei. Somit seien (jeweils) sowohl die objektiven als auch subjektiven Voraussetzungen der Strafbarkeit als erwiesen anzusehen. Weiters enthalten die drei Straferkenntnisse die maßgeblichen Bestimmungen für die Strafbemessung (§ 4 Abs. 2 Wiener Parkometergesetz 2006, § 19 Verwaltungsstrafgesetz 1991), erläutern…
…der Lenkerdaten daher keinen besonderen zeitlichen Aufwand erfordert hätte. Da der Bf die verlange Auskunft nicht erteilt hat, ist das objektive Tatbild des § 2 Wiener Parkometergesetz erfüllt. Der Umstand, dass der Bf im Einspruch gegen die Strafverfügung - und somit nach Ablauf der zweiwöchigen Frist - angegeben…
…beantworten, zumal er das Kraftfahrzeug selbst gelenkt hat. Da der Bf die verlangte Auskunft nicht erteilt hat, ist das objektive Tatbild des § 2 Wiener Parkometergesetz erfüllt. Der Umstand, dass der Bf im Einspruch gegen die Strafverfügung - und somit nach Ablauf der zweiwöchigen Frist - angegeben hat…
…2016, Ra 2014/17/0032, mwN). Der Beschwerdeführer hat dem Auskunftsersuchen des belangten Behörde nicht entsprochen und somit den objektiven Tatbestand des § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 verwirklicht. § 5 VStG normiert: "(1) Wenn eine Verwaltungsvorschrift über das Verschulden nicht anderes bestimmt, genügt zur Strafbarkeit fahrlässiges Verhalten…
…betreffende Delikt nicht begangen zu haben. § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 normiert: "(1) Der Zulassungsbesitzer und jeder, der einem Dritten das Lenken eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges oder die Verwendung eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges überlässt, für dessen Abstellen gemäß Verordnung des Wiener Gemeinderates eine Parkometerabgabe zu entrichten war, hat…
…war. Diese Tatsache wurde nicht bestritten. § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 normiert: "(1) Der Zulassungsbesitzer und jeder, der einem Dritten das Lenken eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges oder die Verwendung eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges überlässt, für dessen Abstellen gemäß Verordnung des Wiener Gemeinderates eine Parkometerabgabe zu entrichten war, hat…
…67 forderte den Bf. auf Grund dieses Einspruchsvorbringens mit Schreiben vom 13. November 2019 gemäß § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 unter Anführung der erforderlichen Daten und unter Hinweis auf die Rechtsfolgen einer Nichterteilung, unrichtigen, unvollständigen oder nicht fristgerechten Erteilung einer Lenkerauskunft auf, binnen zwei Wochen nach…
…war auch der Bf. als zur Vertretung nach außen berufene Person der Firma Firma1 GmbH nicht zur Auskunftserteilung nach § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 verpflichtet. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Kostenentscheidung: Gemäß § 52 Abs. 8 VwGVG sind dem Beschwerdeführer die Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht aufzuerlegen…
…verspäteten Auskunft (vgl VwGH 16.10.1991, 91/03/0178) der Nichterfüllung einer Auskunft gleichzuhalten. Bei der Bestimmung des § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 handelt es sich um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG 1991, weil zum Tatbestand dieser Übertretung der Eintritt…
…die unrichtige, unvollständige oder nicht fristgerechte Erteilung dieser Lenkerauskunft nach § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 strafbar sei. Zu dieser Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers in der Verwaltungsstrafsache GZ3 nahm der Bf. am 19.3.2015 dahingehend Stellung, gemäß dem Urteil zu einem gleichgelagerten Fall des UVS…
… 9 Abs. 2 Kontrolleinrichtungenverordnung iVm § 4 Abs. 3 Wiener Parkometergesetz 2006 wurde über den Bf. eine Geldstrafe von € 60,00 und für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Stunden verhängt. In seinem mit E-Mail erhobenen Einspruch vom 13.09.2018 brachte…
…Stadt Wien vom 6. Oktober 2014, MA 67-PA-YYYYYYYYY, betreffend Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, Verbindung mit § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006, in der geltenden Fassung, in der Sitzung…
…mit Schreiben vom 5. April 2023 gemäß § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 aufgefordert, der Behörde schriftlich oder über das Internet mit Hilfe eines Web-Formulars unter https://vstv.gv.at/portal/WTLDY4WRP binnen zwei Wochen nach Zustellung des Schreibens Auskunft darüber zu erteilen, wem das Fahrzeug…
…MA 67 forderte den Bf. als Zulassungsbesitzer des mehrspurigen Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen Vienna gemäß § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 ("Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers" vom 13.11.2017) auf, der Behörde binnen zwei Wochen nach Zustellung Auskunft darüber zu erteilen, wem er das Fahrzeug…
…2 in Verbindung mit Art. 135 Abs. 4 B-VG in der Fassung BgBl. Nr 51/2012 hat das Bundesfinanzgericht zu prüfen, ob im vorliegenden Fall gegen die Anwendung des Wiener Parkometergesetzes 2006, der Parkometerüberwachungsverordnung und der Wiener Kontrolleinrichtungenverordnung auf Grund von Verfassungswidrigkeit Bedenken bestehen…
…zwei Wochen nach Zustellung zu erteilen; wenn eine solche Auskunft ohne entsprechende Aufzeichnungen nicht erteilt werden könnte, sind diese Aufzeichnungen zu führen. Die Regelung des § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 ist durch die weiterhin geltende Verfassungsbestimmung des Art. II des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1986, BGBl…
…MA 67-PA-914878/4/5, vom 18.11.2014, betreffend Verwaltungsübertretung nach § 2 Parkometergesetz 2006 (ParkometerG) iVm § 4 Abs 2 ParkometerG zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz stattgegeben. Gemäß § 45 Abs. 1 Z 1 erster Fall Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG) wird die…
…Der Vorfall kann von mehreren Zeugen bestätigt werden. Ich bitte daher, die Angelegenheit zu prüfen und den Verwaltungsakt entsprechend zu korrigieren bzw. aufzuheben." Über die an den Beschwerdeführer als Zulassungsbesitzer gemäß § 2 Wiener Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr.9/2006, in der geltenden Fassung…
…zu den Kosten des Strafverfahrens zu leisten hat. Gemäß § 52 Abs. 2 VwGVG ist dieser Betrag für das Beschwerdeverfahren mit 20 % der verhängten Strafe, mindestens jedoch mit zehn Euro zu bemessen. Die Kosten waren im gegenständlichen Fall mit 12 Euro zu bestimmen. Gemäß § 52 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf betreffend Übertretung des § 2 Parkometergesetz 2006, LGBl für Wien Nr. 9/2006, in der geltenden Fassung, über die Beschwerde vom 26.11.2014 gegen das Erkenntnis des Magistrats der…