IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***** in der Beschwerdesache die Beschwerdeführerin, mit Adresse*, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Christian Fauland, Münzgrabenstraße 92a, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 13. Juli 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 14. Juni 2021 betreffend…
Begründungsmängel im Abgabenverfahren können grundsätzlich im Rechtsmittelverfahren saniert werden (zB VwGH 17.2.1994, 93/16/0117; VwGH 14.12.2005, 2001/13/0281, 0282; VwGH 17.8.2020, Ra 2020/13/0056). Diesbezüglich ist auf die Ausführungen in der Beweiswürdigung zu verweisen und liegen…
…des Bf.) beziehen, weil insoweit mangels Zusammenhangs mit einer steuerlich anerkannten Einkunftsquelle keine Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 EStG 1988, sondern nichtabzugsfähige Haushaltsaufwendungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 vorliegen. Das Vorbringen des Bf., wonach die Heizkosten abweichend zur…
…laut Gericht | 61.447,50 € | 76.100,16 € | 53.582,03 € Die einzige Änderung der angefochtenen Umsatzsteuerbescheide resultiert aus der Neuberechnung der nichtabzugsfähigen Werbungskosten im Zusammenhang mit der steuerlich nicht anerkannten Vermietung der Wohnung ***Adresse3*** Top 1 an ***Sohn2***…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Patrick Brandstetter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 11. Februar 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 14. Jänner 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 (Steuernummer ***BF1StNr1*** ) zu Recht: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***R1***, die Richterin ***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LR1*** und ***LR2*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr*** vertreten durch Mag. Dr. ***S***, über die Beschwerde vom 30. Jänner 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***R1***, die Richterin ***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LR1*** und ***LR2*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr*** vertreten durch Mag. Dr. ***S***, über die Beschwerde vom 19. Dezember 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz…
Dies gilt vor allem deshalb, weil ebenso wie bei Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen auch in solchen Fällen typischerweise der Wegfall der sonst bei Vertragsabschlüssen zu unterstellenden Interessengegensätze zu besorgen ist und damit steuerliche Folgen abweichend von den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten entsprechend beeinflusst werden könnten (vgl…
… 20 Abs. 1 Z 5 lit b und c EStG nicht abzugsfähig (€ 22.563,00). Auf die ausführliche Begründung der BVE vom 30.10.2018 wird verwiesen." Der Beschwerdeführer machte in der Erklärung zur Umsatzsteuer 2018 einen Betrag von € 4.512,76 als…
…über die im Rahmen von Strafverfahren in der Regel anfallenden Verteidigerkosten. Nach aktueller Rechtsprechung erstrecke sich der bis zum AbgÄG 2011 zur Begründung untrennbar der Nichtabzugsfähigkeit von Strafen herangezogene Pönalcharakter jedenfalls nicht auf mit dem Strafverfahren einhergehende Folgekosten (VwGH 22.3.2018, 2017/15/0001…
Die Kosten eines Strafverfahrens, wie insbesondere die Strafverteidigungskosten sind grundsätzlich Kosten der privaten Lebensführung. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass ihre auslösende Ursache im schuldhaften Verhalten des Betriebsinhabers und nicht in der Führung des Betriebes liegt. Eine Abziehbarkeit als Betriebsausgaben könnte jedoch zu bejahen sein…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. Juni 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. Mai 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021, Steuernummer [...], zu Recht: I. Die…
…gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG nicht abzugsfähig. In der Beilage 1 zum Betriebsprüfungsbericht vom 6.6.2019 finden sich zur Tz. 1 des BP-Berichts folgende Ausführungen: Nachstehende Verhältnisse wären zu Prüfungsbeginn vorgefunden worden bzw. wären aus der Buchhaltung zu entnehmen…
Schließlich wurde am 18.8.2020 eine Begründung der Beschwerde vom 9.2.2020 eingebracht und wurde in diesem Schreiben vorgebracht, dass die gegenständlichen Umsatz-und Körperschaftsteuerbescheide anlässlich der Beendigung eines umfangreichen und jahrelang geführten Außenprüfungsverfahrens hinsichtlich mehrerer Gesellschaften der ***90*** "***63***" ergangen wären, die…
…7.2016, RV/2101033/2016, betreffend die Nichtabzugsfähigkeit von Einladungen zur Schi-WM). Soweit betreffend die "On Air" verlosten Tickets zur Vorführung der "***92***" am 24.5.2012 in der ***13*** bzw. des Musicals "Cats" auf die Info des BMF vom 30.8.2008, BMF…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27.06.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. Juni 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
…17) < teilweise nicht erlöswirksame Erfassung von Managementvergütungen (Tz. 18) < aufwandswirksame Erfassung von durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Aufwendungen (Tz. 19) < Geltendmachung von nichtabzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen (Tz. 20) Zum Einwand der Wiederholungsprüfung sei anzumerken, dass bei der Beschwerdeführerin vor der gegenständlichen Außenprüfung eine Außenprüfung gemäß…
…unbedingt notwendig um mit den Kunden in Kontakt zu kommen und zu bleiben. Richter: Gerade dieses Kontaktargument ist allerdings durch den Begriff der nichtabzugsfähigen "Repräsentation" umfasst. Offensichtlich gibt es auch hier keinen gemeinsamen Nenner. Es ist also auch hier für jede einzelne Position ein NACHWEIS…
…in der Beschwerdevorentscheidung vom 24. Juli 2017 verwiesen. Da es streitgegenständlich um den weiten Bereich der "Repräsentation" geht, sind derartige Aufwendungen auch dann nicht abzugsfähig, wenn allenfalls die jeweiligen Empfänger genannt werden. Die Beschwerdeführerin hat in der Eingabe vom 19. Juni 2017 selbst unmissverständlich dargestellt…
…nämlich, dass dieser den gesamten vorgeschriebenen Text mit seiner Unterschrift bestätigt, ändert dies nichts an der rechtlichen Qualifikation der Nichtabzugsfähigkeit der Kosten. Nichts desto trotz kann der Dienstgeber aber in diesem Zusammenhand lediglich zwei Fakten bestätigten, nämlich einerseits dass dem Dienstnehmer keine Digitalkamera zur Verfügung…